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Montag, 4. April 2016
Rechtspolitiker einigen sich auf Verbesserungen zum Antikorruptions-Gesetz
Berlin | Als einen "notwendigen Schritt, um sinnvolle Kooperationen im
Gesundheitsmarkt nicht zu gefährden", hat der BVMed die vorgesehene Streichung
der zweiten Tatbestandsalternative im Korruptions-Bekämpfungsgesetz bewertet.
Die ursprüngliche Regelung war an die Verletzung der berufsrechtlichen Pflicht
zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit angeknüpft. Diese Regelung
wurde von Experten als zu unbestimmt bewertet und hätte sozialrechtlich
gewollte Modelle der Zusammenarbeit unnötig unter Korruptionsverdacht gestellt.
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