Freitag, 7. Oktober 2022

ALCON BSS aus Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie gestrichen

Der Gemeinsame Bundesausschuß (GBA) gibt bekannt:

"Aufgrund eines entsprechenden Antrages des Herstellers wird das folgende Medizinprodukt aus der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie gestrichen.
 

„ALCON BSS“ 

Der Gemeinsame Bundesausschuss kommt dem Antrag auf Löschung nach. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. September 2022 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 1. September 2022 (BAnz AT 23.09.2022 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:


I.In der Tabelle in Anlage V wird folgende Zeile gestrichen:
„ALCON BSS Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer und intraokulärer Eingriffe.8.Oktober 2023“


II.Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeigerin Kraft.
 

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.