Donnerstag, 24. August 2017

Stiftung Auge fordert mehr Prävention für Arme


Armut im Kindesalter kann eine gesunde Entwicklung des Sehver­mögens gefährden. Das belegen Studien und die Ergebnisse von Schuleingangsuntersuchungen. So leiden Kinder aus sozial be­nachteiligten Familien häufiger an Sehschwäche oder Schielen und fallen beim Sehtest öfter durch als Kinder aus wohlhaben­deren Familien. Die Stiftung Auge fordert in diesem Zusammenhang mehr Aufklärungs- und Präventi­onsmaßnahmen. „Entscheidend ist, dass die am Entwicklungs-prozess des Kindes unmittelbar beteiligten Personen wie Eltern, Lehrer oder Erzieher über mögli­che Anzeichen von Augenerkran­kungen bei Kindern aufgeklärt sind", so Prof. Dr. Frank Holz, Vor­sitzender der Stiftung Auge.

Wie sehr Armut die gesundheit­liche Entwicklung beeinflusst, belegen z.B. Schuleingangsun­tersuchungen an 4802 Kindern, die zwischen 2010 und 2013 in Mülheim an der Ruhr (NRW) eingeschult wurden. Die Auto­ren definierten Armut hier über den Bezug von Arbeitslosengeld II. Im Ergebnis zeigte die Studie, dass 25 Prozent der armen Kin­der Probleme mit der sogenann­ten Visuomotorik hatten, also der Fähigkeit, das Sehen mit den eigenen Bewegungen zu koor­dinieren - bei Kindern aus besse­ren Verhältnissen lag der Anteil lediglich bei 11 Prozent. Zudem nehmen arme Kinder seltener an der Früherkennungsuntersu­chung U8 teil und sind weniger in Sportvereinen aktiv.




Beide Faktoren - körperliche Be­wegung sowie Vorsorgeuntersu­chungen in den ersten Monaten und Lebensjahren - haben di­rekten Einfluss auf die Sehfähig­keit. So kann Aktivität in einem Sportverein nachweislich das Risiko etwa für eine auffällige Visuomotorik senken. Zudem bilden sich wichtige Fähigkeiten wie Hören und Sehen bereits in der frühen Kindheit aus. „Ent­wicklungsrückstände können im weiteren Lebensverlauf oft nur unter erheblichen Anstrengun­gen wieder aufgeholt werden", erklärt Holz, der die Universi­täts-Augenklinik in Bonn leitet. „Es ist daher wichtig, soziale Be­nachteiligungen durch präventi­ve Maßnahmen auszugleichen."

Quelle: Stiftung Auge



Sonntag, 13. August 2017

Roboter sticht ins Auge

Regelmäßige Spritzen in das Auge benötigen Patienten mit einer altersbedingten Makuladegeneration (AMD). Diese Spritzen müssen bislang von speziali­sierten Ärzten verabreicht wer­den.

Lisa Spreckelmeyer  / pixelio.de
Durch eine neue Ent­wicklung eines Start-ups namens Ophthorobotics an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich/Lausanne (ETH) könnte diese Aufgabe künftig auch ein Roboter übernehmen und so eventuell sogar die Sicherheit für die Patien­ten erhöhen.

"Unser Roboter wird der erste sein, der für Augeninjektionen eingesetzt werden kann", sagt Franziska Ullrich, Maschinenbauingenieurin an der ETH und Start-up-CEO. Der Roboter wird als mobiles Gerät über den Kopf des Patienten platziert. Er erstellt mit zwei Kameras ein 3D-Bild des Auges. Dann berechnet der Computer die Einstichstelle und positioniert selbständig die Injektionsnadel. Der Arzt kann überwacht den Prozess in Echtzeit per Bildschirm.

(aus einer Information der Zeitschrift Elektrotechnik, 99., Heft 7/8 2017, Verlag Vogel Business Media Würzburg)


Freitag, 4. August 2017

Sehhilfen als GKV-Leistung – Ausweitung des Leistungsanspruchs bei erwachsenen Versicherten mit sehr starken Sehbeeinträchtigungen

Die Gruppe erwachsener Patientinnen und Patienten, für die Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen als GKV-Leistung zur Verfügung stehen, wurde geringfügig ausgeweitet. Mit einem Beschluss vom 20. Juli 2017 hat der G-BA eine Gesetzesänderung aus dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) in § 12 seiner Hilfsmittel-Richtlinie nachvollzogen. Anspruchsberechtigt sind nun auch Erwachsene, die auf mindestens einem Auge aufgrund einer Myopie oder einer Hyperopie eine Sehstärke von ≥ 6,25 Dioptrien oder bei einem Astigmatismus von ≥ 4,25 Dioptrien aufweisen.
Sehschwächen dieser Stärke liegen nur bei circa drei Prozent der Erwachsenen vor. Sie gehen häufig mit Augenkrankheiten einher. Dadurch ist regelhaft eine neue medizinisch begründete Therapieentscheidung zwischen einer Sehhilfen-Verordnung und anderen Behandlungsoptionen zu treffen. Aus diesem Grund wurde für die genannten Patientengruppen ein augenärztlicher Verordnungsvorbehalt vorgesehen, der – bis auf wenige Ausnahmen – auch für Folgeverordnungen gilt. In seinem Beschluss stellte der G-BA zudem klar, dass die Sehstärkenbestimmung mit einer Brille vorgenommen wird, auch wenn später möglicherweise Kontaktlinsen verordnet werden.
Die Versorgung mit Brillen und Kontaktlinsen als GKV-Leistung ist vom Gesetzgeber seit 2004 nur noch auf Kinder, auf die Versorgung mit therapeutischen Sehhilfen und auf wenige, insbesondere medizinisch geprägte Ausnahmen beschränkt. Der Beschluss vom 20. Juli 2017 liegt dem BMG zur Prüfung vor und tritt erst nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Beschluss des GBA vom 20. Juli 2017: Hilfsmittel-Richtlinie – Sehhilfen für Erwachsene