Montag, 28. September 2015

Innovationen zuverlässig in den Markt bringen

Untraschall (Dieter Schütz, pixelio.de)




Sie betonte, dass es Ziel der Bundesregierung sei, Forschung und Entwicklung stärker als bisher in anwendungsfähigen Produkten und Verfahren münden zu lassen. Dementsprechend praxisnah seien die aktuellen Förderprojekte ausgerichtet. Sie bezog sich damit auch auf den Nationalen Strategieprozess "Innovationen in der Medizintechnik", der 2011 von drei Bundesministerien ins Leben gerufen wurde. Darüber hinaus solle die Versorgungsforschung ausgebaut werden und der Bund mehr Informationsangebote zur Medizintechnik bereit stellen. Mehr Informationen unter: www.medizintechnologie.de (Aktuelles / Nachrichten).

Montag, 21. September 2015

Implantatpass ab 1. Oktober 2015 verpflichtend

Berlin | Ab dem 1. Oktober 2015 müssen Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser und ambulante Zentren, die medizinische Implantate einsetzen, den Patienten einen Implantatpass in Papierform aushändigen. Darauf hat der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hingewiesen. "Der Implantatpass ist ein
wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Patientensicherheit", sagte BVMed- Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. 

Die verpflichtende Einführung des Implantatpasses gilt nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung für alle aktiven Implantate (mit einer eigenen Energiequelle ausgestattet, beispielsweise Herzschrittmacher), sowie für Herzklappen, nicht resorbierbare Gefäßprothesen und -stützen, Gelenkersatzimplantate für Hüfte oder Knie, Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen sowie Brustimplantate.

Der verpflichtende Implantatpass ist ein Bestandteil der Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung aus dem Jahr 2014. Damit will der Gesetzgeber die Patientensicherheit bei der Anwendung von Implantaten weiter verbessern. Der Pass muss folgende Angaben enthalten (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 MPBetreiberVO):

    * Vor- und Zuname des Patienten,
    * Bezeichnung, Art und Typ sowie Loscode oder die Seriennummer des
      Medizinproduktes,
    * Name oder Firma des Herstellers des Medizinproduktes,
    * Datum der Implantation und
    * Name der verantwortlichen Person und der Einrichtung, die die 
      Implantation durchgeführt hat.

Die Verpflichtung richtet sich nach dem Gesetz an die für die Implantation verantwortliche Gesundheitseinrichtung.

Montag, 7. September 2015

DKG verschärft Kampagne gegen Krankenhausreform

Berlin. Mit 40.000 Plakaten und einer Kundgebung am 23. September 2015 vor dem Brandenburger Tor verschärft die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ihre Kampagne gegen die geplante Krankenhausreform. „Wir brauchen eine Krankenhausreform, die dort ansetzt, wo die wirklichen Probleme sind“, sagte DKG-Präsident Thomas Reumann auf einer Pressekonferenz in Berlin. Der vorliegende Gesetzentwurf leiste das nicht. Die anhaltend schwierige Lage vieler Krankenhäuser, die hohen Belastungen des Personals, vielerorts Personalengpässe, Sanierungsstau infolge unzureichender Investitionsmittel und immer weiter steigender Behandlungsbedarf, insbesondere in den Notfallambulanzen – das seien die drängenden Probleme, die den Krankenhäusern unter den Nägeln brennen und zu deren Lösung die Krankenhausreform maßgeblich beitragen müsse. Der Entwurf sehe Belastungen und Kürzungen vor, anstatt die Finanzierung des Personals in den Krankenhäusern zu sichern. „Mehr Qualität durch weniger Geld und Personal – diese Formel geht nicht auf“, so Reumann.

Mehr: www.bvmed.de/nl3615.

Jammern auf hohem Niveau




Quelle: Newsletter bvmed 36/2015