Dienstag, 13. Dezember 2016

Neue Injektoren für Intraokularlinsen von der Medicel AG


Die Medicel AG, aus Altenrhein/Schweiz informiert über Produktneuerungen bei Injektoren für Intraokularlinsen. Im Einzelnen werden neue IOL- Injektoren in der ERGOJECT™-Serie und das NAVIJECT™-Folgeprodukt aus der VISCOJECT™ -Familie vorgestellt. 

Besonders interessant für beval-med.-Kunden ist wahrscheinlich das VISCOJECT™ easy Injection System - der Nachfolger des NAVIJECT™- Injektors:  VISCOJECT™ easy ist die erste Produktlinie der VISCOJECT™-Familie, bei der das Laden des Injektors mit der Intraokularlinse deutlich vereinfacht wurde. Die zugehörige Ladekammer ist mit Führungsschienen ausgestattet und ermöglicht so ein einfaches Bestücken der Kartusche des Injektors mit der Intraokularlinse. 

ViscojectTM easy - Injektor (© Medicel AG)
 Das Injektorsystem ViscojectTM easy ist kompatibel mit den meisten einstückigen IOL-Modellen. Es ist etwas preiswerter als der Vorläufer NAVIJECT™ und ermöglich ein extrem sicheres, einfaches und schnelles Implantieren der IOL .

Der ViscojectTM easy Injection System ist erhältlich für Schnittgrößen* von 1,9 bis 2,3 mm. Das System ist demnächst bei beval-med. medizintechnik erhältlich.


* Die Schnittgröße hängt von der verwendeten OP-Technik ab und ist daher  nur ein Richtwert.

Donnerstag, 8. Dezember 2016

Grafik der Woche - Klassifizierung von Medizinprodukten

Je nach Dauer, Ort, Art und Aktivität der Anwendung werden Medizinprodukte in unterschiedliche Klassen eingeteilt. Mehr zur Klassifizierung: www.bvmed.de (Recht /Was sind Medizinprodukte?). 
 
Weiterlesen (https://www.bvmed.de/0x1c1bf/0x37f74)

Montag, 5. Dezember 2016

Compliance: "Alle Kooperationsverträge überprüfen"

Berlin | Durch die neuen Strafrechtsparagrafen zur Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, b StGB) sind keine neuen Verbote in
der Zusammenarbeit mit Ärzten, sondern lediglich neue Sanktionen hinzugekommen.
Das verdeutlichte der hessische Oberstaatsanwalt Alexander Badle auf der
Healthcare Compliance-Konferenz des Bundesverbandes Medizintechnik (BVMed) am 23. November 2016 in Berlin. 
Dieter Schütz  / pixelio.de
 
 
Wichtig seien präventive Maßnahmen, um ein Ermittlungsrisiko zu minimieren. "Denn wenn man erst einmal Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist, ist der Schaden bereits eingetreten", so Badle. Seine Botschaft: "Wenn Sie sich an die Branchen-Spielregeln aus dem Kodex Medizinprodukte als Auslegungshilfen des
Gesetzes halten, haben Sie das Risiko einer strafrechtlichen Ermittlung deutlich minimiert." 
 
Rechtsanwalt Volker Ettwig empfahl, sämtliche Kooperationsverträge auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. 
 
Weiterlesen (https://www.bvmed.de/0x1c124/0x37f69)

Donnerstag, 1. Dezember 2016

Neue Webseite im Netz

Soeben ging unsere neue Webseite in das WorldWideNet. Gründlich überarbeitet finden Sie jetzt  auf


die neuesten Angebote an die Ophthalmochirurgen, Aussagen zu unserer Unternehmensphilosophie, Links zu Servicepartnern und einen kleinen  Ausflug in die Geschichte der Kataraktchirurgie, der auch für den Laien interessant sein dürfte.

Nutzen Sie Webseite und diesen Blog, um Ihre Vorstellungen und Wünsche zu übermitteln. 

Fordern und fördern Sie uns! 

Mit herzlichen Grüßen

Ihr 

Dr.-Ing. Frank Valentin und beval-med.medizintechnik in Bernau bei Berlin 


Mittwoch, 30. November 2016

Materialtrübung faltbarer Intraokularlinsen seit 2006


Curabardhi M.,  Häberle H., Aurich H. Werner L., Pham D.T.:( Klinik für Augenheilkunde, Vivantes Klinikum Neukölln, Berlin; John A. Moran Eye Center, University of Utah, Salt Lake City/USA)*
 

Hintergrund: Nach Kataraktoperation kommt es selten zu erneutem Visusabfall durch Materialtrübung der intraokularen Linse (IOL). Se­rielles Auftreten wurde bisher in der Literatur besonders bei hydro­philen Linsenmaterialien beschrieben. Wir analysierten alle seit 2006 an der Klinik explantierten getrübten Linsen.

Methoden: Die oph­thalmologischen und internistischen Palientendaten wurden ausge­wertet. Die explantierten lOLs wurden hinsichtlich Morphologie lichtmikroskopisch untersucht.

Ergebnisse: 53 ausschließlich hydrophile Acryllinsen (35 einstückige, 18 dreistückige) wurden von Sep­tember 2006 bis September 2015 explantiert, davon 81,2% seit 2013, bei einem Patientenalter von 77,6 + 8,8 Jahren. Die Implantation lag im Median 3 Jahre zurück (1-17 Jahre). Die Trübung bestand aus Kalk (Oberflächenkalzifikalion oder diffuse Opazitikation). Linsen­hersteller waren Fa. Oculentis (39 lOLs verschiedener Serientypen), Ciba Vision (5), Acrimed, B+L, Lenstec. MDR Inc.. Matrix Acrylic (insg. 6) bzw. unbekannt (3). 26,4% der Patienten hatten Diabetes mellitus. Okuläre Komorbiditäten waren Glaukom (17%), Makulopathie (16,9%), vorangegangene Vitrektomie mit Fndotamponade (9,4%), Uveitis (5,6%). Fuchs Endotheldystrophie (3,8%). Die Sekundärlinse wurde kapselsackfixiert (n-8, 15,1%). sulkusfixiert, (n-20. 37,7%) oder retroiridal irisfixiert mit vorderer Vitrektomie (n-25, 47,2%). Der Visus stieg von 0,26 ±0,21 auf 0.63 + 0,32 an. Komplikationen waren zystoides Makulaödem (2), Linsensubluxation (1). Ablatio re­tinae (1). Schlussfolgerungen: Alle explantierten IOLs waren aus hydrophilem Material und zeigten Ratifikationen mit signifikantem Visusverlust. Kausale Ursachen sind schwierig identifizierbar. Ein Zu­sammenhang mit okularen oder systemischen Erkrankungen mit Störungen der Blut-Kammerwasser-Schranke konnte nicht herge-stellt werden. Bei Fa. Oculentis wurde seit dem 31.12.12 das Verpa­ckungsmaterial geändert. Es besteht grundsätzlich Meldepflicht beim BfArM sofern die IOL noch auf dem Markt ist.





* Vortrag anlässlich der DOC 2016

Montag, 7. November 2016

Grafik der Woche - Besonders innovative Indikationsbereiche in der Medizin

In der Herbstumfrage 2016 des Bundesverbandes Medizintechnik schätzen die deutschen Medizintechnik-Unternehmen als innovativsten Forschungsbereich – wie im Vorjahr – die Kardiologie ein. 48 Prozent der Befragten nennen diesen Versorgungsbereich. Es folgen Onkologie (41 Prozent), Neurologie (29 Prozent), Diagnostik (23 Prozent) und Chirurgie (18 Prozent).

Montag, 24. Oktober 2016

Grafik der Woche - Gesundheitspolitische Forderungen der MedTech-Branche



Die befragten MedTech-Unternehmen der BVMed-Herbstumfrage 2016 nennen als wichtigste gesundheitspolitische Forderungen die bessere internationale Anerkennung von Studien, eine schnellere Einführung von Innovationen sowie eine stärkere Einbindung der Industrie in die G-BA-Prozesse.

Dienstag, 18. Oktober 2016

Schwächen des MedTech-Standorts Deutschland



Als größtes Hemmnis des Standorts Deutschland nennen die befragten MedTech-Unternehmen der BVMed-Herbstumfrage 2016 den Preisdruck durch Einkaufsgemeinschaften. Es folgen innovationsfeindlich eingestellte Krankenkassen und die Absenkung sachkostenintensiver DRG-Fallpauschalen.

Dienstag, 11. Oktober 2016

Aktualisierter "Kodex Medizinprodukte" vom BVMed-Vorstand verabschiedet

Berlin | Der Vorstand des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. hat den redaktionell leicht angepassten "Kodex Medizinprodukte" mit Stand September 2016 verabschiedet. "Der Kodex fasst die geltende Rechtslage der Zusammenarbeit im Gesundheitssystem in einfacher und verständlicher Sprache zusammen und enthält Verhaltensregeln, die bei der Zusammenarbeit beachtet werden sollten", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
Der Kodex Medizinprodukte kann unter www.bvmed.de/kodex(https://www.bvmed.de/download/kodex-medizinprodukte-stand-september-2016-final.pdf)heruntergeladen werden.

Der leicht überarbeitete Kodex Medizinprodukte berücksichtigt auch die neue Rechtslage durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Bereits der ursprüngliche Kodex Medizinprodukte, der 1997 mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen vereinbart wurde, machte keinen Unterschied zwischen angestellten und niedergelassenen Ärzten.

Der Kodex Medizinprodukte kommuniziert die vier wichtigsten Prinzipien für "Healthcare Compliance": 

 
- Trennungsprinzip: Zuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit 
  Beschaffungsentscheidungen stehen;
- Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden; 
- Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden
- Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen 
  Verhältnis stehen. 

Die Philosophie des BVMed und des Kodex Medizinprodukte sei es, Gesetze zu erklären und verständlich zu machen sowie praktische Verhaltensempfehlungen zu erstellen und regelmäßige Informationen und Schulungen anzubieten, so Schmitt. Man wolle aber nicht über die inländischen Gesetze hinausgehen und darüber hinausgehende eigene Vorschriften normieren. Unabhängig davon könnten sich Unternehmen und Beteiligte im Gesundheitsmarkt aber eigene strengere Vorschriften geben.

Freitag, 7. Oktober 2016

Grafik der Woche - Beschäftigte im deutschen Gesundheitswesen

Re-Use: Rechtslage bleibt in Europa uneinheitlich

Düsseldorf | "Wir sind auch nach dem Kompromiss zur neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung noch weit von dem Ziel entfernt, das Thema Wiederverwendung von Medizinprodukten europaweit einheitlich zu regeln". Dieses Fazit zog BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt nach der Konferenz "Wiederverwendung von Medizinprodukten – Die neuen Anforderungen aus der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR)" am 14. September 2016 in Düsseldorf mit rund 60 Teilnehmern.

Eine Reihe von Hygienevorfällen in deutschen Krankenhäusern hätte gezeigt, wie wichtig die Qualität der Aufbereitung von Medizinprodukten für die Patientensicherheit ist, so die Experten der Konferenz. Die MDR habe hier eine Chance vertan, waren sich Peter Schröer vom Hersteller Johnson & Johnson und Dr. Gerhard Sontheimer vom Aufbereiter Vanguard einig. Denn ursprünglich war geplant, Aufbereiter wie Hersteller zu behandeln.

Weiterlesen bei https://www.bvmed.de/0x1bd5a/0x37bfa

MedTech Kompass des BVMed informiert über das neue Korruptionsstrafrecht

Berlin | Die aktuelle MedTech Kompass-Depesche des BVMed zum Thema Healthcare Compliance beleuchtet die neuen Strafrechtsparagrafen 299a und 299b zur Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. 
 
In einem Gastbeitrag kommt der BVMed-Vorstandsbeauftragte für Healthcare Compliance Carsten Clausen von B. Braun zu dem Ergebnis, dass sich das neue Korruptionsstrafrecht "ganz überwiegend an Ärzte" richtet. Daher werde zu Recht von einem "Sonderstrafrecht" für Ärzte gesprochen. "Andere Berufsgruppen können demgegenüber nur in seltenen Konstellationen betroffen sein", so Clausen. Die neue Depesche ist abrufbar unter www.bvmed.de/kompass-depeschen (https://www.bvmed.de/download/depesche22-medtech). 
 
Auch wenn der taugliche Täter des neuen § 299 a StGB relativ weit gefasst ist und grundsätzlich Heilberufsangehörige mit staatlich geregelter Ausbildung einschließt, ergebe sich aus den abschließend aufgezählten drei Tatbegehungsmöglichkeiten, dass im Wesentlichen Ärzte betroffen sein werden, analysiert Clausen. Nach Nummer 1 solle die unabhängige Verordnung (Rezeptierung) geschützt werden. Dies sei eine klare ärztliche Tätigkeit. 
 
In Nummer 2 gehe es um den Bezug von Produkten zur unmittelbaren Anwendung. Auch diese Tätigkeit finde klassischerweise vor allem in der Arztpraxis oder im Rahmen der stationären Behandlung statt. In Nummer 3 gehe es um Zuführung von Patienten und Untersuchungsmaterial. Auch dies sei schwerpunktmäßig eine ärztliche Tätigkeit. "Daher kann man festhalten, dass das neue Korruptionsstrafrecht ganz überwiegend an Ärzte gerichtet ist", so der Compliance-Experte. Die neue Depesche enthält außerdem ein mögliches Prüfschema zum neuen Korruptionsstrafrecht sowie einen Bericht vom BVMed-Workshop "Compliance Governance". 
 
Die BVMed-Präventionskampagne MedTech Kompass unterstützt die Unternehmen und medizinischen Anwender durch Aufklärung, die notwendige Zusammenarbeit sicher und transparent zu gestalten. Die beste Prävention ist es dabei, die vier Grundprinzipien der Zusammenarbeit zu befolgen, wie sie im Kodex Medizinprodukte beschrieben sind: Trennungs-, Transparenz-, Äquivalenz- und Dokumentationsprinzip. Mehr zum Thema gibt es unter www.bvmed.de/compliance (https://www.bvmed.de/de/recht/healthcare-compliance).

Medtech-Unternehmen werden ausgebremst

8.000 Euro Mehrkosten für unangekündigte Audits, mehr Personalbedarf, um Qualitätsmanagement und Produktzertifizierungen aufrecht zu erhalten und keine Möglichkeit, dies auf die Produkte umzulegen – eine Umfrage von Medical Mountains zeigt: die neue EU-Medizinprodukteverordnung wirft schon jetzt ihre Schatten voraus. (weiterlesen...)

Montag, 4. Juli 2016

Grafik der Woche: Finanzentwicklung in der GKV 1. Quartal 2016



Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben im ersten Quartal 2016 einen Überschuss von 406 Millionen Euro erzielt. Insgesamt liegen ihre Reserven bei 14,9 Milliarden Euro, die des Gesundheitsfonds bei 12,5 Milliarden Euro.

Freitag, 24. Juni 2016

MedTech-Kommunikationskonferenz: "Tue Gutes, und lass andere darüber reden"

Köln | Die Unternehmen der Medizintechnologie müssen verstärkt emotionale und authentische Geschichten erzählen, wie ihre Produkte und Versorgungslösungen den Menschen helfen und die Lebensqualität verbessern. Dadurch kann die Bedeutung der MedTech-Branche für die Gesundheitsversorgung nachhaltiger vermittelt werden. Das zeigten die Fallstudien der 12. MedTech-Kommunikationskonferenz "Erfolgsfaktoren für Kommunikationskampagnen" von MedInform am 21. Juni 2016 in Köln. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des BVMed.

Nach Ansicht der Kommunikationsexperten der Konferenz haben auch technische Produkte wie Medizintechnologien große Potenziale für emotionale Geschichten, zumal die Produkte Leben retten, die Lebensqualität der Menschen verbessern und überraschende Varianten bei der Produktentwicklung und Anwendung bieten. Den Unternehmen muss dabei klar sein, dass die eigentliche Geschichte der Mensch ist. Das Produkt ist der "versteckte Held". "Tue Gutes, und lasse andere darüber reden", brachte es der Storytelling-Experte Tobias Dennehy auf den Punkt. Zunehmend bedeutsam ist für die MedTech-Unternehmen und die Kliniken zudem der Aufbau einer starken Unternehmensmarke, um im Kampf um die besten Talente bestehen zu können. 


BVMed-Kommunikationsleiter Manfred Beeres stellte die Entwicklung und die Ergebnisse der Kampagnen "Der Mensch als Maßstab" (www.bvmed.de/massstab-mensch) (https://www.bvmed.de/de/technologien/massstab-mensch) und "Körperstolz" (www.bvmed.de/koerperstolz) (https://www.bvmed.de/de/versorgung/patientengeschichten) vor.

"Maßstab Mensch" will die Bedeutung und die Faszination der Medizintechnologien vermitteln. Visuelle Leitidee sind Zeichnungen von Organen im Stil von Leonardo da Vinci, die das Wunder des menschlichen Körpers illustrieren. Darüber sind Medizinprodukte gelegt, die bei verschiedenen Krankheitsbildern technische Unterstützung geben. Die Kampagne stärkte bei den Entscheidern die Wahrnehmung der Branche als innovativ und faszinierend. Die Körperstolz-Kampagne geht einen emotionalen Schritt weiter und erzählt die Geschichte von chronisch kranken Menschen, die durch die Unterstützung von Medizinprodukten mitten im Leben stehen. Bei den außergewöhnlichen Persönlichkeiten geht es dabei um Tabuthemen wie Inkontinenz, Stoma, künstliche Ernährung, Dialyse oder Tracheostoma. Wichtig ist nach Ansicht von Beeres, die authentische Geschichte der Menschen zu erzählen. Das Produkt steht nicht im Vordergrund, sondern die Frage: Welche konkreten Vorteile hat das Produkt für den Patienten? Der unterstützende Einsatz von Videos und die frühe Einbindung von Selbsthilfegruppen sorgen für eine weite Verbreitung der Patientengeschichten in den sozialen Netzwerken.

Marketingleiter René Heilmann von Freudenberg Medical Europe schilderte das Re-Branding und den Aufbau einer Unternehmensmarke mit dem Slogan "Freudenberg - Innovating Together". Die Herausforderung bestand darin, die in den letzten Jahren übernommenen Unternehmen unter einem Dach zu vereinigen und die Marke strategisch neu auszurichten. Dafür wurde im Vorfeld eine eingehende Evaluation durch Kundenbefragungen durchgeführt. Für den dann durchlebten Veränderungsprozess "war Kommunikation der Schlüssel". Dabei halfen Markenbotschafter, die für die lokale Einbindung der verschiedenen Standorte sorgten. Wichtig sei auch die Unterstützung durch die höchste Ebene der Unternehmensleitung. Als weitere Erfolgsfaktoren bezeichnete Heilmann realistische Zeitpläne und Budgets, gute Datengrundlagen für die Positionierung des Unternehmens und ein stringentes Corporate Design. Beim Vermitteln des Mehrwerts der neuen Marke müssten zudem "Kopf und Herz" angesprochen werden. Bei weiteren Unternehmensübernahmen ist es von großer Bedeutung, frühzeitig eine Markenpolitik festzulegen, so der Marketingexperte.

Den Weg von der großen Markengeschichte, den Fokusthemen eines Unternehmens und den tatsächlichen Geschichten, die es zu erzählen hat, bis hin zu deren redaktioneller Planung, beleuchtete Blogger und Berater Tobias Dennehy, der sich selbst als "Corporate Story Architect" bezeichnet. Er verantwortete bis 2014 das digitale Storytelling bei Siemens. Das unternehmerische Storytelling müsse auf "genauer Planung und einem langfristigen Aufbau" basieren. "Das Fundament der einzelnen Storys ist die große Markengeschichte", so Dennehy. Deshalb gelte es am Anfang des Storytellings herauszufinden, wofür das Unternehmen stehe. Das sei dann das Fundament für Geschichten. Das Unternehmen müsse thematisch passende Anlässe suchen, durch die man mit Hilfe einer redaktionellen Planung auf sich aufmerksam macht – "je überraschender, desto besser". Der Storytelling-Hype beruhe darauf, "dass viele merken, dass die faktenorientierte Kommunikation, bei der es maßgeblich darauf ankommt, auch ja alle Features eines Produkts zu nennen, nicht mehr räsoniert". Nur Menschen könnten anderen Menschen Produkte näher bringen. Das Produkt sei für jede Story dennoch ein unglaublich wichtiges Element, "ein versteckter Held", sagt Dennehy. Wichtig sei, dass die Geschichten und ihre Protagonisten echt sind und man mit den Menschen "vor und hinter der Kamera" in Kontakt treten kann, beispielsweise über Soziale Netzwerke. Dennehy betonte zudem abschließend, dass in Zukunft kommunikativ nur das Unternehmen überleben wird, das nicht nur die glaubwürdigsten Geschichten erzählt, sondern auch lernt, diese und sich selbst loszulassen. Co-Creation nennt er das - kein neues Konzept, aber ein immer wichtigeres, wenn man Teil einer echten Konversation werden und bleiben will. Das gelte für die MedTech-Branche ebenso wie für jede andere.

Danika Ziegener, Produktmanagerin bei Sysmex Europe, stellte "Ärzte- und Patientenkommunikation Hand in Hand" am Beispiel der Chemotherapie mit Kopfhautkühlung dar. Durch das Verfahren könne der Haarverlust bei Krebspatienten vermieden werden. Die Kopfhautkühlung über eine "Kühlklappe" sei wichtig für die Patienten; es handele sich aber bei "Chemotherapie und Glatze" um ein Tabuthema. Der Sysmex-Ansatz lautet: "Patienten werden zum Sprachrohr!" Das Unternehmen arbeitet dabei mit Patientenorganisationen zusammen, um die Anwender sprechen zu lassen, und setzt auf eine ehrliche Darstellung der Behandlungsergebnisse, beispielsweise bei Bildern von Anwendern, um keine falschen Erwartungen zu wecken.

Kommunikationsdirektorin Anja Gasteiger, Online Marketing-Manager Fabian Jacobi und Presse- und Öffentlichkeits-Referentin Sabrina Klein vom Medizinprodukte-Hersteller Lohmann & Rauscher stellten die digitale Kommunikationsstrategie des international tätigen Medizinprodukte-Unternehmens vor. Startschuss der neuen, digitalen Kommunikation war der Web-Relaunch 2012. Die neue Strategie wurde bis 2014 internationalisiert. Zu den Anwendungsfeldern der digitalen Kommunikation im Unternehmen gehören die Bereiche Vertriebsunterstützung, Personalentwicklung und Arbeitgebermarke sowie Unternehmenskommunikation mit der Nutzung von Social Media. Bei der Social Media-Strategie setzt das Unternehmen vor allem auf Facebook. Zu den redaktionellen Rahmenbedingungen gehören eine gemeinsame Netiquette für Facebook, Redaktionspläne, Jour-fixe und das 4-Augen-Prinzip. Als nächste Schritte stehen eine Social Media-Guideline und der freie Zugriff der Mitarbeiter auf die Social Media-Kanäle an.

Kay Rohnke, verantwortlich für Abbott Vascular Deutschland, schilderte den Umgang des Unternehmens mit digitalen Medien in Kombination mit dem klassischen Vertrieb. Als Fallbeispiel für eine Innovationskommunikation präsentierte er die Kampagne für den MitraClip zur Behandlung der Insuffizienz einer Mitralklappe. Im März 2015 startete das Unternehmen eine Patienteninformationsseite (www.herzklappenhilfe.de) (http://www.herzklappenhilfe.de), die mittlerweile über 180.000 Besucher verzeichnete. Mit Hilfe eines Infocenters im Ärzteportal Coliquio wurden 5.000 Ärzte erreicht. Hauptzielgruppe waren dabei Allgemeinärzte. Für Ärzte bietet das Unternehmen zudem auf einer eigenen, geschützten Therapieseite zahlreiche Webcasts und themenspezifische Newsletter an.

 Der Marketingleiter des Hörgeräte-Unternehmens Phonak, Steffen Kohl, stellte die digitalen Kanäle als festen Bestandteil der Kommunikationsstrategie vor. Das digitale Marketing bei Phonak ist sehr langfristig angelegt. Kohls Motto: "Digitales Marketing ist Denkweise, nicht Plattform". Ein wesentliches Standbein sind die elektronischen Newsletter, die Produktwissen vermitteln, zu Roadshows einladen oder Informationen zu Heil- und Hilfsmittelnummern geben. Der Newsletter erscheint maximal einmal in der Woche. Ein weiteres Standbein ist der eCommerce-Bereich mit einem Online-Katalog, einer Bestellübersicht oder Garantie- und Reparatur-Informationen. Anlassbezogen gibt es eCommerce-Specials, beispielsweise ein Tipp-Spiel zur Fußball-EM. Wichtig seien "fokussierte Kontaktpunkte", um sich beim Kunden immer wieder ins Gedächtnis zu rufen, so Kohl. Mit "Phonak Vendo" gebe es zudem ein Portal für individuelle Werbung für die Hörgeräte-Akustiker. Auf den Social Media-Kanälen suche Phonak statt Einbahnstraßen-Kommunikation den interaktiven Dialog. Die Kommunikation des Unternehmens müsse hier schnell und authentisch sein, wobei "Emotionen immer vor Fakten und die Information vor der Werbung kommen", so der Marketingexperte.

Wie muss sich ein Krankenhaus im digitalen Zeitalter als Marke darstellen? Darauf ging Dr. Jörg Kunz, Leiter Marketing und Öffentlichkeitsarbeit im Krankenhausverbund Barmherzige Brüder Bayern, ein. Krankenhäuser sind an sich starke Marken. Krankenhaus-Marketing richtet sich auf Patienten und Angehörige, das eigene und zukünftige Personal sowie auf Zuweiser. Die Hauptaufgabe für das Krankenhaus-Marketing sei dabei das "Employer Branding", also der Aufbau einer starken Arbeitgebermarke. Dafür wurden in den letzten Monaten die Internetseite modernisiert, ein Verbund-Webportal aufgebaut, Facebook und Youtube verstärkt genutzt sowie Karriere-Portale für Berufsfachschüler auf XING und Kununu geplant. Facebook sei dabei für die Personalakquise im Pflegebereich eine kostengünstige Ergänzung, "eventuell sogar eine Alternative mit sehr hoher Reichweite und geringen Streuverlusten", so Kunz. Sein Fazit: "Die analoge Kommunikation behält – zumindest vorübergehend – ihren Stellenwert. Die Bedeutung der Digitalisierung in der Medizin und in der Kommunikation der Medizin nimmt aber zu."

Dienstag, 14. Juni 2016

Ein guter Kompromiss für mehr Patientensicherheit

Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Einigung zur EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation - MDR) als einen guten Kompromiss bezeichnet, "der die Patientensicherheit in Europa weiter verbessert". Das sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt zum jetzt vorliegenden konsolidierten englischsprachigen MDR-Text. Der Text beruht auf den Ergebnissen des "informellen Trilogs" von Parlament, Rat und Kommission vom 25. Mai 2016. Mit den neuen Regelungen werde das europäische Sicherheitsniveau "auf den hohen Standard der deutschen Regelungen angehoben", so der BVMed. 
Medizintechnik bei Augenarzt (Dieter Schütz/pixelio.de)
 
Durch die neuen Regelungen würden wichtige Elemente aus dem deutschen Recht auch auf europäischer Ebene eingeführt. Dazu gehören unter anderem die verpflichtende Einführung eines Implantate-Passes, die Einführung der "verantwortlichen Person" nach dem deutschen Vorbild des Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragten sowie die Orientierung an den deutschen Regelungen zur Durchführung von unangekündigten Audits (UAAs). Auch die Harmonisierung der nationalen Marktüberwachung in den EU-Mitgliedstaaten orientiere sich an der Koordination der Marktüberwachungs-Maßnahmen in Deutschland. Weitere Aspekte seien die Pflicht zum Unterhalt einer Haftpflichtversicherung bzw. die ausreichende Bildung von Rücklagen für Schadensfälle nach dem Vorbild der deutschen Betriebshaftpflichtversicherung und die Verschärfung des Schutzes der Patientendaten. "Deutschland hat in der Vergangenheit die Regelungen zur Zulassung und Überwachung von Medizinprodukten vorbildlich umgesetzt. Die europäische Harmonisierung dieser Regelungen wird zu einer weiteren Erhöhung der Patientensicherheit führen", sagte BVMed-Geschäftsführer Schmitt. 
 
Zu den weiteren Maßnahmen der EU-Medizinprodukte-Verordnung gehört, dass die klinische Bewertung verschärft wird. Die Transparenz des Marktgeschehens wird durch die europaweite Datenbank Eudamed verbessert. Außerdem wird das "System der einmaligen Produktnummer" (UDI - Unique Device Identification) verpflichtend eingeführt. 
 
Nach wie vor kritisch beurteilt der BVMed das neue Scrutiny-Verfahren für bestimmte Medizinprodukte höherer Klasse, ein zusätzliches Prüfverfahren über das Konformitätsbewertungsverfahren der Benannten Stellen hinaus. Zwar sei das Verfahren gegenüber den ursprünglichen Plänen des Europäischen Parlaments nun fokussierter ausgestaltet, die Regelung werde aber bei MedTech-Innovationen zu weiteren zeitlichen Verzögerungen durch Doppelprüfungen führen, ohne die Patientensicherheit zu erhöhen. Positiv bewertet der BVMed, dass das Expertenkomitee, welches das Scrutiny-Verfahren durchführt, von der Europäischen Kommission überwacht wird sowie klare zeitliche Fristen vorgegeben werden. 
 
Das "Scrutiny-Verfahren" wird mit besonderem Blick auf die klinische Bewertung durchgeführt und sieht im Kern folgende Vorgehensweise vor: 
 
* Die Benannte Stelle stellt fest, ob sie mit einem Konformitätsbewertungsverfahren beauftragt wurde, das die Anwendung des Scrutiny-Verfahrens erfordert. Das ist dann der Fall, wenn es sich um implantierbare Klasse III-Produkte bzw. aktive Klasse IIb-Produkte, die dazu bestimmt sind, Arzneimittel an den Körper abzugeben, handelt. Das Scrutiny-Verfahren findet jedoch keine Anwendung bei Rezertifizierungen oder bei bloßen Modifikationen. Die Benannte Stelle informiert die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten, ihre Benennungsbehörde und die Kommission mittels Eudamed über die Entscheidungen. 
 
* Die Benannte Stelle erstellt einen Bericht über die Begutachtung der klinischen Bewertung des Herstellers ("Clinical Evaluation Assessment Report" - CEAR). 
 
* Der CEAR-Report und die Dokumentation des Herstellers zur klinischen Bewertung werden der Europäischen Kommission vorgelegt. 
 
* Die Kommission leitet die Unterlagen an das Expertengremium weiter. 
 
* Das Expertengremium entscheidet innerhalb von maximal 21 Tagen, ob eine wissenschaftliche Stellungnahme zum CEAR vorgelegt wird oder nicht - und teilt seine Entscheidung an die Kommission via Eudamed mit. 
 
* Sieht das Gremium die Notwendigkeit, so muss es innerhalb von 60 Tagen eine wissenschaftliche Stellungnahme zum CEAR vorlegen. Gelingt dies nicht innerhalb der Frist, kann die Benannte Stelle das Zertifizierungsverfahren fortsetzen. 
 
* Die Benannte Stelle muss die wissenschaftliche Stellungnahme bei ihrer Entscheidung gebührend berücksichtigen und eventuell das Zertifikat nur mit Einschränkungen oder unter Auflagen erteilen. Die Kommission macht die Dokumente über Eudamed - unter Wahrung des Datenschutzes sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - öffentlich zugänglich. 
 
 
Entscheidungskriterien der Expertenkommission sind nach dem Kompromiss folgende Punkte:
 
 * Neuartigkeit des Produkts oder der entsprechenden klinischen Methode mit klinischen und gesundheitlichen Auswirkungen größeren Maßes; 
 
* wesentliche nachteilige Änderung des Risiko-Nutzen-Profils einer spezifischen Kategorie oder Gruppe von Produkten aufgrund wissenschaftlich fundierter gesundheitlicher Bedenken mit Blick auf Produktkomponenten / Ausgangsmaterialien sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gesundheit im Versagensfall; 
 
* wesentlicher Anstieg von Meldungen schwerer Vorkommnisse. 
 
 
Zum weiteren Vorgehen: Das Europäische Parlament kann voraussichtlich im Herbst 2016 entscheiden, wenn die rechtlich geprüften Übersetzungen des Kompromisses in allen Sprachen vorliegen. Die neuen Regeln treten drei Jahre nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft. 
 
Fazit des BVMed: "Die Patientensicherheit hat für die Unternehmen der Medizintechnologie oberste Priorität. Maßnahmen wie die europaweit einheitliche Benennung und Überwachung der Benannten Stellen auf Basis konkretisierter und verschärfter Anforderungen oder ein Implantatpass zur besseren Nachverfolgbarkeit der Patienten werden die Patientensicherheit in Europa weiter verbessern." 
 
Zum Hintergrund: Medizinprodukte durchlaufen umfangreiche technische und klinische Tests nach international anerkannten standardisierten Methoden, bevor sie in umfangreichen klinischen Studien erprobt und beim Patienten angewendet werden. Die hohen Anforderungen an die Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten umfassen eine Risikoanalyse und Risikobewertung zum Nachweis der Sicherheit, den Nachweis der Einhaltung aller relevanten Gesetze und Normen, die Durchführung einer klinischen Bewertung zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit sowie ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem, das Kontrollen im technischen Labor oder Chargen- und Stichprobenprüfungen während der Produktion umfasst. 
 
Der Marktzugang für Medizinprodukte über die CE-Kennzeichnung ist dabei zeitlich befristet - im Gegensatz zu Arzneimitteln. 
 
* Nach der Erstzertifizierung finden jährliche Wiederholungsaudits der Benannten Stellen statt. 
 
* Spätestens alle fünf Jahre werden Medizinprodukte durch die Benannten Stellen rezertifiziert und erhalten nach erfolgreichem Audit eine neue Konformitätsbescheinigung. 
 
* Außerdem finden spätestens alle drei Jahre - bei Hochrisikoprodukten sogar häufiger - unangekündigte Audits der Benannten Stellen beim Hersteller und dessen wichtigsten Lieferanten statt, bei denen Stichproben aus der Produktion gezogen und überprüft werden. 
 
 
Weitere Informationen zur Entwicklung und zur Sicherheit von Medizinprodukten unter: www.bvmed.de/medizinprodukte (https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/medizinprodukte-inforeihe). 
 
Antworten auf häufig gestellte Fragen: www.bvmed.de/faq (https://www.bvmed.de/de/recht/was-sind-medizinprodukte/wie-sicher-und-nuetzlich-sind-medizinprodukte-faq).

Montag, 13. Juni 2016

Digitalisierung spielt eine Schlüsselrolle

Cristine Lietz  / pixelio.de
Berlin | Die Digitalisierung spielt eine Schlüsselrolle bei der wichtigen
Zukunftsaufgabe, die starre Trennung der Versorgungssektoren zu überwinden. Das sagte Oliver Schenk, Abteilungsleiter "Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik,Telematik" im Bundesgesundheits- ministerium (BMG) auf dem Gesprächskreis Gesundheit des BVMed am 1. Juni 2016 in Berlin. Der Innovationsfonds biete hier
mit seinen Fördermöglichkeiten gute Ansätze. Wichtig sei es für das
Ministerium, die Themen Telemedizin und Interoperabilität voranzubringen.
Außerdem sprach sich Schenk für einen "engeren Austausch zwischen Industrie,
Existenzgründern und Wissenschaft auf der einen sowie den Krankenkassen auf der
anderen Seite" aus, um die Chancen der Digitalisierung für die
Gesundheitsversorgung besser zu nutzen. 
 
Weiterlesen (https://www.bvmed.de/0x1b8a9/0x3786e)

Dienstag, 31. Mai 2016

Patientenbeteiligung im G-BA jetzt mit eigener Internetpräsenz

Berlin, 27. Mai 2016 – Die Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat ab sofort eine eigene Internetpräsenz. Auf den Seiten https://patientenvertretung.g-ba.de sind alle wesentlichen Informationen über die Arbeit von Patientenvertreterinnen und Patientenvertretern im G-BA verfügbar: von Benennungsverfahren, Mitberatungsrechten über das Leitbild der Patientenvertretung bis hin zu Beispielen aus der bisherigen Themensetzung. Die Stabsstelle Patientenbeteiligung im G-BA stellt den benannten Patientenvertreterinnen und Patientenvertretern zudem Informationen und Hilfestellungen bereit, die sie auch interaktiv nutzen können und die sie bei der Wahrnehmung des gesetzlich verankerten Mitberatungs- und Antragsrechts unterstützen.
„Die ehrenamtlich tätigen Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter gestalten durch ihre Mitberatung in den Gremien des G-BA seit inzwischen über zehn Jahren die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit. Die fachliche Kompetenz, mit der sie dies tun, wird heute überall anerkannt und geschätzt. Der neue Internetauftritt zeigt die gestalterischen Möglichkeiten und Erfolge in all seinen Facetten auf“, sagte Dr. Martin Danner, Sprecher der Patientenvertretung beim G-BA, heute in Berlin.
Im BITV-Test wurde die Barrierefreiheit der öffentlich zugänglichen Seiten mit 98,25 Punkten und der interaktiv nutzbare Extranet-Bereich mit 97,25 Punkten jeweils als sehr gut zugänglich bewertet.

rganisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland vertreten, haben im G-BA seit seiner Errichtung am 1. Januar 2004 Mitberatungs- und Antragsrechte (§ 140f SGB V).
Folgende Patienten- und Selbsthilfeorganisationen sind nach der Patientenbeteiligungsverordnung derzeit berechtigt, Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter zur Mitwirkung im G-BA zu benennen:
Die Stabsstelle Patientenbeteiligung beim G-BA unterstützt die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter bei der Wahrnehmung ihres Antrags- und Mitberatungsrechts organisatorisch und inhaltlich gemäß § 140f Absatz 6 SGB V. Mit der neuen Website füllt sie ihren gesetzlichen Unterstützungsauftrag weiter aus.

Gesundheitsausgaben nach Ausgabenträgern

Montag, 30. Mai 2016

Digitalisierung: Potenziale für die Medizintechnik-Branche

Berlin | Für die Gesundheitsversorgung bietet die Digitalisierung große Chancen für eine älter werdende Gesellschaft, in der immer mehr Menschen chronisch erkranken. Die Digitalisierung hilft, Krankheiten früher zu erkennen, die Dauer der Klinikaufenthalte zu verkürzen und durch Telemedizin, Apps oder Pflegeroboter länger mobil zu leben. Um die Chancen zu nutzen, müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden. 
 
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Montag, 23. Mai 2016

Krankenhäuser nach Trägern und Betten im Jahre 2014

Nach der Bettenanzahl liegen die öffentlichen Krankenhäuser in Deutschland vor den freigemeinnützigen und privaten Häusern, obwohl es von letzteren mehr Einrichtungen gibt.

Donnerstag, 28. April 2016

Medical Device Regulation: Auf die neuen Regelungen vorbereiten

Bonn/Berlin | Die Hersteller müssen sich schnellstens auf die Anwendung der anstehenden europäischen Verordnung zu Medizinprodukten (Medical Device Regulation – MDR) vorbereiten, auch wenn sie noch nicht beschlossen und verkündet ist. Wer noch nicht mit den Vorbereitungen begonnen habe, laufe Gefahr, erheblichen Schaden zu erleiden. Das war das Fazit der Experten der MedInform-Konferenz "Empfehlungen zur Umsetzung der MDR in der industriellen Praxis" am 14. April 2016 in Bonn.

Weiterlesen (https://www.bvmed.de/0x1b654/0x376da)

Montag, 4. April 2016

Finanzentwicklung in der GKV 2015

Obwohl die Krankenkassen im Jahr 2015 ein Minus von 1,14 Milliarden Euro erwirtschaftet haben, verfügen sie insgesamt noch über Reserven von 24,5 Milliarden Euro.
 
Weiterlesen (https://www.bvmed.de/0x1b5b4/0x375f9)

Rechtspolitiker einigen sich auf Verbesserungen zum Antikorruptions-Gesetz

Berlin | Als einen "notwendigen Schritt, um sinnvolle Kooperationen im Gesundheitsmarkt nicht zu gefährden", hat der BVMed die vorgesehene Streichung der zweiten Tatbestandsalternative im Korruptions-Bekämpfungsgesetz bewertet. Die ursprüngliche Regelung war an die Verletzung der berufsrechtlichen Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit angeknüpft. Diese Regelung wurde von Experten als zu unbestimmt bewertet und hätte sozialrechtlich gewollte Modelle der Zusammenarbeit unnötig unter Korruptionsverdacht gestellt.

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Donnerstag, 24. März 2016

Frohe Ostern!


Wir wünschen allen Lesern des Augen-Blog ein frohes Osterfest mit schönem Frühlingswetter.

Montag, 7. März 2016

Innovationsförderung für kleine und mittelständische Firmen


Rainer Sturm  / pixelio.de
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt seine Förder­politik für mehr Innovationen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Deutsch­land neu auf. Die Erneuerungskraft des Mittelstandes wird als mit entscheidend dafür betrachtet, wie sich Deutschland im globalen Wettbewerb behauptet.

Ausdrücklich ist in diese Überlegungen auch die Medizintechnik einbezogen. So sehen mittelständische Unternehmen der Medizintechnik große Chancen durch Industrie 4.0, da sich damit ganz indivi­duelle Prothesen oder Knochenersatz­teile herstellen lassen. Um Kompeten­zen der Wissenschaft und anderer Unter­nehmen zu nutzen und eine innovative Produktionsweise zu entwickeln, bietet sich eine Zusammenarbeit etwa mit Fraunhofer-Instituten und anderen Fir­men an.

Ein Grund für die Neuausrichtung ist, dass die kleinen und mittleren Unterneh­men (KMU) im Gegensatz zu den Groß­unternehmen ihre Ausgaben für Innova­tionen, also für Forschung und Entwick­lung, in den vergangenen Jahren nicht erhöht haben. So sinkt der Anteil der Un­ternehmen, die erfolgreich neue Produk­te und Dienstleistungen in den Markt ein­gefühlt haben - die sog. Innovatorenquote.

Mit dem Zehn-Punkte-Programm „Vorfahrt für den Mittelstand" wird das BMBF neue Ideen, Anwendungsmöglich­keiten und Geschäftsmodelle fördern und eine weite Verbreitung von For­schungsergebnissen und Modelllösun­gen unter den KMU vorantreiben. Das Programm soll auch jene Unternehmen zu Innovationsanstrengungen ermun­tern, die hier bisher wenig aktiv waren. Das BMBF wird mit dem Programm bis einschließlich 2017 auch seine Förde­rung für KMU um 30 Prozent auf rund 320 Mio. Euro pro Jahr erhöhen. 

Das BMBF setzt mit seinem neuen Zehn-Punkte-Programm auf die Hebel­wirkungen von Netzwerken, niedrigschwelligen Angeboten und Schlüssel­technologien. So zielt das Programm darauf, die kleinen und mittleren Unter­nehmen in die richtigen Partnerschaften zu bringen - etwa mit Hochschulen in ihrer Region oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. 30 unter­schiedliche Innovationsforen zur Clusterbildung bzw. Vernetzung sind für die nächsten Jahre geplant. Gleichzeitig wurde der Zugang zu Förderangeboten erleichtert, um sie auch für diejenigen attraktiv zu machen, die keine Profis im Fördergeschäft sind. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der Fachkräftesicherung für den Mittelstand und einer stärkeren Einbindung der KMU in die Dynamik der Schlüsselbereiche „Digi­talisierung", „Gesundes Leben" und „Nachhaltiges Wirtschaften".

 
(Quelle: Medizin-Technischer Dialog 03/2016. www.mtd.de)