Ein Referentenentwurf für ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen vom Februar 2015 sieht u.a. vor, im Strafgesetzbuch Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen zur Straftat zu machen und mit Geldbußen oder Haft bis zu drei Jahren zu bestrafen. Ärzteverbände kritisieren den Entwurf, weil beispielsweise nicht exakt formuliert sei, was korruptes Verhalten konkret beinhalte. Regeln aus der freien Wirtschaft ließen sich nicht ohne weiteres auf das Gesundheitssystem
übertragen. „Die reichlich unspezifischen Formulierungen im Gesetzentwurf öffnen Tür und Tor für Denunziation und ambitionierte, aber uninformierte Staatsanwaltschaften mit Profilierungsbe-dürfnissen", sagt der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der deutschen Fachärzte Lars F. Lindemann in einer Pressemitteilung vom 5. Februar 2015. Dies sei ein Geburtsfehler des Gesetzes. „Das Gesundheitswesen ist eben kein Wirtschaftszweig, der durch die klassischen Faktoren von Angebot und Nachfrage und ein freies Spiel der Akteure bestimmt wird, sondern ein hoch- spezialisiertes und immer stärker kooperativ angelegtes System, welches mehr Freiheiten statt weniger braucht. Das Gesetz führt direkt in eine Schockstarre in der Zusammenarbeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen, behindert Kooperationen und führt alle anderen kooperationsfördernden Gesetzesinitiativen ad absurdum", erwartet Lindemann.
Es gibt allerdings auch schon ohne den Staat Verhaltensregeln der Ärzte für mehr Compliance und weniger Korruption. Der Kodex der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) zu Ethik und Compliance wurde 2013 veröffentlicht. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVmed) - eine Vereinigung von Medizintechnikherstellern - hat mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen schon 1997 einen „Kodex Medizinprodukte" verabschiedet. Dort heißt es Vorwort : „Ungereimtheiten, Missverständnissc und unterschiedliche Interpretationen fuhren immer wieder zu großen Irritationen. Alle im Gesundheitsmarkt Beteiligten brauchen Klarheit, unter welchen Bedingungen ihre Zusammenarbeit erlaubt ist".
Auch die Pharmaindustrie verfügt nach einer Reihe von Bestechungsskandalen nicht nur von Ärzten, sondern auch von Apothekern über einen sogenannten Transparenz-Kodex. Die Mitglieder des Verbands der Forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) haben diesen Kodex beschlossen und kontrollieren seine Einhaltung durch die Freiwillige Selbstkontrolle Arzneimittelindustrie e.V. (FSA). Bei Verstößen drohen max. 400.000 Euro Strafe und sofortige Publikation.
Die umfassenden Bemühungen der verschiedenen Verbände zeigen, wie viel Verunsicherung herrscht und wie groß der Klärungsbedarf ist. Es bleibt abzuwarten, was aus dem Referentenentwurf wird und ob auf die Einwände der Ärzte eingegangen werden wird.
(Quelle: Concept Ophthalmologie, gekürzt und überarbeitet aus dem Beitrag "Transparenz - Klarheit schaffen" von Susanne Wolters)
Dienstag, 10. März 2015
Montag, 9. März 2015
Übung macht den Meister
Matthias Preisinger / pixelio.de |
In der Studie der Universitätsklinik Freiburg wurden
insgesamt 5.475 Kataraktoperationen von 13 Operateuren mit unterschiedlichem
Erfahrungsgrad geprüft. Anhand der Operationsberichte recherchierten die
Ophthalmologen, ob nach der Operation Schäden an der Hinterkapsel der
Augenlinse aufgetreten waren - die häufigste und gefährlichste Komplikation,
die in der Kataraktoperation vorkommt. Aus den Daten wurde eine Lernkurve
erstellt, die das handwerkliche Können eines Augenarztes im Verhältnis zu
seiner Erfahrung anzeigt. Dementsprechend ist das Risiko für Komplikationen
mit vier Prozent am höchsten bei Nachwuchs-Operateuren, die weniger als 300
Eingriffe durchgeführt haben. Es verringert sich bis zum 1.500. Eingriff und
darüber hinaus auf ein Prozent oder weniger.
„Die Ergebnisse zeigen, dass die
Mindestanforderungen der DOG ein geeignetes Maß sind, um die Qualität in der
Kataraktchirurgic zu verbessern", sagt DOG- Generalsekretär Prof. Dr.
Thomas Reinhard (Freiburg). Es sei sogar denkbar, die Kriterien noch weiter zu
verschärfen. Junge Ärzte mit weniger als 300 Fällen Erfahrung sollte immer ein Kollege anleiten.
Die Freiburger Untersuchung ist die erste Studie, die den Lernfortschritt
angehender Kataraktchirurqen so detailliert festhält.
(Quelle: Concept Ophtahlmochirurgei 02/2015)
Labels:
Gesundheitspolitik,
Lebensqualität,
Presseberichte
Strukturpauschale auch bei IVOM
KBV-Abrechnung
Konservativ tätige Augenärzte, die nur die
intravitreale Medikamenteneingabe (IVOM) als operative Leistung durchführen,
können ab April 2015 auch die augenärztliche Strukturpauschale abrechnen, teilte die KBV mit.
Bisher ist das laut EBM ausgeschlossen.
Die IVOM war zum 01.10.2014 in den EBM aufgenommen worden.
Dabei wurde festgelegt, dass konservativ tätige Augenärzte, die IVOM-I
eistungen durchführen, nicht die augenärztliche Strukturpauschale nach der
Gebührenordnungsposition (GOP) 0622b (11,74 Euro, 111 Punkte) abrechnen
dürfen. KBV und GKV-Spitzenverband haben nun im Bewertungsausschuss beschlossen, dass die IVOM-Leistungen
dem konservativen augenärztlichen Bereich zugeordnet werden. Für die Patienten
bedeute dies eine Stärkung der wohnortnahen Versorgung.
Das Foto zeigt ein von beval-med. medizintechnik vertriebenes Standardset für IVOM-Leistungen in der Zusammensetzung Patientenabdecktuch,Schale, Inzisionsschablone, Lidsperrer, Kanülen und Spritzen, Zigarettentupfer und Augenkissen (Foto: M.E.D.) Kundenspezifische Packs sind ebenfalls im Angebot von beval-med.
Abonnieren
Posts (Atom)