Dienstag, 22. Dezember 2015

"MedTech-Heimatmarkt stärken, Mittelstand unterstützen"

Berlin | Die innovative und mittelständisch geprägte Medizinprodukte-Branche benötigt für 2016 geeignete Rahmenbedingungen, welche den Marktzugang wieder erleichtern und den Heimatmarkt stärken. "Auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen sind Treiber des medizintechnischen Fortschritts, stehen aber durch neue Hürden bei der Zulassung von Medizinprodukten verstärkt unter Druck", so der BVMed in einer Erklärung zum Jahreswechsel. 
 
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E-Commerce-Konferenz von MedInform am 24. Februar 2016 in Düsseldorf

Berlin | E-Commerce auf Basis vereinbarter Standards zwischen Kliniken und Lieferanten setzt sich mehr und mehr durch. Krankenhäuser erkennen die Vorteile einer flächendeckend eingesetzten Klassifizierung und fragen eine eindeutige Kennzeichnung und produktbegleitende Informationen nach. Lieferanten propagieren die Vorteile auch in der Warenlogistik. Wo hakt es noch? Was können wir von anderen Ländern und Branchen lernen? Antwort darauf gibt die 18. eCommerce-Konferenz von MedInform "Das Ende der Insellösungen" am Mittwoch, 24. Februar 2016, im Hotel Maritim Düsseldorf. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des BVMed. Programm und Anmeldung unter www.bvmed.de/events (http://www.bvmed.de/de/bvmed/veranstaltungen/2016-02-24-medinform).

In den Vorträgen und Fallstudien geht es um Stammdaten und Patientensicherheit, den Lebenszyklus von Artikeldaten, die Datengestützte Kundenakquise, IMS-Daten und eCl@ss, Bestandssteuerung durch den Lieferanten oder Warenlogistik mit GS1-Standards. Die Konferenz schaut auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beleuchtet wird, wie E-Health und E-Rechnung im Gesundheitssystem in Österreich umgesetzt sind und welche E-Procurement-Strategie in England verfolgt wird.

 Referenten der Veranstaltung sind Michaela Berlich vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Joachim Boenisch von der eska Ingenieurgesellschaft, Marc Elmhorst von der GDG, Rüdiger Forster von Johnson & Johnson Medical, Jenny Gough von Mölnlycke Health Care, Nikolai Grewe von IMS Health, André Karzauninkat von der EK-UNICO, Christina-M. Otto von Klinik Logistik Eppendorf, Oliver Püthe von GS1, Alfons Rathmer von AR@Consulting, Dr. Hajo Reißmann vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Christian Rupp vom Bundeskanzleramt Österreichs, Frank Scherenschlich von Class.Ing, Andreas Schumann vom Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste sowie Iris Schwidden von Sengewald. Moderiert wird die Veranstaltung von BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.

BVMed nach der Anhörung: "Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen muss nachgebessert werden"

Berlin | Die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 2. Dezember 2015 hat aus Sicht des BVMed gezeigt, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen nachgebessert werden muss. "In der Anhörung hat die Mehrzahl der Sachverständigen Nachbesserungsbedarf gesehen", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. "Am sinnvollsten wäre es, die zweite Tatbestandsalternative zu streichen oder zumindest im Gesetz einen Passus aufzunehmen, dass die Versorgungsinteressen der Patienten gewahrt werden müssen."

Besondere Kritik wurde an der zweiten Tatbestandsalternative wegen ihrer mangelnden Bestimmtheit geübt, die an die Verletzung der berufsrechtlichen Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit anknüpft. Diese sollte gestrichen werden. Die Betroffenen könnten aus dem Gesetz nicht erkennen, welches Verhalten zukünftig strafbar ist und welches nicht, so die Mehrzahl der Sachverständigen. Es bestehe die Gefahr, dass gewollte und heute sozialrechtlich zulässige Modelle der Zusammenarbeit künftig unter den Verdacht der Strafbarkeit geraten könnten. Bestimmte Versorgungsmodelle könnten aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr angeboten werden. Dies gehe zu Lasten der Patienten.

Im Fokus der Fragen standen Modelle der Zusammenarbeit, wie beispielsweise die "besondere Versorgung" oder das "Entlassmanagement". Schon das Verfolgungsrisiko stelle alle Beteiligten im Gesundheitswesen vor große Probleme, auch wenn diese im Endeffekt freigesprochen werden. Kritisiert wurde auch, dass die genauere Definition des strafbaren Verhaltens den Ärztekammern in den Ländern überlassen würde. Ein anderer Teil der Gesundheitsberufe hätte gar keine normierten berufsrechtlichen Vorschriften. Im Ergebnis würde dies zu unterschiedlichen Strafbarkeiten je nach Beruf und Bundesland führen.

Die Politik hatte das Gesetzesvorhaben nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes auf den Weg gebracht. Dieser hatte entschieden, dass niedergelassene Ärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen angesehen werden und sich daher nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen können.

Herbstumfrage: MedTech-Branche unter Druck, schafft aber Jobs

Berlin | Die Medizintechnik-Branche steht in Deutschland verstärkt unter Druck, schafft aber weiter zusätzliche Jobs. Das ergab die BVMed-Herbstumfrage 2015, die der Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan in Berlin vorstellte. Als innovativste Forschungsbereiche schätzen die Unternehmen die Kardiologie, Onkologie und Neurologie ein. 
 
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Dienstag, 8. Dezember 2015

Deutschland für schärfere Kontrollen der Benannten Stellen und produktspezifische Anforderungen

Bonn | Das Bundesgesundheitsministerium setzt sich bei den Verhandlungen über die europäische Medizinprodukteverordnung für produktspezifische Anforderungen an Medizinprodukte als "besten Weg zu einem europaweit einheitlichen Zulassungs- und Sicherheitsniveau bei Medizinprodukten" ein. Das sagte BMG-Expertin Susanne Conze auf der BVMed-Konferenz "Das Medizinproduktegesetz in der praktischen Umsetzung" in Bonn. Das von Deutschland abgelehnte "Scrutiny-Verfahren" werde wohl kommen, sollte aber zumindest so abgespeckt werden, dass es sich nur auf wenige Verfahren beschränkt. Weiterlesen (http://www.bvmed.de/0x1ae6f/0x37088)

Montag, 7. Dezember 2015

Augenschaden durch LED-Taschenlampe

netz-foto.de  / pixelio.de
Sollte die Produktbeschreibung Ihrer LED-Taschenlampe den Warnhinweis enthalten, dass die Lampe  extrem starkes Licht aussendet und  bei direktem Strahl auf das Auge Erblindungen verursachen kann, sollten Sie sehr vorsichtig sein. Einer Frau, die bei der nächtlichen Suche nach einem Igel direkt in das Licht der LED-Lampe sah, ist das schlecht bekommen. Die  34-jährige Patientin stellte sich erstmals im Oktober 2014 mit einem seit einer Woche bestehenden Verschwommen­sehen sowie einem Visusabfall am linken Auge in einer Augenklinik vor. Auf Nachfrage wurde auch eine dunklere Wahrnehmung roter Farbtöne angegeben. Die ophthalmoskopische Untersuchung  sowie die optische Kohärenztomographie  erbrachten den Nach­weis eines unspezifischen Netzhautdefektes in der Makula.

 Als Ursache ist eine durch die Helligkeit und Energie­dichte des LED- Lichtes hervorgerufene Schädigung der Membranen der Außensegmente der Photorezeptoren zu postulieren. Die Klinikärzte behandelten systemisch mit antiinflammatorischen und stero­idalen Therapeutika, hierunter kam es im Verlauf wieder zu einer Visusverbesserung. Netzhautschäden können nicht nur durch LED, sondern auch durch verschiedene andere Lichtquellen verur­sacht werden. (aus "Der Augenspiegel", 06/2015)

Montag, 30. November 2015

Experten fordern Änderungen am Korruptions-Bekämpfungsgesetz

Dieter Schütz  / pixelio.de
Berlin | Die Regelungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen sind zu unscharf und grenzen zulässige Kooperationen zwischen Unternehmen und medizinischen Einrichtungen nicht klar genug ab. Das meinten der Leipziger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hendrik Schneider und die stellvertretende BVMed-Vorstandsvorsitzende Christiane Döring auf der 7. BVMed-Healthcare Compliance-Konferenz am 19. November 2015 in Berlin. Schneider kritisierte, dass die "Grenzen des straftatsbestandlichen Verhaltens" bei Verstößen gegen berufsrechtliche Pflichten  nicht klar seien. Döring forderte, die zweite Tatbestandsalternative, die an die berufsrechtliche Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit anknüpft, ersatzlos zu streichen. Zudem dürften politisch gewollte Kooperationen im Interesse des Patienten nicht dadurch behindert werden, dass sie unter Generalverdacht geraten.

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