Sonntag, 14. September 2014

Urteil: Kassenzuschuss für Brillen ist nicht erlaubt

Rike  / pixelio.de
Gesetzliche Krankenkassen dürfen Erwachsenen keinen Zuschuss zu Brillen und Kontaktlinsen geben - auch nicht als freiwillige Satzungsleistung. Dies hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) entschieden (Az.: L 1 KR 56/13 KL). Danach dürfen die Kassen durch Satzungsleistungen keine neuen Versorgungsbereiche eröffnen. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils hat das LSG Darmstadt die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. (Quelle: KV Nordrhein)

Augenkrankheiten: Hohe Kosten für die Gesellschaft

Petra Bork  / pixelio.de
Die Folgen von Augenerkrankungen belasten die deut­sche Volkswirtschaft mit bis zu 12 Mrd. Euro im Jahr. Noch immer werde die Bedeutung von Augenleiden für Gesundheitssystem und Gesellschaft unterschätzt, stellen Experten der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) fest. „Die meisten Menschen ver­binden den Begriff Volkskrankheit mit Bluthochdruck, Rückenschmerzen, Gelenkverschleiß oder Diabetes, an Augenleiden denken die wenigsten", sagt der Spre­cher der DOG, Prof. Dr. Christian Ohrloff. Dabei lei­den in Deutschland etwa 4,5 Mio. Menschen an der altersbedingten Makuladegeneration - davon 1,6 Mio. an der feuchten Spätform - und 1 Mio. am Glaukom. Etwa 500.000 - 600.000 Diabetiker haben Augenschä­den (diabetische Retinopathie). Der Austausch der Augenlinse beim Grauen Star ist mit 600.000-800.000 Operationen der häufigste chirurgische Eingriff über­haupt. Und etwa ein Viertel der Bevölkerung trägt we­gen Kurz- oder Weitsichtigkeit eine Brille. „Alle diese Erkrankungen sind bereits aufgrund ihrer Häufigkeit Volkserkrankungen", so Prof. Ohrloff. Neben der ge­sundheitlichen Beeinträchtigung seien ihre volkswirt­schaftlichen Kosten erheblich. 

Prof. Dr. Aljoscha Steffen Neubauer (München) er­mittelte hierzu die direkten und indirekten Kosten. „Die direkten Kosten entstehen durch Diagnostik und Therapie, Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel", erläutert er. Aus öffentlichen Statistiken und Abrech­nungszahlen der Krankenkassen ermittelte er eine Gesamtsumme von 2,6 Mrd. direkter Kosten. Schwerer beziffern lassen sich die indirekten Kosten. Sie entste­hen durch den Verlust an Produktivität, Krankschrei­bungen, Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit -auch der Verlust an Lebenszeit und - qualität zählt im Prinzip dazu. Je nach Berechnungsmodell kommt man gesamtwirtschaftlich auf Kosten von mindestens 3,77 und maximal 11,5 Mrd. Euro. Augenärzte rechnen da­mit, dass die in der Studie ermittelten Zahlen infolge der demografischen Entwicklung in den nächsten Jah­ren ansteigen. Denn die meisten Augenkrankheiten treten mit zunehmendem Alter häufiger auf. (Quelle:dog)

Gefährliches „Wundermittel" am Auge


Matthias Preisinger  / pixelio.de
In jüngster Zeit wird im Internet und in Workshops immer wieder ein Mittel mit der Bezeichnung „Miracle Mineral Supplement" (MMS) ange­priesen und u.a. auch zur Anwendung am Auge empfohlen. Die als Wun­dermittel vorgestellte Substanz soll Malaria, Autismus, Krebs, AIDS und auch Demenz heilen. Sie enthält jedoch Bestandteile, die man sonst in Bleich- und Desinfektionsmitteln findet.

Prof. Dr. Norbert Schräge vom Berufsverband der Augenärzte Deutsch­lands (BVA) warnt ausdrücklich vor der Verwendung dieses Mittels: „Die verkaufte Lösung enthält 28 Prozent Natriumhypochlorit. Sie darf keines­falls auf die Augen getropft werden. Wenn es zum Augenkontakt kommt, muss das Auge sofort ausgespült werden. Es drohen sonst Verätzungen mit einem erheblichen Erblindungsrisiko."

Das Bundesinstitut für Arznei­mittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bereits Ende Mai 2014 auf die fehlende Zulassung als Arzneimittel und auf die Gefahren, die von MMS ausgehen, hingewiesen. „Die Anwendung dieses Mittels am Auge ist mehr als Unsinn", stellt Prof. Schräge klar: „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Augenoberfläche schon beim Einträufeln von nur zwei Tropfen verätzt." (Quelle:
BVA)