Hornhauterkrankung des Auges: G-BA prüft Behandlungsmethode
(Pressemitteilung) Berlin, 19. Juni 2014 – Der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin einen Antrag zur
Bewertung der UV-Vernetzung mit Riboflavin bei Keratokonus angenommen
und ein entsprechendes Prüfverfahren eingeleitet. Das Ergebnis
entscheidet darüber, ob die bisher im Rahmen der vertragsärztlichen
ambulanten Versorgung nicht verordnungsfähige Behandlungsmethode künftig
ambulant zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewendet
werden kann.
Beim Keratokonus handelt es sich um eine nicht
entzündliche, meist fortschreitende Erkrankung der Hornhaut des Auges,
die typischerweise bereits im zweiten Lebensjahrzehnt beginnt. Die
genaue Ursache des Keratokonus ist noch nicht bekannt. Im
Erkrankungsverlauf kommt es zu einer Verringerung der Hornhautfestigkeit
und Vorwölbung von Bereichen der Hornhaut, wodurch sich das Sehen
verschlechtert. Durch den kombinierten Einsatz von örtlich appliziertem
Riboflavin (auch unter dem Namen Vitamin B2 bekannt) und UV-A-Licht
(einer bestimmten Gruppe ultraviolettem Lichts) soll die Hornhaut wieder
eine ausreichende mechanische Stabilität erhalten und ein Fortschreiten
der kegelförmigen Aussackung der Hornhaut verhindert werden.
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Matthias Preisinger / pixelio.de |
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen hatte den Bewertungsantrag gestellt, der nun vom G-BA einstimmig angenommen wurde. „Ziel
ist es, durch die Bewertung der Hornhautvernetzung bei Keratokonus den
Nutzen dieser Behandlungsmethode im Sinne der Patientensicherheit zu
überprüfen. Bei der Behandlung kommen auch weitere Methoden zur
Diagnosestellung und Verlaufsbeobachtung zum Einsatz, für die jedoch
keine eigenständige Bewertung vorgenommen wird“, sagte Dr. Harald
Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des
Unterausschusses Methodenbewertung.
Hintergrund – MethodenbewertungDer
G-BA ist vom Gesetzgeber beauftragt zu entscheiden, welchen Anspruch
gesetzlich Krankenversicherte auf medizinische oder
medizinisch-technische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden haben. Im
Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens überprüft der G-BA
deshalb, ob Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige
und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung
des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der
vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung erforderlich sind.
Der Beschlusstext sowie der Antrag auf Methodenbewertung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/22/