Freitag, 7. Oktober 2016

MedTech Kompass des BVMed informiert über das neue Korruptionsstrafrecht

Berlin | Die aktuelle MedTech Kompass-Depesche des BVMed zum Thema Healthcare Compliance beleuchtet die neuen Strafrechtsparagrafen 299a und 299b zur Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. 
 
In einem Gastbeitrag kommt der BVMed-Vorstandsbeauftragte für Healthcare Compliance Carsten Clausen von B. Braun zu dem Ergebnis, dass sich das neue Korruptionsstrafrecht "ganz überwiegend an Ärzte" richtet. Daher werde zu Recht von einem "Sonderstrafrecht" für Ärzte gesprochen. "Andere Berufsgruppen können demgegenüber nur in seltenen Konstellationen betroffen sein", so Clausen. Die neue Depesche ist abrufbar unter www.bvmed.de/kompass-depeschen (https://www.bvmed.de/download/depesche22-medtech). 
 
Auch wenn der taugliche Täter des neuen § 299 a StGB relativ weit gefasst ist und grundsätzlich Heilberufsangehörige mit staatlich geregelter Ausbildung einschließt, ergebe sich aus den abschließend aufgezählten drei Tatbegehungsmöglichkeiten, dass im Wesentlichen Ärzte betroffen sein werden, analysiert Clausen. Nach Nummer 1 solle die unabhängige Verordnung (Rezeptierung) geschützt werden. Dies sei eine klare ärztliche Tätigkeit. 
 
In Nummer 2 gehe es um den Bezug von Produkten zur unmittelbaren Anwendung. Auch diese Tätigkeit finde klassischerweise vor allem in der Arztpraxis oder im Rahmen der stationären Behandlung statt. In Nummer 3 gehe es um Zuführung von Patienten und Untersuchungsmaterial. Auch dies sei schwerpunktmäßig eine ärztliche Tätigkeit. "Daher kann man festhalten, dass das neue Korruptionsstrafrecht ganz überwiegend an Ärzte gerichtet ist", so der Compliance-Experte. Die neue Depesche enthält außerdem ein mögliches Prüfschema zum neuen Korruptionsstrafrecht sowie einen Bericht vom BVMed-Workshop "Compliance Governance". 
 
Die BVMed-Präventionskampagne MedTech Kompass unterstützt die Unternehmen und medizinischen Anwender durch Aufklärung, die notwendige Zusammenarbeit sicher und transparent zu gestalten. Die beste Prävention ist es dabei, die vier Grundprinzipien der Zusammenarbeit zu befolgen, wie sie im Kodex Medizinprodukte beschrieben sind: Trennungs-, Transparenz-, Äquivalenz- und Dokumentationsprinzip. Mehr zum Thema gibt es unter www.bvmed.de/compliance (https://www.bvmed.de/de/recht/healthcare-compliance).

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