Montag, 27. Juli 2015

Gesundheitsforschung und Gesundheitswirtschaft: Ausgaben für Forschung und Entwicklung

Berlin. Gesundheitsforschung und Gesundheitswirtschaft liegen bei den Ausgaben des Bundes für Forschung und Entwicklung (FuE) vorn – gefolgt von den Ausgaben für Luft- und Raumfahrt, dem Bereich „Klima, Umwelt, Nachhaltigkeit“ und der Energieforschung und den Energietechnologien.
JMG  / pixelio.de
„Mit unseren Investitionen in Forschung und Entwicklung haben wir es geschafft, Deutschland zum Technologie- und Innovationsmotor Europas zu machen. Diesen Weg müssen wir nun konsequent weiter gehen und mit dem investierten Geld eine möglichst große Wirkung erzielen“, sagte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU) bei der Vorstellung der Broschüre „Bildung und Forschung in Zahlen 2015“. Das berichtet das Ärzteblatt Online. Im Jahr 2015 stellt der Bund 14,9 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung zur Verfügung. Das ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um rund 261 Millionen Euro und entspricht im Vergleich zu 2005 einem Plus von 65 Prozent.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat gegenüber 2005 seine FuE-Ausgaben um 72
Prozent auf aktuell 8,8 Milliarden Euro erhöht. Knapp über zwei Milliarden Euro gehen in den
Bereich Gesundheit.

Der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zufolge stehen die Universitäten in Deutschland
aber weiterhin unter erheblichem finanziellen Druck – nicht nur im Bereich der Gesundheitswissenschaften. Sie seien strukturell erheblich unterfinanziert und auf Drittmittel angewiesen.

Mehr unter: www.aerzteblatt.de (News /Vermischtes).

Montag, 20. Juli 2015

Gesundheitsausgaben pro Kopf um 1,7 Prozent gestiegen


2012 hatte der Anteil in Deutschland bei 10,8 Prozent des BIP gelegen. In absoluten Zahlen beliefen sich die Pro-Kopf-Ausgaben für Gesundheit 2013 in Deutschland auf 4.819 US-Dollar pro Person. Im OECD-Schnitt lagen sie bei 3.453 US-Dollar.




„Deutschland ist besser als andere europäische Länder durch die Wirtschaftskrise gekommen, was sich auch darin niederschlägt, dass die öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf seit 2005 kontinuierlich wachsen“, bewerten die OECD-Ökonomen die Zahlen. Zwischen 2009 und 2013 lag der Zuwachs im Schnitt bei zwei Prozent pro Jahr. Mehr unter: www.oecd.org (Topics - Health).

Dienstag, 7. Juli 2015

Neuer BVMed-Videokanal „I am MedTech“

Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. hat einen neuen Videokanal mit dem Titel „I am MedTech“ gestartet. Er ist auf Facebook (www.facebook.com/IamMedTech) und Youtube erreichbar. Wöchentlich erscheint ein Video of the Week (#MedTechVid).

„I am MedTech“ steht für die Gesichter der Medizintechnik: Patienten, Angehörige oder Branchenmitarbeiter, die ihre Geschichte erzählen und die Bedeutung von Medizinprodukten für ihr
Leben verdeutlichen.

(Quelle: Newsletter 27/15 des Bundesverbandes Medizintechnologie e.V.)

Montag, 6. Juli 2015

Europa vs. USA: Zulassungssysteme gleichwertig

Köln. Beim Vergleich der Medizinprodukte-Zulassung in Europa und den USA gibt es „keine Anhaltspunkte für die Überlegenheit eines Systems“. Das sagte der Rechtsexperte Dr. Jörg Schickert von der Kanzlei Hogan Lovells auf dem BVMed-Symposium zum Medizinprodukterecht Ende Juni 2015. Er stellte klar: „Produkte mit prominenten Sicherheitsproblemen waren zumeist in den USA und Europa auf dem Markt“. Eine Studie der Boston Consulting Group aus dem Jahr 2012 habe zudem gezeigt, dass die Anzahl und die Gründe für Rückrufe in den USA und Europa „im Wesentlichen gleich“ waren.

Herzschrittmacher  (Jens Goetzke / pixelio.de)
Grundsätzlich seien das europäische Konformitätsbewertungsverfahren und das FDA-Verfahren vergleichbar. Zwar seien für PMA-Verfahren (Premarket Approval) in den USA klinische Studien
vorgeschrieben, diese machten aber nur rund ein Prozent aller Medizinprodukte aus, so Schickert.

Die meisten Verfahren laufen über die schlankere „510(k) Notification“. Für die Klassifikation in die vier Produktklassen gebe es in Europa klar formulierte Klassifizierungsregeln. In Streitfällen entscheide die zuständige Behörde. In den USA habe die FDA-Klassifizierung neuer Produkte einen Ermessensspielraum. Für Produkte der Klasse I mit geringem Risiko bei der Anwendung seien weder in Europa die Benannten Stellen, noch in den USA die FDA involviert.

Schickert betonte, dass die Benannten Stellen „behördlich überwacht werden und regelmäßigen Audits unterliegen“. Bei den Zulassungs-Standards gebe es in Europa für alle „Grundlegende Anforderungen“ und detaillierte „MEDDEV“-Dokumente. In den USA gebe es „weniger deutlich beschriebene Anforderungen“ an die Produkte, so der Rechtsexperte.
Mehr auf www.bvmed.de/press.

Quelle: Newsletter 27/15 des bvmed.(Bundesverband Medizintechnologie e.V., Reinhardtstraße 29b, D-10117 Berlin)