Mittwoch, 25. Juni 2014

Medizintechnik auf Platz eins der Patentanmeldungen 2013

Herzschrittmacher (Dieter Schütz  / pixelio.de)
Beim Europäischen Patent­amt sind im Jahr 2013 10.668 Patentanträge aus der Medizintechnik einge­reicht worden. 4.862 Medizintechnik-Patente sind 2013 bewilligt worden. Da­mit liegt die Medizintech­nik gegenüber anderen Technologiebereichen auf Platz 1. Die Zahl der Anmeldun­gen aus der Medizintechnik ist 2013 noch einmal um 2 Prozent gestiegen. Damit liegt sie vor den Technolo­giefeldern elektronische Geräte, Digitale Kommuni­kation, Computertechnologie und Transportwesen. 

Innerhalb der Medizintech­nik besonders stark sind europäische Unternehmen: Mit einem Anteil von 41 Prozent haben sie die US-Firmen (39 Prozent) über­holt. Aus Deutschland wie­derum sind 2013 1.464 Pa­tente in der Medizintechnik angemeldet worden, 665 europäische Patente sind in diesem Bereich für Deutschland erteilt wor­den.

(Quelle: Europäisches Patentamt, D-80469 München, www.epo.org)

Grauer Star: Operierte Patienten leben länger


Augenblick (BloodyMary  / pixelio.de)
Besser sehen, länger leben: Die Operation gegen den Grauen Star (Fach­ausdruck: Katarakt) kann die Lebenserwartung deutlich erhöhen. Diese Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie der Universität Sydney wurden kürzlich auf dem Kongress der Deutschen Augenchirurgen (DOC 2014) vorgestellt. Australische Augenärzte konnten nachweisen, dass sich die Langzeit-Sterblichkeit bei operierten Katarakt-Patienten im Gegensatz zu unoperierten Patienten um rund 40 Prozent vermindert. Das heißt: Ihre durchschnittliche  Lebenserwartung erhöhte sich abhängig vom je­weiligen Alter im Durchschnitt um vier Jahre.

Bei einer Star-Operation im Alter von 70 Jahren könnte man nach statistischen Berechnungen circa sechs Jahre länger leben. Mit 75 könnte sich die durchschnittliche Lebenserwartung um ca. fünf Jahre verlängern, mit 80 um ca. drei Jahre und mit 85 um ca. zwei Jahre. Im Durchschnitt also um rund vier Jahre. Der Grund: Operierte Patienten erkennen Gefahrensituationen, Hindernisse und Stolperfallen besser, stürzen seltener und verursachen weniger Unfälle.

(Quelle: DOC, zitiert nach "Augenlicht VisionCare", www.augenlicht.de )

Dienstag, 24. Juni 2014

Schönreden hilft nicht: Elektronische Gesundheitskarte hat keine Zukunft

Tim Reckmann  / pixelio.de
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) steht mit dem Rücken an der Wand: Deutschlands Ärzte machen nicht mit, was Politik, Kassen und IT-Industrie entgegen jeglicher Vernunft übers Knie brechen wollen. „Der Deutsche Ärztetag hat sich klar gegen eine zentrale Speicherung von Medizindaten übers Internet ausgesprochen“, sagte heute Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft (FÄ), anlässlich der eHealth Conference in Hamburg. „Ärzte werden und dürfen auch nicht die Ausweise der Patienten kontrollieren, um ihre Identität zu prüfen.“ 

Elektronische Anwendungen und Vernetzung im Gesundheitswesen stehen im Zentrum der Veranstaltung. Dabei sagen die Ärzte Ja zu moderner Kommunikation in der Medizin. „Wir wollen datensparsame dezentrale Punkt-zu-Punkt-Kommunikations- und Speicherlösungen für die Medizin und Tests dezentraler Speichermedien in der Hand des Patienten“, erläuterte Lüder. Doch die Ärzte sind sich einig: Patientendaten wie beispielsweise Diagnosen, Medikamentenverordnungen und Krankheitsverläufe stehen unter dem besonderen Schutz der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen grundsätzlich nicht zentral abgelegt werden. Denn große, über das Internet gespeicherte Datenmengen sind auf Dauer nicht sicher zu schützen. Lüder betonte: „Wir lesen und hören jeden Tag Nachrichten über Sicherheitspannen und Datenmissbrauch.“

Deshalb wird es auch keine Online-Anbindung der Arztpraxen an die Server der Krankenkassen geben. „Wir lehnen das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement in den Arztpraxen ab und fordern von der Politik eine entsprechende Gesetzesänderung“, erläuterte Lüder den entsprechenden Beschluss vom Ärztetag. Das ginge schon allein deshalb nicht, weil die Identität des Patienten aufgrund des ungeprüften Fotos auf der Karte nicht gesichert ist. Zudem ist die Verwaltung von Daten wie Wohnort und Versicherungsstatus der Patienten schon immer Aufgabe der Kassen gewesen. „Wie man es auch dreht und wendet, das Projekt ist gescheitert – und das schon lange“, sagte die FÄ-Vizevorsitzende. „Da hilft auch Schönreden nicht.“

(Pressemitteilung der  Freien Ärzteschaft vom 17.6.2014)

Samstag, 21. Juni 2014

Keratokonus und UV-Vernetzung mit Riboflavin

Hornhauterkrankung des Auges: G-BA prüft Behandlungsmethode 

(Pressemitteilung) Berlin, 19. Juni 2014 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin einen Antrag zur Bewertung der UV-Vernetzung mit Riboflavin bei Keratokonus angenommen und ein entsprechendes Prüfverfahren eingeleitet. Das Ergebnis entscheidet darüber, ob die bisher im Rahmen der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung nicht verordnungsfähige Behandlungsmethode künftig ambulant zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewendet werden kann.

Beim Keratokonus handelt es sich um eine nicht entzündliche, meist fortschreitende Erkrankung der Hornhaut des Auges, die typischerweise bereits im zweiten Lebensjahrzehnt beginnt. Die genaue Ursache des Keratokonus ist noch nicht bekannt. Im Erkrankungsverlauf kommt es zu einer Verringerung der Hornhautfestigkeit und Vorwölbung von Bereichen der Hornhaut, wodurch sich das Sehen verschlechtert. Durch den kombinierten Einsatz von örtlich appliziertem Riboflavin (auch unter dem Namen Vitamin B2 bekannt) und UV-A-Licht (einer bestimmten Gruppe ultraviolettem Lichts) soll die Hornhaut wieder eine ausreichende mechanische Stabilität erhalten und ein Fortschreiten der kegelförmigen Aussackung der Hornhaut verhindert werden.

Matthias Preisinger  / pixelio.de
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen hatte den Bewertungsantrag gestellt, der nun vom G-BA einstimmig angenommen wurde. „Ziel ist es, durch die Bewertung der Hornhautvernetzung bei Keratokonus den Nutzen dieser Behandlungsmethode im Sinne der Patientensicherheit zu überprüfen. Bei der Behandlung kommen auch weitere Methoden zur Diagnosestellung und Verlaufsbeobachtung zum Einsatz, für die jedoch keine eigenständige Bewertung vorgenommen wird“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

Hintergrund – Methodenbewertung
Der G-BA ist vom Gesetzgeber beauftragt zu entscheiden, welchen Anspruch gesetzlich Krankenversicherte auf medizinische oder medizinisch-technische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden haben. Im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens überprüft der G-BA deshalb, ob Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung erforderlich sind.

Der Beschlusstext sowie der Antrag auf Methodenbewertung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht: 
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/22/