Bonn/Berlin | Die Hersteller müssen sich schnellstens auf die Anwendung der
anstehenden europäischen Verordnung zu Medizinprodukten (Medical Device
Regulation – MDR) vorbereiten, auch wenn sie noch nicht beschlossen und
verkündet ist. Wer noch nicht mit den Vorbereitungen begonnen habe, laufe
Gefahr, erheblichen Schaden zu erleiden. Das war das Fazit der Experten der
MedInform-Konferenz "Empfehlungen zur Umsetzung der MDR in der industriellen
Praxis" am 14. April 2016 in Bonn.
Weiterlesen (https://www.bvmed.de/0x1b654/0x376da)
Donnerstag, 28. April 2016
Montag, 4. April 2016
Finanzentwicklung in der GKV 2015
Obwohl die Krankenkassen im Jahr 2015 ein Minus von 1,14 Milliarden Euro
erwirtschaftet haben, verfügen sie insgesamt noch über Reserven von 24,5
Milliarden Euro.
Weiterlesen (https://www.bvmed.de/0x1b5b4/0x375f9)
Rechtspolitiker einigen sich auf Verbesserungen zum Antikorruptions-Gesetz
Berlin | Als einen "notwendigen Schritt, um sinnvolle Kooperationen im
Gesundheitsmarkt nicht zu gefährden", hat der BVMed die vorgesehene Streichung
der zweiten Tatbestandsalternative im Korruptions-Bekämpfungsgesetz bewertet.
Die ursprüngliche Regelung war an die Verletzung der berufsrechtlichen Pflicht
zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit angeknüpft. Diese Regelung
wurde von Experten als zu unbestimmt bewertet und hätte sozialrechtlich
gewollte Modelle der Zusammenarbeit unnötig unter Korruptionsverdacht gestellt.
Weiterlesen (https://www.bvmed.de/0x1b557/0x375e8)
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Gesundheitspolitik,
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Donnerstag, 24. März 2016
Montag, 7. März 2016
Innovationsförderung für kleine und mittelständische Firmen
| Rainer Sturm / pixelio.de |
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt seine Förderpolitik für mehr Innovationen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland neu auf. Die Erneuerungskraft des Mittelstandes wird als mit entscheidend dafür betrachtet, wie sich Deutschland im globalen Wettbewerb behauptet.
Ausdrücklich ist in diese Überlegungen auch die Medizintechnik einbezogen. So sehen mittelständische Unternehmen der Medizintechnik große Chancen durch Industrie 4.0, da sich damit ganz individuelle Prothesen oder Knochenersatzteile herstellen lassen. Um Kompetenzen der Wissenschaft und anderer Unternehmen zu nutzen und eine innovative Produktionsweise zu entwickeln, bietet sich eine Zusammenarbeit etwa mit Fraunhofer-Instituten und anderen Firmen an.
Ein Grund für die Neuausrichtung ist, dass die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Gegensatz zu den Großunternehmen ihre Ausgaben für Innovationen, also für Forschung und Entwicklung, in den vergangenen Jahren nicht erhöht haben. So sinkt der Anteil der Unternehmen, die erfolgreich neue Produkte und Dienstleistungen in den Markt eingefühlt haben - die sog. Innovatorenquote.
Mit dem Zehn-Punkte-Programm „Vorfahrt für den Mittelstand" wird das BMBF neue Ideen, Anwendungsmöglichkeiten und Geschäftsmodelle fördern und eine weite Verbreitung von Forschungsergebnissen und Modelllösungen unter den KMU vorantreiben. Das Programm soll auch jene Unternehmen zu Innovationsanstrengungen ermuntern, die hier bisher wenig aktiv waren. Das BMBF wird mit dem Programm bis einschließlich 2017 auch seine Förderung für KMU um 30 Prozent auf rund 320 Mio. Euro pro Jahr erhöhen.
Das BMBF setzt mit seinem neuen Zehn-Punkte-Programm auf die Hebelwirkungen von Netzwerken, niedrigschwelligen Angeboten und Schlüsseltechnologien. So zielt das Programm darauf, die kleinen und mittleren Unternehmen in die richtigen Partnerschaften zu bringen - etwa mit Hochschulen in ihrer Region oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. 30 unterschiedliche Innovationsforen zur Clusterbildung bzw. Vernetzung sind für die nächsten Jahre geplant. Gleichzeitig wurde der Zugang zu Förderangeboten erleichtert, um sie auch für diejenigen attraktiv zu machen, die keine Profis im Fördergeschäft sind. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der Fachkräftesicherung für den Mittelstand und einer stärkeren Einbindung der KMU in die Dynamik der Schlüsselbereiche „Digitalisierung", „Gesundes Leben" und „Nachhaltiges Wirtschaften".
Ausdrücklich ist in diese Überlegungen auch die Medizintechnik einbezogen. So sehen mittelständische Unternehmen der Medizintechnik große Chancen durch Industrie 4.0, da sich damit ganz individuelle Prothesen oder Knochenersatzteile herstellen lassen. Um Kompetenzen der Wissenschaft und anderer Unternehmen zu nutzen und eine innovative Produktionsweise zu entwickeln, bietet sich eine Zusammenarbeit etwa mit Fraunhofer-Instituten und anderen Firmen an.
Ein Grund für die Neuausrichtung ist, dass die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Gegensatz zu den Großunternehmen ihre Ausgaben für Innovationen, also für Forschung und Entwicklung, in den vergangenen Jahren nicht erhöht haben. So sinkt der Anteil der Unternehmen, die erfolgreich neue Produkte und Dienstleistungen in den Markt eingefühlt haben - die sog. Innovatorenquote.
Mit dem Zehn-Punkte-Programm „Vorfahrt für den Mittelstand" wird das BMBF neue Ideen, Anwendungsmöglichkeiten und Geschäftsmodelle fördern und eine weite Verbreitung von Forschungsergebnissen und Modelllösungen unter den KMU vorantreiben. Das Programm soll auch jene Unternehmen zu Innovationsanstrengungen ermuntern, die hier bisher wenig aktiv waren. Das BMBF wird mit dem Programm bis einschließlich 2017 auch seine Förderung für KMU um 30 Prozent auf rund 320 Mio. Euro pro Jahr erhöhen.
Das BMBF setzt mit seinem neuen Zehn-Punkte-Programm auf die Hebelwirkungen von Netzwerken, niedrigschwelligen Angeboten und Schlüsseltechnologien. So zielt das Programm darauf, die kleinen und mittleren Unternehmen in die richtigen Partnerschaften zu bringen - etwa mit Hochschulen in ihrer Region oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. 30 unterschiedliche Innovationsforen zur Clusterbildung bzw. Vernetzung sind für die nächsten Jahre geplant. Gleichzeitig wurde der Zugang zu Förderangeboten erleichtert, um sie auch für diejenigen attraktiv zu machen, die keine Profis im Fördergeschäft sind. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der Fachkräftesicherung für den Mittelstand und einer stärkeren Einbindung der KMU in die Dynamik der Schlüsselbereiche „Digitalisierung", „Gesundes Leben" und „Nachhaltiges Wirtschaften".
(Quelle: Medizin-Technischer Dialog 03/2016. www.mtd.de)
Dienstag, 26. Januar 2016
G-BA informiert zum Stand des Qualitätsmanagements in ärztlichen, psychotherapeutischen und zahnärztlichen Praxen
Berlin – Die Berichte über das Jahr 2014 zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung sowie in Zahnarztpraxen sind veröffentlicht worden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag der vergangenen Woche in Berlin. Die Berichte informieren über den Stand der Einführung und Umsetzung dieses Qualitätssicherungsinstruments, zu dessen Einsatz die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte gemäß der entsprechenden Richtlinien des G-BA verpflichtet sind.
„Das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement ist zentraler Bestandteil der Qualitätsförderung in der medizinischen Versorgung. Ziel der Vorgaben des G-BA zum Qualitätsmanagement ist es, qualitätsfördernde Instrumente und Maßnahmen im Praxisalltag zu verankern, wie beispielsweise regelmäßige Besprechungen des Praxisteams, transparente Prozess- und Ablaufbeschreibungen sowie ein Notfall- und Fehler- und Beschwerdemanagement“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. „Der Bericht zur vertragsärztlichen Versorgung über das Jahr 2014 weist darauf hin, dass von nahezu allen Ärzten und Psychotherapeuten ein Qualitätsmanagement-System angewandt wird. Für die zahnärztliche Versorgung kann laut Jahresbericht 2014 davon ausgegangen werden, dass die Pflicht zur Einführung eines Qualitätsmanagements von den Vertragszahnarztpraxen erfüllt wird. Im Vergleich zum Vorjahr zeigen die Ergebnisse, dass sich die Anwendung bestimmter Instrumente, beispielsweise des Beschwerdemanagements, verbessert hat“, so Klakow-Franck weiter.
Beide Berichte zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung einschließlich einer Bewertung des G-BA sind auf folgenden Seiten veröffentlicht:
Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung
Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung
Hintergrund – Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement ist ein Instrument der Organisationsentwicklung. Unter diesem Begriff werden alle organisatorischen Maßnahmen zusammengefasst, die der Verbesserung von Abläufen und damit auch der Ergebnisse von Einrichtungen dienen. Durch das regelmäßige Überprüfen und Hinterfragen des Erreichten soll sichergestellt werden, dass das Qualitätsniveau gehalten und dort, wo es erforderlich ist, weiter ausgebaut wird.
Die an der stationären, vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind nach § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Der G-BA ist beauftragt, hierzu die grundsätzlichen Anforderungen festzulegen. Seit dem Jahr 2005 gibt es die Qualitätsmanage-Richtlinien für Krankenhäuser (KQM-RL) und Vertragsärzte (ÄQM-RL) und seit 2006 für Vertragszahnärzte (ZÄQM-RL).
Ende des vergangenen Jahres hat der G-BA die Erstfassung einer sektorenübergreifend geltenden Qualitätsmanagement-Richtlinie beschlossen, die die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in Praxen und Kliniken regelt. Die drei bestehenden Qualitätsmanagement-Richtlinien für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Bereich werden von der neuen Richtlinie abgelöst, sobald diese in Kraft getreten ist.
„Das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement ist zentraler Bestandteil der Qualitätsförderung in der medizinischen Versorgung. Ziel der Vorgaben des G-BA zum Qualitätsmanagement ist es, qualitätsfördernde Instrumente und Maßnahmen im Praxisalltag zu verankern, wie beispielsweise regelmäßige Besprechungen des Praxisteams, transparente Prozess- und Ablaufbeschreibungen sowie ein Notfall- und Fehler- und Beschwerdemanagement“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. „Der Bericht zur vertragsärztlichen Versorgung über das Jahr 2014 weist darauf hin, dass von nahezu allen Ärzten und Psychotherapeuten ein Qualitätsmanagement-System angewandt wird. Für die zahnärztliche Versorgung kann laut Jahresbericht 2014 davon ausgegangen werden, dass die Pflicht zur Einführung eines Qualitätsmanagements von den Vertragszahnarztpraxen erfüllt wird. Im Vergleich zum Vorjahr zeigen die Ergebnisse, dass sich die Anwendung bestimmter Instrumente, beispielsweise des Beschwerdemanagements, verbessert hat“, so Klakow-Franck weiter.
Beide Berichte zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung einschließlich einer Bewertung des G-BA sind auf folgenden Seiten veröffentlicht:
Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung
Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung
Hintergrund – Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement ist ein Instrument der Organisationsentwicklung. Unter diesem Begriff werden alle organisatorischen Maßnahmen zusammengefasst, die der Verbesserung von Abläufen und damit auch der Ergebnisse von Einrichtungen dienen. Durch das regelmäßige Überprüfen und Hinterfragen des Erreichten soll sichergestellt werden, dass das Qualitätsniveau gehalten und dort, wo es erforderlich ist, weiter ausgebaut wird.
Die an der stationären, vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind nach § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Der G-BA ist beauftragt, hierzu die grundsätzlichen Anforderungen festzulegen. Seit dem Jahr 2005 gibt es die Qualitätsmanage-Richtlinien für Krankenhäuser (KQM-RL) und Vertragsärzte (ÄQM-RL) und seit 2006 für Vertragszahnärzte (ZÄQM-RL).
Ende des vergangenen Jahres hat der G-BA die Erstfassung einer sektorenübergreifend geltenden Qualitätsmanagement-Richtlinie beschlossen, die die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in Praxen und Kliniken regelt. Die drei bestehenden Qualitätsmanagement-Richtlinien für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Bereich werden von der neuen Richtlinie abgelöst, sobald diese in Kraft getreten ist.
Donnerstag, 7. Januar 2016
EBM-Seminar von MedInform am 16. März 2016 in Hamburg: "Wie verdient der niedergelassene Arzt sein Geld?"
Berlin/Hamburg | Welche Leistungen, inklusive der medizinischen Sachmittel, darf
der Arzt in welcher Höhe und mit welchem wirtschaftlichen Risiko abrechnen? Was
ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) und wie kommen neue Leistungen in
diesen hinein? Diese und weitere Fragen erläutern die Experten des
MedInform-Seminars "Wie verdient der niedergelassene Arzt sein Geld?" am 16.
März 2016 in Hamburg. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des
BVMed. Programm und Anmeldung unter www.bvmed.de/events
(https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/bvmed-newsletter/bvmed-newsletter-47-15/2016-03-16-medinform).
Die Heterogenität im Bereich der medizinischen Sachgüter erfordert oft eine ausführliche Beratung des Arztes zu den unterschiedlichen Abrechnungs- und Vergütungsmöglichkeiten sowie über mögliche Regressgefahren bzw. Budgetierungen. Neben den Einnahmen durch die Behandlung gesetzlich Versicherter aus dem Kollektivvertrag und möglichen Selektivverträgen ergeben sich für niedergelassene Ärzte weitere Verdienstmöglichkeiten durch zusätzliche Versorgungsangebote. Dafür ist es – auch für Leistungserbringer und Hersteller – erforderlich, das Vergütungsgefüge und die möglichen Versorgungsstrukturen mit ihren Besonderheiten sowie die wichtigsten Player zu kennen und zu verstehen.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Leistungserbringer und Hersteller von pharmazeutischen und medizinischen Sachgütern bzw. Technologien für den ambulanten Bereich sowie an alle am ärztlichen Vergütungssystem Interessierten.
Referenten des MedInform-Seminars sind Björn-Ingemar Janssen vom Verband der Ersatzkassen, Dr. Jörg-A. Rüggeberg und Dr. Peter Kalbe vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen sowie Rechtsanwalt Dr. Christian Stallberg von Clifford Chance.
Die Heterogenität im Bereich der medizinischen Sachgüter erfordert oft eine ausführliche Beratung des Arztes zu den unterschiedlichen Abrechnungs- und Vergütungsmöglichkeiten sowie über mögliche Regressgefahren bzw. Budgetierungen. Neben den Einnahmen durch die Behandlung gesetzlich Versicherter aus dem Kollektivvertrag und möglichen Selektivverträgen ergeben sich für niedergelassene Ärzte weitere Verdienstmöglichkeiten durch zusätzliche Versorgungsangebote. Dafür ist es – auch für Leistungserbringer und Hersteller – erforderlich, das Vergütungsgefüge und die möglichen Versorgungsstrukturen mit ihren Besonderheiten sowie die wichtigsten Player zu kennen und zu verstehen.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Leistungserbringer und Hersteller von pharmazeutischen und medizinischen Sachgütern bzw. Technologien für den ambulanten Bereich sowie an alle am ärztlichen Vergütungssystem Interessierten.
Referenten des MedInform-Seminars sind Björn-Ingemar Janssen vom Verband der Ersatzkassen, Dr. Jörg-A. Rüggeberg und Dr. Peter Kalbe vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen sowie Rechtsanwalt Dr. Christian Stallberg von Clifford Chance.
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