Mittwoch, 28. Januar 2015

IQTIG – Stiftungsrat benennt Dr. Christof Veit zum Institutsleiter

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wurde am 9. Januar 2015 in Berlin vom erstmals zusammengetretenen Stiftungsrat der gleichnamigen Stiftung in Berlin errichtet. Der ebenfalls neu konstituierte Vorstand der Stiftung benannte den Mediziner Dr. Christof Veit einstimmig zum Leiter des Instituts.
Der Stiftungsrat setzt sich zusammen aus
  • zwei Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):
    Andreas Wagener und Dr. Bernd Metzinger
  • zwei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
    Dipl.-med. Regina Feldmann und Dr. Franziska Diel
  • einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):
    Dr. Jürgen Fedderwitz sowie
  • fünf Vertretern des GKV-Spitzenverbands:
    Ulrike Elsner, Uwe Deh, Bettina am Orde, Karl Reuber und Dr. Wolfgang Schrörs
Der vom Stiftungsrat bestellte Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
  • je ein von der DKG, der KBV und der KZBV vorgeschlagenes Mitglied:
    Georg Baum (DKG), Dr. Andreas Gassen (KBV) und Dr. Wolfgang Eßer (KZBV)
  • drei von Seiten des GKV-Spitzenverbands vorgeschlagene Mitglieder:
    Dr. Doris Pfeiffer, Johann-Magnus von Stackelberg und Gernot Kiefer
  • ein Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG):
    Staatssekretär Lutz Stroppe sowie
  • der Vorsitzende des G-BA:
    Josef Hecken
Die beratenden Gremien des IQTIG - Kuratorium und Wissenschaftlicher Beirat - werden sich im Laufe des Jahres konstituieren. Deren Zusammensetzung ist ebenso wie die des Stiftungsrats und des Vorstands in der Stiftungssatzung geregelt.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) hatte der Gesetzgeber den G-BA in § 137a SGB V beauftragt, ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu gründen. Es soll dem G-BA dauerhaft wissenschaftlich und methodisch fundierte Entscheidungsgrundlagen für Maßnahmen der Qualitätssicherung liefern und ab 2016 damit die Aufgaben der früheren „Institution nach § 137a SGB V“ übernehmen.

Sitz des Instituts ist Berlin. Die Anschrift lautet:
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
Katharina-Heinroth-Ufer 1
D-10787 Berlin
www.IQTIG.org

Quelle: G-BA aktuell Nr. 01 - Januar 2015

Qualitätsmanagement: Jahresberichte 2013 erschienen


Die Jahresberichte 2013 zur Umsetzung des Qualitätsmanagements in vertragsärztlichen, -psychotherapeutischen und –zahnärztlichen Praxen wurden pünktlich vorgelegt und mit Beschluss vom 22. Januar 2015 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Veröffentlichung freigegeben. Auf Basis des Berichts der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für den vertragsärztlichen Bereich konnte der G-BA feststellen, dass erhebliche Anstrengungen zur Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung unternommen wurden und im Berichtsjahr 2013 nahezu alle Praxen ein Qualitätsmanagement-System anwandten.

Der G-BA merkte jedoch an, dass es wünschenswert wäre, wenn aus dem bundesweiten Gesamtbericht künftig hervorginge, nach welchen Kriterien in den Kassenärztlichen Vereinigungen Beratungen der Qualitätsmanagement-Kommissionen ausgelöst werden.

Auf Basis des Berichts der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) für den vertragszahnärztlichen Bereich konnte der G-BA feststellen, dass auch hier im Jahr 2013 die geforderten Qualitätsmanagement-Instrumente gut umgesetzt wurden. In seinem Kommentar merkte der G-BA jedoch an, dass aus dem Bericht künftig hervorgehen sollte, wie jene Zahnärztinnen und -ärzte gefördert werden, die Qualitätsmanagement noch nicht systematisch nutzen.

Die zusammenfassenden Berichte der KBV und der KZBV sind gemeinsam mit der Bewertung des G-BA auf dessen Website zu finden.

Quelle:G-BA aktuell Nr. 01 - Januar 2015

Dienstag, 27. Januar 2015

Kfz-Verbandkästen nach alter Norm sind weiter gesetzeskonform

Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de
Berlin | Auch Kfz-Verbandkästen nach alter Norm aus dem Jahr 1998 sind nach wie vor gesetzeskonform und dürfen weiter verkauft und verwendet werden. Wichtig
ist, dass die Inhaltsteile des Kfz-Verbandkastens vollständig und nicht abgelaufen sind. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) vor
dem Hintergrund falscher Darstellungen hin. 

Zum 1. Januar 2014 hatte das Deutsche Institut für Normung (DIN) eine Neufassung der Norm DIN 13164 über Erste-Hilfe-Material veröffentlicht. 

Die Mitführungspflichten werden in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Zum 1. Mai 2014 trat eine Änderung der StVZO in Kraft, die
die Neufassung der Norm berücksichtigt. In § 35h StVZO heißt es jetzt:

"In (...) Kraftfahrzeugen (...) ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar
1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht."

Anderslautende Informationen hatten in jüngster Zeit für Unsicherheit gesorgt. Deshalb stellt der BVMed klar: Beide Fassungen, DIN 13164 alt und neu, sind nachdem Gesetz gültig und können gekauft werden. Wichtig ist, dass die Inhaltsteile komplett und nicht abgelaufen sind.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.bvmed.de/verbandkasten
(http://www.bvmed.de/de/technologien/erste-hilfe/verbandkasten).

Montag, 26. Januar 2015