Berlin | Der Gesetzgeber will mit dem "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im
Gesundheitswesen" notwendige und politisch gewünschte Kooperationen nicht
behindern. Das stellte der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak,
Stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag, auf dem
BVMed-Gesprächskreis Gesundheit am 11. November 2015 in Berlin klar. Das
Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf im Juli 2015 beschlossen. Die
Expertenanhörung findet Anfang Dezember 2015 statt.
Weiterlesen (http://www.bvmed.de/0x1aee6/0x370d4)
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