Dienstag, 26. Januar 2016

G-BA informiert zum Stand des Qualitätsmanagements in ärztlichen, psychotherapeutischen und zahnärztlichen Praxen

Berlin – Die Berichte über das Jahr 2014 zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung sowie in Zahnarztpraxen sind veröffentlicht worden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag der vergangenen Woche in Berlin. Die Berichte informieren über den Stand der Einführung und Umsetzung dieses Qualitätssicherungsinstruments, zu dessen Einsatz die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte gemäß der entsprechenden Richtlinien des G-BA verpflichtet sind.

„Das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement ist zentraler Bestandteil der Qualitätsförderung in der medizinischen Versorgung. Ziel der Vorgaben des G-BA zum Qualitätsmanagement ist es, qualitätsfördernde Instrumente und Maßnahmen im Praxisalltag zu verankern, wie beispielsweise regelmäßige Besprechungen des Praxisteams, transparente Prozess- und Ablaufbeschreibungen sowie ein Notfall- und Fehler- und Beschwerdemanagement“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. „Der Bericht zur vertragsärztlichen Versorgung über das Jahr 2014 weist darauf hin, dass von nahezu allen Ärzten und Psychotherapeuten ein Qualitätsmanagement-System angewandt wird. Für die zahnärztliche Versorgung kann laut Jahresbericht 2014 davon ausgegangen werden, dass die Pflicht zur Einführung eines Qualitätsmanagements von den Vertragszahnarztpraxen erfüllt wird. Im Vergleich zum Vorjahr zeigen die Ergebnisse, dass sich die Anwendung bestimmter Instrumente, beispielsweise des Beschwerdemanagements, verbessert hat“, so Klakow-Franck weiter.

Beide Berichte zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung einschließlich einer Bewertung des G-BA sind auf folgenden Seiten veröffentlicht:

Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung

Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung


Hintergrund – Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement ist ein Instrument der Organisationsentwicklung. Unter diesem Begriff werden alle organisatorischen Maßnahmen zusammengefasst, die der Verbesserung von Abläufen und damit auch der Ergebnisse von Einrichtungen dienen. Durch das regelmäßige Überprüfen und Hinterfragen des Erreichten soll sichergestellt werden, dass das Qualitätsniveau gehalten und dort, wo es erforderlich ist, weiter ausgebaut wird.

Die an der stationären, vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind nach § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Der G-BA ist beauftragt, hierzu die grundsätzlichen Anforderungen festzulegen. Seit dem Jahr 2005 gibt es die Qualitätsmanage-Richtlinien für Krankenhäuser (KQM-RL) und Vertragsärzte (ÄQM-RL) und seit 2006 für Vertragszahnärzte (ZÄQM-RL).

Ende des vergangenen Jahres hat der G-BA die Erstfassung einer sektorenübergreifend geltenden Qualitätsmanagement-Richtlinie beschlossen, die die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in Praxen und Kliniken regelt. Die drei bestehenden Qualitätsmanagement-Richtlinien für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Bereich werden von der neuen Richtlinie abgelöst, sobald diese in Kraft getreten ist.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen