(Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e.V., Newsletter vom 18. November 2013)
Montag, 18. November 2013
Hohe Überschüsse
(Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e.V., Newsletter vom 18. November 2013)
Mittwoch, 25. September 2013
Strengere Kriterien für Medizinprodukte-Zulassungsstellen: BVMed unterstützt neue Maßnahmen der EU-Kommission
BVMed-Pressemeldung Nr. 70/13 vom 25. September 2013
Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die gestern (24. September 2013) von der Europäischen Kommission beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Medizinprodukten. Eine Durchführungsverordnung enthält strengere Kriterien für die Medizinprodukte-Zulassungsstellen, den "Benannten Stellen". Außerdem stellt eine Empfehlung der Kommission klar, welche Aufgaben diese Stellen bei der Durchführung von Audits und Bewertungen im Medizinproduktebereich zu erfüllen haben. "Damit setzt der neue EU-Kommissar Neven Mimica rasch die Forderungen nach einem Aktionsplan um, die der BVMed seit langem erhoben hat", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
Mit den EU-Kommissionsbeschlüssen liegen klarere Grundlagen für unangekündigte Audits, Probenahmen oder gemeinsame Bewertungen durch Benannte Stellen vor. "Dieses Regelwerk könnte schon in kurzer Zeit zeigen, wie die große Schwachstelle der mangelnden und europaweit unterschiedlichen Kontrolle bei Unternehmen und im Markt beseitigt werden kann", so der BVMed.
Der BVMed unterstützt die Vorgaben der Kommission, dass die Benennung der Medizinprodukte-Zulassungsstellen künftig strengeren Kriterien nach einer gemeinsamen Bewertung von Experten aus anderen Mitgliedsstaaten und der Kommission folgt. Benannte Stellen müssten von den Mitgliedsstaaten strenger überwacht werden. Die Medizinprodukte-Unternehmen stellen sich zudem den neuen Anforderungen für unangemeldete Prüfungen beim Hersteller, so der BVMed.
Schmitt: "Wir müssen diese sinnvollen Maßnahmen der EU-Kommission nun erst einmal wirken lassen und überprüfen, wie sie funktionieren. Der dem Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments vorgelegte Kompromissvorschlag zur Medizinprodukte-Verordnung (MDR) ist dazu völlig konträr. Deshalb sollte jetzt gemeinsam mit der EU-Kommission diskutiert werden, wie diese Maßnahmen in die Überarbeitung der MDR einfließen können."
Eine Veröffentlichung der EU-Kommission nennt unter anderem folgende Beispiele für vorgesehene verschärfte Anforderungen:
- Ein Mitgliedstaat benennt eine Benannte Stelle erst nach einer "gemeinsamen Bewertung" durch Sachverständige der Kommission und der Mitgliedstaaten. Die Bewertungsberichte werden allen übrigen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.
- Die Mitgliedstaaten müssen die Benannten Stellen in bestimmten Abständen überwachen und überprüfen, damit diese die Anforderungen lückenlos einhalten. Ist dies nicht der Fall, muss der Mitgliedstaat die Benennung der Stelle zurückziehen.
- Die Anforderungen der Mitgliedstaaten an Kenntnisse und Erfahrungen des Personals der Benannten Stellen werden erläutert.
- Es wird vorgeschrieben, dass die Benannten Stellen unangekündigte Betriebsaudits nach dem Zufallsprinzip durchführen und in diesem Zusammenhang entsprechende Proben der Produktion überprüfen. Versäumt es die Benannte Stelle, Zufallsproben zu überprüfen, so wird ihre Benennung ausgesetzt oder widerrufen.
- Kann der Ersatz oder die Verfälschung von Rohmaterial, wie im Fall der Brustimplantate (PIP), zu Risiken führen, überprüft eine Benannte Stelle auch, ob die Menge der Endprodukte mit der Menge des erworbenen Rohmaterials übereinstimmt.
Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die gestern (24. September 2013) von der Europäischen Kommission beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Medizinprodukten. Eine Durchführungsverordnung enthält strengere Kriterien für die Medizinprodukte-Zulassungsstellen, den "Benannten Stellen". Außerdem stellt eine Empfehlung der Kommission klar, welche Aufgaben diese Stellen bei der Durchführung von Audits und Bewertungen im Medizinproduktebereich zu erfüllen haben. "Damit setzt der neue EU-Kommissar Neven Mimica rasch die Forderungen nach einem Aktionsplan um, die der BVMed seit langem erhoben hat", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
Mit den EU-Kommissionsbeschlüssen liegen klarere Grundlagen für unangekündigte Audits, Probenahmen oder gemeinsame Bewertungen durch Benannte Stellen vor. "Dieses Regelwerk könnte schon in kurzer Zeit zeigen, wie die große Schwachstelle der mangelnden und europaweit unterschiedlichen Kontrolle bei Unternehmen und im Markt beseitigt werden kann", so der BVMed.
Der BVMed unterstützt die Vorgaben der Kommission, dass die Benennung der Medizinprodukte-Zulassungsstellen künftig strengeren Kriterien nach einer gemeinsamen Bewertung von Experten aus anderen Mitgliedsstaaten und der Kommission folgt. Benannte Stellen müssten von den Mitgliedsstaaten strenger überwacht werden. Die Medizinprodukte-Unternehmen stellen sich zudem den neuen Anforderungen für unangemeldete Prüfungen beim Hersteller, so der BVMed.
Schmitt: "Wir müssen diese sinnvollen Maßnahmen der EU-Kommission nun erst einmal wirken lassen und überprüfen, wie sie funktionieren. Der dem Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments vorgelegte Kompromissvorschlag zur Medizinprodukte-Verordnung (MDR) ist dazu völlig konträr. Deshalb sollte jetzt gemeinsam mit der EU-Kommission diskutiert werden, wie diese Maßnahmen in die Überarbeitung der MDR einfließen können."
Eine Veröffentlichung der EU-Kommission nennt unter anderem folgende Beispiele für vorgesehene verschärfte Anforderungen:
Medizintechnik-Ausstellung (© fv 2009) |
- Die Mitgliedstaaten müssen die Benannten Stellen in bestimmten Abständen überwachen und überprüfen, damit diese die Anforderungen lückenlos einhalten. Ist dies nicht der Fall, muss der Mitgliedstaat die Benennung der Stelle zurückziehen.
- Die Anforderungen der Mitgliedstaaten an Kenntnisse und Erfahrungen des Personals der Benannten Stellen werden erläutert.
- Es wird vorgeschrieben, dass die Benannten Stellen unangekündigte Betriebsaudits nach dem Zufallsprinzip durchführen und in diesem Zusammenhang entsprechende Proben der Produktion überprüfen. Versäumt es die Benannte Stelle, Zufallsproben zu überprüfen, so wird ihre Benennung ausgesetzt oder widerrufen.
- Kann der Ersatz oder die Verfälschung von Rohmaterial, wie im Fall der Brustimplantate (PIP), zu Risiken führen, überprüft eine Benannte Stelle auch, ob die Menge der Endprodukte mit der Menge des erworbenen Rohmaterials übereinstimmt.
Pressetext Online unter: http://www.bvmed.de/presse.php?11608
Freitag, 2. August 2013
Berliner Fußballklub 1. FC Union sammelt für Aniridie-Forschung
Plakat: 1. FC Union Berlin |
Der Berliner Fußballklub 1. FC Union sammelt für die Erforschung einer seltenen Augenkrankheit - der Aniridie. Bei dieser Krankheit ist die Iris äußerlich kaum zu sehen. Aniridie-Patienten zeigen erhöhtes Risiko für die Bildung von Glaukomen und Katarakten.
"Nachdem Union-Neuzugang Martin Dausch vor einigen Tagen erstmals öffentlich über die seltene Augenkrankheit seines im Februar geborenen Sohnes Luca sprach und auf fehlende Forschung zur Behandlung und Heilung von Aniridie hinwies, entstanden im Umfeld des 1. FC Union Berlin zahlreiche Ideen, wie man helfen könnte. Viele Fans wünschten sich eine Bündelung der Aktivitäten, um möglichst effektiv helfen und mit Spenden ein Forschungsprojekt ermöglichen zu können.(weiterlesen...)"
Mittwoch, 24. Juli 2013
Kassenkampagne gegen den medizintechnischen Fortschritt: "Mythenpapier der GKV enthält viele Falschaussagen"
Berlin. Das neue "Mythenpapier" der Gesetzlichen Krankenkassenverbände (GKV) zu Medizinprodukten enthält nach Aussage des BVMed zahlreiche Falschaussagen und verunsichert die Patienten, die auf lebensnotwendige Medizintechnologien angewiesen sind. "Das neue Kassenpapier fasst alle Mythen zusammen, mit denen die Kassen seit Jahren die Angst der Patienten schüren und so ihren Sparkurs rechtfertigen. Statt Krankenhäuser, Ärzte und Hersteller fortfahrend zu verunglimpfen, sollten die Kassenverbände endlich zum Wohl der Patienten an Lösungswegen für qualitativ hochwertige medizintechnische Versorgungen mitarbeiten", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
Der BVMed wirft den Spitzenverbänden der Krankenkassen vor, unter dem Vorwand des mangelnden Nutzennachweises den Weg der Patienten zu modernen Medizintechnologien in einen Hürdenlauf zu verwandeln. "Dabei geht es allerdings nicht um die Patienten, sondern um die Sparwut der GKV, die derzeit 30 Milliarden Euro angehäuft hat. Dieses Geld muss in die Patientenversorgung fließen - und nicht in übertrieben hoch ausgestattete Residenzen in Berlin und stetig wachsende Verwaltungsapparate in den Spitzenverbänden", so der BVMed.
Das Papier "Medizinprodukte - Mythen und Wahrheit" der GKV-Spitzenverbände vom 19. Juli 2013 enthält nach Ansicht des BVMed zahlreiche überflüssige Forderungen und Falschaussagen, die die Unkenntnis über die komplexen Zulassungsprozesse von Medizinprodukten widerspiegeln:
> Falsch ist die GKV-Behauptung, ein staatliches Zulassungssystem hätte den PIP-Skandal um fehlerhafte Brustimplantate verhindert. PIP war kein Zulassungs-, sondern ein Überwachungsproblem. Kein Zulassungssystem der Welt verhindert kriminelle Machenschaften.
> Falsch ist die GKV-Behauptung, es bestehe bei Verdachtsfällen "keine amtliche Ermittlungspflicht durch die Behörden". Sowohl die Durchführung klinischer Studien als auch CE-gekennzeichnete Produkte im Markt werden behördlich überwacht.
> Falsch ist die GKV-Behauptung, Journalisten vom British Medical Journal und dem Daily Telegraph sei es problemlos möglich gewesen, "die CE-Kennzeichnung für eine Hüftprothese zu bekommen". Eine solche CE-Kennzeichnung wurde nicht vergeben. Es ging in dem dokumentierten Gespräch um eine Geschäftsanbahnung.
> Falsch ist die GKV-Behauptung, die Hersteller würden an der Haftpflichtversicherung sparen. Eine Pflichtversicherung muss von jedem Hersteller abgeschlossen werden. Alle Hersteller von Medizinprodukten verfügen über eine gesetzliche Betriebshaftpflichtversicherung.
> Falsch ist die GKV-Behauptung, die Zulassung bei Medizinprodukten sei weniger wert als bei Arzneimitteln. Die "CE-Zulassung" besteht bei Medizinprodukten in der Ausstellung der "Konformitätsbescheinigung" durch Benannte Stellen und in der jährlichen Re-Auditierung der Produktion und der Produkte. Spätestens alle fünf Jahre werden die Produktion und Produkte zusätzlich "re-zertifiziert". Daher hat die Konformitätserklärung zum jeweiligen Produkt nur ein kurzes Haltbarkeitsdatum. Damit geht das Medizinprodukterecht über die Anforderungen des AMG weit hinaus, das weder eine "Re-Auditierung" noch eine "Re-Zertifizierung" kennt. Bei Arzneimitteln findet dagegen keine regelmäßige Nachzulassung statt. Anders als das AMG schützt das Medizinprodukterecht zudem nicht nur den Patienten, sondern auch Anwender und Dritte. Der Schutzbereich ist also weiter gesteckt, was einen höheren Aufwand bei der Risikobewertung von Medizinprodukten bedeutet.
> Die GKV fordert die Einführung eines europäischen Qualitätssiegels "Proved in Europe". Diese Forderung belegt, dass die Verfasser offensichtlich weder die Bedeutung der "Neuen Konzeption" noch die Bedeutung der CE-Kennzeichnung auf Medizinprodukten kennen und verstanden haben.
> Die GKV fordert die Durchführung von RCT-Studien für Medizinprodukte und verkennt dabei die Andersartigkeit von Medizinprodukten und Arzneimitteln: weil sie im Gegensatz zu Pharmaka keine Auswaschphase haben; weil im Gegensatz zu medikamentösen Interventionen die Pharmakovigilanz kein Problem darstellt; weil ihre Implantation untrennbar mit manuellen Fertigkeiten (chirurgischer Expertise) verbunden ist; weil ihr Placebo-Effekt bestenfalls marginal ist; weil sie niemals nur gegen ein Scheinimplantat verglichen werden können.
Der BVMed spricht sich deutlich gegen eine staatliche Zulassung von Medizinprodukten aus. "Eine staatliche Zulassung bedeutet unnötige Bürokratie und Zeitverzug bei der Einführung von Innovationen, ohne dass dadurch die Patientensicherheit erhöht wird", so Schmitt. Es sei allerdings unbestritten, dass der europäische Rechtsrahmen für Medizinprodukte auch Schwächen hat. "Wir setzen uns deshalb für eine Verbesserung der Benennung und Überwachung der Benannten Stellen sowie für eine verbesserte Kontrolle bei Herstellern und im Markt ein."
Darüber hinaus spricht sich der BVMed für gemeinsame Initiativen mit Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen aus, um eine qualitätsgesicherte Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau sicherzustellen: "Wir brauchen eine gemeinsame Qualitätsoffensive von Krankenkassen, Kliniken, Ärzten und Unternehmen, um die Patientenversorgung zu verbessern und Abläufe im Gesundheitssystem zu optimieren und damit Kosten zu sparen."
Für den Bereich der Medizinprodukte sei das Thema Qualitätssicherung besonders wichtig, denn der Erfolg einer Patientenversorgung sei oft ein Zusammenspiel von gutem Produkt, gutem Arzt und verantwortungsbewusst handelndem Patienten. Die wichtige Rolle des Anwenders bzw. Implanteurs sei einer der wesentlichen Unterschiede zum Arzneimittelsektor. Deshalb sei gerade bei komplexeren Medizintechnologien das Thema Aus- und Weiterbildung der Ärzte und Operateure von besonderer Bedeutung, betont Schmitt.
Quelle: BVMed-Pressemeldung Nr. 51/13 vom 24. Juli 2013
Herzschrittmachermodell (© Jens Goetzke / pixelio.de) |
Das Papier "Medizinprodukte - Mythen und Wahrheit" der GKV-Spitzenverbände vom 19. Juli 2013 enthält nach Ansicht des BVMed zahlreiche überflüssige Forderungen und Falschaussagen, die die Unkenntnis über die komplexen Zulassungsprozesse von Medizinprodukten widerspiegeln:
> Falsch ist die GKV-Behauptung, ein staatliches Zulassungssystem hätte den PIP-Skandal um fehlerhafte Brustimplantate verhindert. PIP war kein Zulassungs-, sondern ein Überwachungsproblem. Kein Zulassungssystem der Welt verhindert kriminelle Machenschaften.
> Falsch ist die GKV-Behauptung, es bestehe bei Verdachtsfällen "keine amtliche Ermittlungspflicht durch die Behörden". Sowohl die Durchführung klinischer Studien als auch CE-gekennzeichnete Produkte im Markt werden behördlich überwacht.
> Falsch ist die GKV-Behauptung, Journalisten vom British Medical Journal und dem Daily Telegraph sei es problemlos möglich gewesen, "die CE-Kennzeichnung für eine Hüftprothese zu bekommen". Eine solche CE-Kennzeichnung wurde nicht vergeben. Es ging in dem dokumentierten Gespräch um eine Geschäftsanbahnung.
> Falsch ist die GKV-Behauptung, die Hersteller würden an der Haftpflichtversicherung sparen. Eine Pflichtversicherung muss von jedem Hersteller abgeschlossen werden. Alle Hersteller von Medizinprodukten verfügen über eine gesetzliche Betriebshaftpflichtversicherung.
> Falsch ist die GKV-Behauptung, die Zulassung bei Medizinprodukten sei weniger wert als bei Arzneimitteln. Die "CE-Zulassung" besteht bei Medizinprodukten in der Ausstellung der "Konformitätsbescheinigung" durch Benannte Stellen und in der jährlichen Re-Auditierung der Produktion und der Produkte. Spätestens alle fünf Jahre werden die Produktion und Produkte zusätzlich "re-zertifiziert". Daher hat die Konformitätserklärung zum jeweiligen Produkt nur ein kurzes Haltbarkeitsdatum. Damit geht das Medizinprodukterecht über die Anforderungen des AMG weit hinaus, das weder eine "Re-Auditierung" noch eine "Re-Zertifizierung" kennt. Bei Arzneimitteln findet dagegen keine regelmäßige Nachzulassung statt. Anders als das AMG schützt das Medizinprodukterecht zudem nicht nur den Patienten, sondern auch Anwender und Dritte. Der Schutzbereich ist also weiter gesteckt, was einen höheren Aufwand bei der Risikobewertung von Medizinprodukten bedeutet.
> Die GKV fordert die Einführung eines europäischen Qualitätssiegels "Proved in Europe". Diese Forderung belegt, dass die Verfasser offensichtlich weder die Bedeutung der "Neuen Konzeption" noch die Bedeutung der CE-Kennzeichnung auf Medizinprodukten kennen und verstanden haben.
> Die GKV fordert die Durchführung von RCT-Studien für Medizinprodukte und verkennt dabei die Andersartigkeit von Medizinprodukten und Arzneimitteln: weil sie im Gegensatz zu Pharmaka keine Auswaschphase haben; weil im Gegensatz zu medikamentösen Interventionen die Pharmakovigilanz kein Problem darstellt; weil ihre Implantation untrennbar mit manuellen Fertigkeiten (chirurgischer Expertise) verbunden ist; weil ihr Placebo-Effekt bestenfalls marginal ist; weil sie niemals nur gegen ein Scheinimplantat verglichen werden können.
Der BVMed spricht sich deutlich gegen eine staatliche Zulassung von Medizinprodukten aus. "Eine staatliche Zulassung bedeutet unnötige Bürokratie und Zeitverzug bei der Einführung von Innovationen, ohne dass dadurch die Patientensicherheit erhöht wird", so Schmitt. Es sei allerdings unbestritten, dass der europäische Rechtsrahmen für Medizinprodukte auch Schwächen hat. "Wir setzen uns deshalb für eine Verbesserung der Benennung und Überwachung der Benannten Stellen sowie für eine verbesserte Kontrolle bei Herstellern und im Markt ein."
Darüber hinaus spricht sich der BVMed für gemeinsame Initiativen mit Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen aus, um eine qualitätsgesicherte Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau sicherzustellen: "Wir brauchen eine gemeinsame Qualitätsoffensive von Krankenkassen, Kliniken, Ärzten und Unternehmen, um die Patientenversorgung zu verbessern und Abläufe im Gesundheitssystem zu optimieren und damit Kosten zu sparen."
Für den Bereich der Medizinprodukte sei das Thema Qualitätssicherung besonders wichtig, denn der Erfolg einer Patientenversorgung sei oft ein Zusammenspiel von gutem Produkt, gutem Arzt und verantwortungsbewusst handelndem Patienten. Die wichtige Rolle des Anwenders bzw. Implanteurs sei einer der wesentlichen Unterschiede zum Arzneimittelsektor. Deshalb sei gerade bei komplexeren Medizintechnologien das Thema Aus- und Weiterbildung der Ärzte und Operateure von besonderer Bedeutung, betont Schmitt.
Quelle: BVMed-Pressemeldung Nr. 51/13 vom 24. Juli 2013
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Montag, 15. Juli 2013
Noch ein Zitat
Zitat der Woche zur deutschen Gesundheitspolitik:
„Bestätigt hat sich der Eindruck, dass viele neue Präparate nur Scheininnovationen sind.“ meint jedenfalls der GKV-Spitzenverband in seinem Statement " Medikamentenpreise auf vertretbares Maß reduzieren“ vom 15.August 2012.
Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. sagt dazu: Wenn die Krankenkassen entscheiden dürften, welche Autos wir fahren, wäre der Trabbi immer noch ein Erfolgsmodell.
Gute Besserung (Andrea Damm / pixelio.de) |
Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. sagt dazu: Wenn die Krankenkassen entscheiden dürften, welche Autos wir fahren, wäre der Trabbi immer noch ein Erfolgsmodell.
Montag, 8. Juli 2013
Broschüre zum zehnjährigen Bestehen von beval-med. medizintechnik erschienen
Im kommenden Jahr wird unsere kleine Firma schon 10 Jahre alt. Eine Jubiläums-Broschüre zu diesem Ereignis ist heute erschienen. Auf sechs Seiten werden die Firma vorgestellt und Erfolge unserer Arbeit in den letzten 10 Jahren aufgezeigt.
Aufgrund des Firmenjubiläums bieten wir unseren Kunden bis zum 31. März 2014 einen Fünfprozent- Gutschein auf alle Bestellungen an.*
* Dieser Rabatt gilt ab einem Netto-Bestellwert von 100 Euro und ist nicht kombinierbar mit anderen Rabatten oder Aktionen. Der Gutschein ist einmalig einlösbar und gilt für das gesamte Sortiment von beval-med. Bei Rückabwicklung des Kaufvertrages oder eines Teils davon wird der gesamte Bonus vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen. Die Auszahlung des Rabattes oder eine Verrechnung mit offenen Rechnungen ist leider nicht möglich. Die Aktion gilt nicht für Fachhändler oder Kunden, die bereits Sonderkonditionen erhalten.
Aufgrund des Firmenjubiläums bieten wir unseren Kunden bis zum 31. März 2014 einen Fünfprozent- Gutschein auf alle Bestellungen an.*
* Dieser Rabatt gilt ab einem Netto-Bestellwert von 100 Euro und ist nicht kombinierbar mit anderen Rabatten oder Aktionen. Der Gutschein ist einmalig einlösbar und gilt für das gesamte Sortiment von beval-med. Bei Rückabwicklung des Kaufvertrages oder eines Teils davon wird der gesamte Bonus vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen. Die Auszahlung des Rabattes oder eine Verrechnung mit offenen Rechnungen ist leider nicht möglich. Die Aktion gilt nicht für Fachhändler oder Kunden, die bereits Sonderkonditionen erhalten.
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Dienstag, 2. Juli 2013
Bundeskartellamt öffnet bundeslandübergreifenden Wettbewerb von Augenärzten
Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 02.07.2013
Bonn, 2. Juli 2013: Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen die A
ugenärztegenossenschaft Brandenburg und die AOK Nordost abgeschlossen. Die Teilnahme an zwei Selektivverträgen und die Mitgliedschaft in der Augenärztegenossenschaft Brandenburg war bislang solchen Augenärzten vorbehalten, die ihren Vertragsarztsitz in Brandenburg haben. Der Wettbewerb durch Augenärzte aus anderen Bundesländern wurde damit insoweit ausgeschlossen. Die Augenärztegenossenschaft Brandenburg und die AOK Nordost werden nun die Verträge und die Mitgliedschaft in der Genossenschaft auch Augenärzten aus anderen Bundesländern öffnen, die rechtmäßig in Brandenburg tätig sind.
Bonn, 2. Juli 2013: Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen die A
Durchsehen (Petra Bork / pixelio.de) |
Montag, 1. Juli 2013
Zitat des Tages
Thomas Siepmann / pixelio.de |
Der Bundesverband Medizintechnologie meint dazu: „Die Zinsen für die Überschüsse der Kassen zahlen Tausende von Patienten mit ihrer Lebensqualität.“
Weil nämlich ursprünglich übernommene Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen einfach nicht mehr übernommen werden oder man Innovationen ignoriert und nicht bezahlt...
(zitiert nach: BVmed News No. 26/13, www.bvmed.de)
Montag, 10. Juni 2013
Großinstallation des BVMed vor dem Hauptstadtkongress
© BVmed 2013 |
Mehr unter:
www.bvmed.de (Presse),
Dienstag, 28. Mai 2013
Steuern klug steuern - Mit Steuerpolitik Zukunft sichern
Steuerpolitische Positionen der Wirtschaft in Berlin und Brandenburg zur Bundestagswahl 2013 wurden gestern in Berlin anlässlich einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Steuern und Finanzen der Industrie- und Handelskammern in Berlin und Brandenburg beraten.
Den im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 vermehrt laut gewordenen Stimmen aus verschiedenen politischen Parteien, die Steuererhöhungen und eine Ausweitung der Substanzbesteuerung zur Konsolidierung der öffentlich Haushalte fordern, wurde eine eindeutige Abfuhr erteilt.
Die letzten Steuerschätzungen gehen davon aus, dass im Jahre 2017 gegenüber dem IST 2011 eine Rekordsteuersumme von 705 Mrd. Euro zur Verfügung stehen wird. Das entspricht einer Steigerung um über 23 Prozent. Der deutsche Staat hat also kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem.
Die deutschen Familienunternehmen schultern schon heute den erheblichen Teil der Steuerlast. Daher fordert die Wirtschaft:
- keine Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer
- keine Wiedereinführung einer Vermögensteuer bzw. einer Vermögensabgabe
- Verschonung des gesamten betrieblich gebundenen Vermögens bei der Erbschafts- und
Schenkungsteuer
- Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen verbessern – Wegfall der Mindestgewinnbesteuerung
für neue Verluste
- Gewerbesteuer reformieren – mindestens kurzfristige Abschaffung der ertragsunabhängigen Elemente (Hinzurechnungen).
Den im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 vermehrt laut gewordenen Stimmen aus verschiedenen politischen Parteien, die Steuererhöhungen und eine Ausweitung der Substanzbesteuerung zur Konsolidierung der öffentlich Haushalte fordern, wurde eine eindeutige Abfuhr erteilt.
Michael Staudinger / pixelio.de |
Die deutschen Familienunternehmen schultern schon heute den erheblichen Teil der Steuerlast. Daher fordert die Wirtschaft:
- keine Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer
- keine Wiedereinführung einer Vermögensteuer bzw. einer Vermögensabgabe
- Verschonung des gesamten betrieblich gebundenen Vermögens bei der Erbschafts- und
Schenkungsteuer
- Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen verbessern – Wegfall der Mindestgewinnbesteuerung
für neue Verluste
- Gewerbesteuer reformieren – mindestens kurzfristige Abschaffung der ertragsunabhängigen Elemente (Hinzurechnungen).
Mittwoch, 8. Mai 2013
Berufung in den IHK - Ausschuss für Steuern und Finanzen
Dr. Frank Valentin, Geschäftsführer der beval-med. medizintechnik GmbH i.G., wurde gestern offiziell für den Zeiraum 2013 bis 2017 in den Ausschuss für Steuern und Finanzen der Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg berufen.
Herzlichen Glückwunsch. Es wartet viel Arbeit...
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Gesundheitspolitik,
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Unternehmen
Mittwoch, 3. April 2013
26. Internationaler Kongress der Deutschen Ophthalmochirurgen in Nürnberg
Ausstellungshalle der DOC in Nürnberg ( © fv 2011) |
Auch 2013 werden Experten Innovationen aus der ganzen Welt vor stellen und ihre Ergebnsse mit dem übrigen Auditorium diskutieren. Wet-Labs und Kurse sorgen für den unmittelbaren Bezug zur augenärztlichen Praxis. Geplant sind außerdem eine Video-Live-Surgery in 3D, ein Stammzellen- Symposium, die Seminarreihe Management in Klinik und Praxis sowie Anästhesie-, Kontaktlinsen- und Strabologisches Symposien
Die diesjährige Industrieausstellung wird wieder Neues und Bewährtes anbieten. Wie immer seit dem Jahr 2004 ist auch beval-med. medizintechnik aus Bernau bei Berlin in diesem Jahr wieder in den Nürnberger Congress- und Ausstellungshallen vertreten. Sie sind herzlichst eingeladen, uns am Ausstellungsstand zu besuchen und sich eingehend über unser Produktportfolio zu informieren. Wir sehen
uns im Juni!
Mittwoch, 27. März 2013
Gemeinsam für Qualitätsverbesserungen
Kongress der Deutschen Opthalmochirurgen Nürnberg 2012 |
Berlin. Eine "Allianz für medizintechnischen Fortschritt" und gemeinsame Anstrengungen von Ärzten, Kliniken, Krankenkassen und Unternehmen zur Qualitätsverbesserung in der Patientenversorgung fordert der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, in seinem neuen Jahresbericht, der zur Mitgliederversammlung in Dresden vorgelegt wurde. "Medizintechnische Innovationen bieten große Chancen für eine Verbesserung der Patientenversorgung in Deutschland. Diese Chancen müssen wir gemeinsam nutzen, statt durch pauschale Aussagen Patienten zu verängstigen", so der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan in seinem Vorwort zum Jahresbericht. Der neue BVMed-Jahresbericht ist in deutscher und englischer Sprache erschienen und unter www.bvmed.de (Publikationen) erhältlich. "Positiv ist, dass die Medizintechnologie verstärkt als Zukunftsbranche wahrgenommen wird, die Chancen für Wachstum und Arbeitsplätze bietet", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Es ist eine stark mittelständisch geprägte Branche: 95 Prozent der MedTech-Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Mitarbeiter. Zudem ist die Branche hoch-innovativ mit sehr kurzen Produktlebenszyklen. Rund ein Drittel ihres Umsatzes erzielen die deutschen Medizintechnikhersteller mit Produkten, die nicht älter als drei Jahre sind. Im Durchschnitt investieren die forschenden MedTech-Unternehmen rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. "Und wir sind ein wichtiger Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor. Wir haben eine Exportquote von über 65 Prozent. Die Branche beschäftigt insgesamt über 175.000 Menschen in Deutschland. Jeder Arbeitsplatz sichert 0,75 Arbeitsplätze in anderen Bereichen", so Schmitt. Der BVMed-Jahresbericht 2012/13 enthält neben einem Marktüberblick der MedTech-Branche umfassende Informationen rund um die Entwicklungen und Trends der Medizintechnologie. Zusätzlich werden Informationen zur inhaltlichen Arbeit der über 50 BVMed-Arbeitsgremien gegeben. Der 24-seitige Jahresbericht kann kostenlos beim BVMed angefordert oder unter www.bvmed.de (Publikationen) heruntergeladen werden.
Quelle: BVMed-Pressemeldung Nr. 25/13 vom 25. März 2013
Foto: © fv 2012
Freitag, 22. März 2013
MedTech-Innovationen bieten große Chancen zur Verbesserung der Patientenversorgung
Dresden. Auf die wachsende Bedeutung von medizintechnischen Innovationen für die Verbesserung der Patientenversorgung hat der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan, Vorstand der B. Braun Melsungen AG, auf der BVMed-Mitgliederversammlung in Dresden hingewiesen. Besonders wichtig sei es bei Medizinprodukten, "über den reinen Produktfokus hinaus zu einem qualitätsgesicherten Versorgungsprozess" zu kommen, da der Arzt eine große Rolle bei der Anwendung beispielsweise von Implantaten spiele. Deshalb sei gerade bei komplexeren Medizintechnologien das Thema Aus- und Weiterbildung der Ärzte und Operateure von besonderer Bedeutung. "Wir plädieren also für ein ganzheitliches Qualitätsverständnis - über das Produkt hinaus", so der BVMed-Vorsitzende Lugan.
Ein gutes Beispiel dafür seien die gemeinsamen Anstrengungen in der Endoprothetik mit dem EndoCert-Projekt der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädischer Chirurgie. Ein weiterer Baustein sei das Endoprothesenregister, das Fachgesellschaften, Krankenkassenverbände, Unternehmen und BQS gemeinsam betreiben.
Michael Bührke / pixelio.de |
Lugans Botschaft: "Wir fordern eine stärkere Qualitätsorientierung bei der Versorgung der Patienten mit Produkten und Verfahren der Medizintechnologie. Wir brauchen einen Wettbewerb um die beste Qualität der medizinischen Versorgung, nicht um den billigsten Preis ohne Rücksicht auf Qualität und Qualifikation."
Positiv bewertet der BVMed-Vorsitzende, dass die Medizintechnologie verstärkt als Zukunftsbranche wahrgenommen werde, die Chancen für Wachstum und Arbeitsplätze biete.
"Es ist eine stark mittelständisch geprägte Branche: 95 Prozent der MedTech-Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Mitarbeiter. Die Branche ist zudem hoch-innovativ und hat sehr kurze Produktlebenszyklen. Rund ein Drittel ihres Umsatzes erzielen die deutschen Medizintechnikhersteller mit Produkten, die nicht älter als drei Jahre sind. Im Durchschnitt investieren die forschenden MedTech-Unternehmen rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung", sagte Lugan.
Der Gesamtumsatz der produzierenden Medizintechnikunternehmen lag in Deutschland nach Angaben der offiziellen Wirtschaftsstatistik im Jahr 2012 bei 22,2 Milliarden Euro. Davon gingen 15 Milliarden Euro in den Export. Die Branche beschäftigt insgesamt über 175.000 Menschen in Deutschland. Jeder Arbeitsplatz sichert 0,75 Arbeitsplätze in anderen Bereichen.
(BVMed-Pressemeldung Nr. 23/13 vom 22. März 2013)
Donnerstag, 14. März 2013
Schwarze Schafe mit besserer Marktüberwachung früher aussortieren
Plenum der Bonner Veranstaltung des BVmed |
Joachim M. Schmitt |
Über aktuelle Erfahrungen aus dem Genehmigungsprozess für klinische Studien mit Medizinprodukten berichtete Dr. Wolfgang Lauer, Abteilungsleiter Medizinprodukte im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Genehmigungspflicht für klinische Prüfungen besteht seit März 2010. Ebenso heterogen wie Medizinprodukte - vom Pflaster bis zum Computertomografen - seien auch die Antragsteller. "Jeder Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung mit einem Medizinprodukt ist individuell und muss im Einzelfall betrachtet werden", so Lauer. Generell gültige Anforderungen über die gesetzlichen und normativen Vorgaben hinaus seien deshalb nur begrenzt definierbar. Das BfArM arbeite jedoch an Checklisten und weiteren Hilfestellungen zur Veröffentlichung auf der Webseite. Bis Ende 2012 habe es insgesamt 675 Erstanträge gegeben, davon 389 Anträge auf Genehmigung und 286 Anträge auf Befreiung von der Genehmigungspflicht. Von den 389 Genehmigungsanträgen seien bislang 228 genehmigt worden, das entspreche knapp 70 Prozent der bisherigen Antragsabschlüsse. Ein Viertel der Anträge sei zurückgezogen worden. Bei nur 6 Prozent sei die Genehmigung versagt worden. "Wir sind also auf einem guten Weg, das Verfahren hat sich inzwischen eingespielt", so der BfArM-Experte. Ein häufiger formaler Mangel bei den Anträgen sei, dass geforderte Dokumente entweder nicht eingereicht werden oder kein Querverweis dazu existiere. Zudem fehlten teilweise Autorisierungen, beispielsweise Unterschriften auf dem Prüfplan, oder die präklinischen und technischen Tests seien noch nicht abgeschlossen. Zu den häufigsten inhaltlichen Mängeln gehört, dass der Prüfplan nicht dem Stand der Wissenschaft und der guten klinischen Praxis (GCP) entspricht oder die Risiken der klinischen Prüfung und des Medizinprodukts nicht oder unzureichend in Abwägung zu den Vorteilen dargestellt werden. Wichtig seien auch die Berücksichtigung alternativer medizinischer Verfahren sowie die Nachweise zur sicherheitstechnischen Unbedenklichkeit und zu einem validierten Verfahren zur Sterilisation. Empfehlenswert sei, der Antragstellung ein erläuterndes Anschreiben voranzustellen. "Das BfArM ist immer bestrebt, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und gemeinsam mit den Antragstellenden nach einer konstruktiven Lösung zu suchen", so Dr. Lauer abschließend.
Dr. Christian von Dewitz |
t spreche gegen privatrechtlich gebildete und beliehene EKs. Damit könnte die Anzahl der EKs deutlich reduziert werden. Problematisch sei auch, dass Änderungen von Anträgen, die im Rahmen der Nachforderung von Informationen seitens der Ethik-Kommission angeregt werden, nicht statthaft seien. "Das sollte rechtlich möglich sein", so von Dewitz. Sein Fazit: "Die Verfahren bei Ethik-Kommissionen und Bundesoberbehörden sind in unterschiedlichem Maße änderungsbedürftig. Die hierdurch entstehende Entlastung des Sponsors und der Prüfer könnte sich in einer Steigerung der Anzahl klinischer Prüfungen niederschlagen."
Die Klinische Bewertung aus Sicht eines Herstellers stellte Florian Tolkmitt, Leiter Regulatory Affairs des Kanülen-Herstellers sfm medical devices, dar. Er bezeichnete die Klinische Bewertung als den "großen Rahmen" um die klinischen Daten - und damit auch um die klinische Prüfung. Eine Klinische Bewertung muss für alle Medizinprodukte durchgeführt und in die technische Dokumentation aufgenommen werden. Das Unternehmen hat zudem die Pflicht, sich aktiv auf dem neuesten Stand der verfügbaren klinischen Daten zu halten. In der Praxis handelt es sich um sechs Schritte zur Dokumentation der Klinischen Bewertung:
Florian Tolkmitt |
2. Die Identifikation bzw. Recherche in medizinischen Datenbanken wie PubMed, die auch dokumentiert werden sollte.
3. Die Beurteilung nach den Aspekten: Vergleichbarkeit der verwendeten Produkte, Qualität der Daten, Patientenzahl, Relevanz und Ergebnis. Die Datenqualität wird nach einem festen und nachvollziehbaren Schema bewertet.
4. Die Analyse: die Daten werden nach Aussagen zu Leistung und Sicherheit organisiert.
5. Der Clinical Evaluation Report: die klinische Bewertung wird in einem Abschlussbericht zusammengefasst.
6. Die Aktualisierung: in Datenbanken recherchieren, neue Studienergebnisse verwenden, Reklamationen und Kundenrückmeldungen einbeziehen.
Wichtig sei, alle Schritte detailliert zur dokumentieren, beispielsweise auch die Nachweise zur Qualifikation der Bewerter. Da das Verfahren sehr komplex sei, würden oft Teams gebildet oder das Verfahren ausgelagert, um alle Anforderungen abdecken zu können.
Berater Dr. Hans-Joachim Lau von MedDevConsult schilderte die Anforderungen an die Klinische Prüfung von Medizinprodukten ebenfalls aus Hersteller-Sicht. Zur Vorbereitung sollten die einzureichenden Unterlagen getrennt nach Papieren für Ethik-Kommission und das BfArM aufgelistet werden. Hierzu sollte eine "Referenzliste" erstellt werden, um die Vollständigkeit aller Unterlagen und Querverweise vor der tatsächlichen Antragstellung überprüfen zu können. Die Ethik-Kommission ist zuständig für die rechtliche und ethische Bewertung der klinischen Prüfung und die Bewertung der Eignung der Prüfstelle und der Prüfärzte. Die Ärzte müssen geschult sein und Erfahrungen im Anwendungsbereich des Medizinproduktes haben. Es fehle allerdings an einheitlichen Standards für alle Ethik-Kommissionen zur Bewertung der Prüfstelle und der Prüfärzte. Beim Genehmigungsverfahren durch das BfArM müssen unter anderem eine Liste zum Nachweis der Erfüllung der Grundlegenden Anforderungen, eine Liste angewandter Normen, Verweise auf Testberichte, der Nachweis der Sterilisationsvalidierung, die Risikobewertung nach DIN EN ISO 14971 und Gebrauchshinweise mit vorgelegt werden. Die Unterstützung durch die BfArM-Mitarbeiter sei in der Regel gut. Es würden konstruktive Hinweise auf gewünschte Unterlagen statt Verweise auf Gesetzestexte gegeben. Laus Fazit: "Drei Jahre nach der Einführung des neuen Verfahrens sind die Anfangsschwierigkeiten überwunden, viele praktische Verbesserungsvorschläge sind umgesetzt. Fragen und Probleme sollten im persönlichen Dialog erörtert und Lösungsvorschläge besprochen werden, um den Ablauf des Verfahrens zu beschleunigen." Wünschenswert wäre die Veröffentlichung von Ergebnissen als "Guidelines" für die Hersteller, beispielsweise zu den Qualifikationsanforderungen an die Prüfärzte.
Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten bei einem Medizinprodukte-Unternehmen beleuchtete Dr. Martin Abel, Leiter Medical & Regulatory Affairs bei Lohmann & Rauscher und Sprecher des BVMed-Arbeitskreises "Regulatory and Public Affairs". Die Begleitung des gesamten Lebenszyklus eines Medizinprodukts, die Beobachtung des Marktes, der Umgang mit Vorkommnismeldungen und mit korrektiven Maßnahmen seien wichtiger Bestandteil des Risikomanagements eines Unternehmens. Marktüberwachung und Vigilanz seien aufgrund der möglichen unerwarteten Komplikationen mit Medizinprodukten essentiell. Dazu gehören eine "passive klinische Evaluierung" durch Literatur, Kundenkontakte oder Informationen des Außendienstes, aber auch aktive Evaluierungen wie Studien. Der Sicherheitsbeauftragte in einem Unternehmen ist ein "Beauftragter mit delegierten Aufgaben" von der Geschäftsführung nach § 5 des Medizinproduktegesetzes. Er ist dabei nie allein entscheidend und sollte im besten Fall zwei Stellvertreter haben. Der Sicherheitsbeauftragte hat bekannt gewordene Meldungen über Risiken zu sammeln, zu bewerten, die notwendigen Maßnahmen zu koordinieren und erkennbar gewordene Medizinprodukterisiken dem BfArM anzuzeigen. Meldepflichtig sind Vorkommnisse, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen dem Vorkommnis und dem Medizinprodukt besteht und das Ereignis zum Tod oder zu einer ernsthaften Verschlechterung des Gesundheitszustandes geführt hat bzw. hätte führen können. Die Vorkommnisse müssen dann jeweils abgeglichen werden mit der Risikoanalyse des Medizinprodukts, der klinischen Bewertung, der Gebrauchsanweisung und den Aussagen im Markt. Zur Gesamtbewertung gehören neben den Vorkommnissen die technischen Mängel und die korrigierenden Maßnahmen.
Dr. Rainer Edelhäuser |
Rechtsanwalt Dr. Volker Lücker ging auf Probleme in der Marktüberwachung aus Herstellersicht ein. Er begrüßte es, dass mit der neuen Medizinprodukte-Durchführungsvorschrift nun auch von den Überwachungsbehörden ein Qualitätsmanagement verlangt werde. Die Hersteller von Medizinprodukten müssten dies seit 1993 erfüllen. Eine gut funktionierende Marktüberwachung sei wichtig für das Vertrauen in die Sicherheit von Medizinprodukten. Ob die Dokumentationen korrekt sind, sei Aufgabe der Benannten Stellen. Die Marktüberwachung müsse dagegen prüfen, ob die Produkte auch wirklich so sind, wie sie sein sollten. Durch solche Inspektionen, Gespräche mit Mitarbeitern und Probenahmen könnte kriminellen Machenschaften künftig effektiver entgegnet werden. "Wir müssen schwarze Schafe früher identifizieren, um das Vertrauen in das Medizinproduktesystem zu stärken", so Lücker. Es müsse hier aber eine klare Abgrenzung zur Arbeit der Benannten Stellen geben, damit keine unnötigen Doppelprüfungen und damit zeitliche und finanzielle Belastungen auf die Hersteller zukommen. Lückers Forderungen: "Wir brauchen eine abgestufte, am Verfahren der Benannten Stelle orientierte Überwachung."
BVMed-Pressemeldung Nr. 21/13 vom 13. März 2013; Fotos: © BVmed 2013
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