Dienstag, 11. Oktober 2016

Aktualisierter "Kodex Medizinprodukte" vom BVMed-Vorstand verabschiedet

Berlin | Der Vorstand des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. hat den redaktionell leicht angepassten "Kodex Medizinprodukte" mit Stand September 2016 verabschiedet. "Der Kodex fasst die geltende Rechtslage der Zusammenarbeit im Gesundheitssystem in einfacher und verständlicher Sprache zusammen und enthält Verhaltensregeln, die bei der Zusammenarbeit beachtet werden sollten", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
Der Kodex Medizinprodukte kann unter www.bvmed.de/kodex(https://www.bvmed.de/download/kodex-medizinprodukte-stand-september-2016-final.pdf)heruntergeladen werden.

Der leicht überarbeitete Kodex Medizinprodukte berücksichtigt auch die neue Rechtslage durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Bereits der ursprüngliche Kodex Medizinprodukte, der 1997 mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen vereinbart wurde, machte keinen Unterschied zwischen angestellten und niedergelassenen Ärzten.

Der Kodex Medizinprodukte kommuniziert die vier wichtigsten Prinzipien für "Healthcare Compliance": 

 
- Trennungsprinzip: Zuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit 
  Beschaffungsentscheidungen stehen;
- Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden; 
- Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden
- Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen 
  Verhältnis stehen. 

Die Philosophie des BVMed und des Kodex Medizinprodukte sei es, Gesetze zu erklären und verständlich zu machen sowie praktische Verhaltensempfehlungen zu erstellen und regelmäßige Informationen und Schulungen anzubieten, so Schmitt. Man wolle aber nicht über die inländischen Gesetze hinausgehen und darüber hinausgehende eigene Vorschriften normieren. Unabhängig davon könnten sich Unternehmen und Beteiligte im Gesundheitsmarkt aber eigene strengere Vorschriften geben.

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