Ihr beval-med. medizintechnik wünscht ein Frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Neue Jahr.
Dienstag, 26. Dezember 2017
Alle guten Wünsche!
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Montag, 25. September 2017
AMD: Prophylaxe durch Braunalgen ?
Braunalgen aus der Ostsee enthalten eine Vielzahl
bioaktiver Inhaltsstoffe, zum Beispiel Fucoidane. Wie lassen sich diese für
die Medizin und Kosmetik der Zukunft nutzen?
Diese Frage steht im Zentrum des deutsch-dänischen Projektes „Fuco-San - Gesundheit aus dem Meer" unter der Federführung von Prof. Dr. Alexa Klettner, Laborleiterin in der Klinik für Ophthalmologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH), Campus Kiel, und der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU). Bereits seit Längerem forschen die Ophthalmologen an VEGF-Hemmern, die zur Behandlung der AMD verwendet werden. Durch Zufall entdeckten sie, dass auch Fucoidan in der Lage ist, den VEGF-Gehalt in den Zellen des Auges zu vermindern. Das war der Anlass, die Eigenschaften von Fucoidanen weiter zu untersuchen.
Der Forschungsansatz wird nun als grenzüberschreitendes Projekt von der Europäischen Union mit einer Gesamtsumme von 2,2 Millionen Euro bis Februar 2020 gefördert. Neben der Kieler Universitäts-Augenklinik haben Dr. Levent Piker (Coastal Research and Management/CRM) und Prof. Susanne Alban (Pharmazeutisches Institut der CAU) dieses Projekt initiiert, an dem noch weitere Partner mitarbeiten. Im Rahmen des Projektes soll vor allem eine Nutzung in den Bereichen Augenheilkunde, regenerative Medizin und Kosmetik untersucht und entwickelt werden.
In der Augenheilkunde ist die Entwicklung von Medikamenten aus Fucoidanen denkbar, die vorbeugend gegen eine AMD wirken könnten. An der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie des UKSH und am Universitätsklinikum Odense in Dänemark werden die mögliche Verwendung von Fucoidanen bei Ansätzen des Tissue Engineerings und Mechanismen der Knochenheilung erforscht. Auch in der Kosmetik könnten die neuen biologischen Inhaltsstoffe zur Anwendung kommen, z.B. gegen Hautalterung.
(Quelle: UKSH, zitiert nach "Concept Ophthalmologie 7/2017)
93 Prozent der MedTech-Unternehmen sind kleine und mittelständische Unternehmen
Donnerstag, 24. August 2017
Stiftung Auge fordert mehr Prävention für Arme
Armut im Kindesalter kann eine gesunde Entwicklung des Sehvermögens gefährden. Das belegen Studien und die Ergebnisse von Schuleingangsuntersuchungen. So leiden Kinder aus sozial benachteiligten Familien häufiger an Sehschwäche oder Schielen und fallen beim Sehtest öfter durch als Kinder aus wohlhabenderen Familien. Die Stiftung Auge fordert in diesem Zusammenhang mehr Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen. „Entscheidend ist, dass die am Entwicklungs-prozess des Kindes unmittelbar beteiligten Personen wie Eltern, Lehrer oder Erzieher über mögliche Anzeichen von Augenerkrankungen bei Kindern aufgeklärt sind", so Prof. Dr. Frank Holz, Vorsitzender der Stiftung Auge.Wie sehr Armut die gesundheitliche Entwicklung beeinflusst, belegen z.B. Schuleingangsuntersuchungen an 4802 Kindern, die zwischen 2010 und 2013 in Mülheim an der Ruhr (NRW) eingeschult wurden. Die Autoren definierten Armut hier über den Bezug von Arbeitslosengeld II. Im Ergebnis zeigte die Studie, dass 25 Prozent der armen Kinder Probleme mit der sogenannten Visuomotorik hatten, also der Fähigkeit, das Sehen mit den eigenen Bewegungen zu koordinieren - bei Kindern aus besseren Verhältnissen lag der Anteil lediglich bei 11 Prozent. Zudem nehmen arme Kinder seltener an der Früherkennungsuntersuchung U8 teil und sind weniger in Sportvereinen aktiv.
Beide Faktoren - körperliche Bewegung sowie Vorsorgeuntersuchungen in den ersten Monaten und Lebensjahren - haben direkten Einfluss auf die Sehfähigkeit. So kann Aktivität in einem Sportverein nachweislich das Risiko etwa für eine auffällige Visuomotorik senken. Zudem bilden sich wichtige Fähigkeiten wie Hören und Sehen bereits in der frühen Kindheit aus. „Entwicklungsrückstände können im weiteren Lebensverlauf oft nur unter erheblichen Anstrengungen wieder aufgeholt werden", erklärt Holz, der die Universitäts-Augenklinik in Bonn leitet. „Es ist daher wichtig, soziale Benachteiligungen durch präventive Maßnahmen auszugleichen."
Quelle: Stiftung Auge
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Sonntag, 13. August 2017
Roboter sticht ins Auge
Regelmäßige Spritzen in das Auge benötigen Patienten mit einer altersbedingten Makuladegeneration (AMD). Diese Spritzen müssen bislang von spezialisierten Ärzten verabreicht werden.
Durch eine neue Entwicklung eines Start-ups namens Ophthorobotics an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich/Lausanne (ETH) könnte diese Aufgabe künftig auch ein Roboter übernehmen und so eventuell sogar die Sicherheit für die Patienten erhöhen.
"Unser Roboter wird der erste sein, der für Augeninjektionen eingesetzt werden kann", sagt Franziska Ullrich, Maschinenbauingenieurin an der ETH und Start-up-CEO. Der Roboter wird als mobiles Gerät über den Kopf des Patienten platziert. Er erstellt mit zwei Kameras ein 3D-Bild des Auges. Dann berechnet der Computer die Einstichstelle und positioniert selbständig die Injektionsnadel. Der Arzt kann überwacht den Prozess in Echtzeit per Bildschirm.
(aus einer Information der Zeitschrift Elektrotechnik, 99., Heft 7/8 2017, Verlag Vogel Business Media Würzburg)
| Lisa Spreckelmeyer / pixelio.de |
"Unser Roboter wird der erste sein, der für Augeninjektionen eingesetzt werden kann", sagt Franziska Ullrich, Maschinenbauingenieurin an der ETH und Start-up-CEO. Der Roboter wird als mobiles Gerät über den Kopf des Patienten platziert. Er erstellt mit zwei Kameras ein 3D-Bild des Auges. Dann berechnet der Computer die Einstichstelle und positioniert selbständig die Injektionsnadel. Der Arzt kann überwacht den Prozess in Echtzeit per Bildschirm.
(aus einer Information der Zeitschrift Elektrotechnik, 99., Heft 7/8 2017, Verlag Vogel Business Media Würzburg)
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Freitag, 4. August 2017
Sehhilfen als GKV-Leistung – Ausweitung des Leistungsanspruchs bei erwachsenen Versicherten mit sehr starken Sehbeeinträchtigungen
Die Gruppe erwachsener Patientinnen und Patienten, für die Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen als GKV-Leistung zur Verfügung stehen, wurde geringfügig ausgeweitet. Mit einem Beschluss vom 20. Juli 2017 hat der G-BA eine Gesetzesänderung aus dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) in § 12 seiner Hilfsmittel-Richtlinie nachvollzogen. Anspruchsberechtigt sind nun auch Erwachsene, die auf mindestens einem Auge aufgrund einer Myopie oder einer Hyperopie eine Sehstärke von ≥ 6,25 Dioptrien oder bei einem Astigmatismus von ≥ 4,25 Dioptrien aufweisen.
Sehschwächen dieser Stärke liegen nur bei circa drei Prozent der Erwachsenen vor. Sie gehen häufig mit Augenkrankheiten einher. Dadurch ist regelhaft eine neue medizinisch begründete Therapieentscheidung zwischen einer Sehhilfen-Verordnung und anderen Behandlungsoptionen zu treffen. Aus diesem Grund wurde für die genannten Patientengruppen ein augenärztlicher Verordnungsvorbehalt vorgesehen, der – bis auf wenige Ausnahmen – auch für Folgeverordnungen gilt. In seinem Beschluss stellte der G-BA zudem klar, dass die Sehstärkenbestimmung mit einer Brille vorgenommen wird, auch wenn später möglicherweise Kontaktlinsen verordnet werden.
Die Versorgung mit Brillen und Kontaktlinsen als GKV-Leistung ist vom Gesetzgeber seit 2004 nur noch auf Kinder, auf die Versorgung mit therapeutischen Sehhilfen und auf wenige, insbesondere medizinisch geprägte Ausnahmen beschränkt. Der Beschluss vom 20. Juli 2017 liegt dem BMG zur Prüfung vor und tritt erst nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Beschluss des GBA vom 20. Juli 2017: Hilfsmittel-Richtlinie – Sehhilfen für Erwachsene
Dienstag, 16. Mai 2017
Neuer Informationsflyer für Betreiber und Anwender von Medizinprodukten: „Melden Sie Vorkommnisse!“
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Das Medizinprodukte-Beobachtungs- und -Meldesystem ist ein wesentliches Element der Sicherheitsphilosophie für Medizinprodukte und hat zum Ziel, für einen wirksamen Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten bei deren Anwendung zu sorgen. Zur Erreichung dieses Ziels müssen alle Beteiligten, darunter auch die Betreiber und Anwender von Medizinprodukten, Vorkommnisse unverzüglich („ohne schuldhaftes Zögern“) an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn melden. Die Meldung kann auch online unter www2.bfarm.de/medprod/mpsv (http://www2.bfarm.de/medprod/mpsv/) erfolgen.
Meldungen seien „keine Schuldzuweisungen oder Schuldeingeständnisse. Sie ziehen grundsätzlich keine Sanktionen nach sich“, heißt es in dem Infoflyer. Die AG MPG empfiehlt, die Meldung zeitgleich auch an den Hersteller des Medizinproduktes zu senden, damit er geeignete Maßnahmen zur Risikoabwehr ergreifen kann.
Vorkommnisse sind dabei beispielweise Funktionsstörungen, Ausfälle, Leistungsänderungen sowie unsachgemäße Kennzeichnungen oder Gebrauchsanweisungen von Medizinproduktes, die zum Tode oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes einer Person geführt haben, geführt haben könnten oder führen könnten. Meldepflichtig sind alle Vorkommnisse, bei denen zumindest der Verdacht besteht, dass das Medizinprodukt möglicherweise ursächlich ist. Betreiber und Anwender müssen dabei die betroffenen Produkte und alle für die Aufklärung erforderlichen Unterlagen aufbewahren und für Nachforschungen zur Verfügung stellen.
Die Meldung sollte bei Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten in Absprache mit dem Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nach § 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) erfolgen. Diese Person koordiniert die internen Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten in der Gesundheitseinrichtung und sollte deshalb auch der Behörde und dem Hersteller bzw. Vertreiber als Ansprechpartner genannt werden, um die weitere Kommunikation zu erleichtern.
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