Die EU-Kommission hat am 26. Mai 2021 eine Information
an die Interessenvertreter über den Stand des Abkommens zwischen der EU
und der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung von Medizinprodukten
veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die gegenseitige
Anerkennung und die damit verbundenen Handelserleichterungen für
Medizinprodukte zwischen der EU und der Schweiz ab dem 26. Mai 2021
nicht mehr gelten. Die Information der EU-Kommission beinhaltet:
- Neue Produkte unter der MDR (inkl. Klasse I Produkte):
Schweizer Hersteller werden von der EU in allen Belangen wie ein
Drittland behandelt. Insbesondere müssen Schweizer Hersteller einen
Bevollmächtigen in der EU etablieren.
- Bestehende Zertifikate, die von einer Benannten Stelle mit Sitz in der Schweiz ausgestellt wurden: Diese Zertifikate werden von der EU nicht mehr anerkannt.
- Bestehende Zertifikate, die von Benannten Stellen mit Sitz in der EU ausgestellt wurden: Diese Zertifikate werden von der EU anerkannt, sofern der Schweizer Hersteller einen Bevollmächtigen in der EU etabliert hat.
- Zugang für ausländische, z.B. deutschen, Hersteller zum Schweizer Markt:
Es gelten die Anforderungen der Schweizerischen
Medizinprodukteverordnung (MepV, Stand vom 26. Mai 2021). Diese
beinhaltet die Anerkennung aller bestehenden Zertifikate sowie nach
Risikoklassen gestaffelte Übergangsfristen (7, 10, 14 Monate) für die
Benennung eines Bevollmächtigten in der Schweiz.
Im MDR-Portal von Swiss MedTech finden Sie hilfreiche Brancheninformationen, Wegweiser, Musterverträge usw.
Swissmedic, die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte, trägt auf der Website alle wesentlichen Inhalte zusammen.
Quelle: https://www.bvmed.de/de/branche/aussenwirtschaft/export/schweiz