Montag, 30. November 2015

Experten fordern Änderungen am Korruptions-Bekämpfungsgesetz

Dieter Schütz  / pixelio.de
Berlin | Die Regelungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen sind zu unscharf und grenzen zulässige Kooperationen zwischen Unternehmen und medizinischen Einrichtungen nicht klar genug ab. Das meinten der Leipziger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hendrik Schneider und die stellvertretende BVMed-Vorstandsvorsitzende Christiane Döring auf der 7. BVMed-Healthcare Compliance-Konferenz am 19. November 2015 in Berlin. Schneider kritisierte, dass die "Grenzen des straftatsbestandlichen Verhaltens" bei Verstößen gegen berufsrechtliche Pflichten  nicht klar seien. Döring forderte, die zweite Tatbestandsalternative, die an die berufsrechtliche Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit anknüpft, ersatzlos zu streichen. Zudem dürften politisch gewollte Kooperationen im Interesse des Patienten nicht dadurch behindert werden, dass sie unter Generalverdacht geraten.

Weiterlesen (http://www.bvmed.de/0x1af53/0x37135)

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