Mittwoch, 14. November 2018

Healthcare Compliance: Neue "MedTech Kompass"-Depesche des BVMed informiert über "angemessene Verpflegung und Bewirtung"

Frischer Salat (© Helene Souza  / pixelio.de)
Berlin | Die aktuelle "MedTech Kompass"-Depesche des BVMed zum Thema Healthcare Compliance informiert über angemessene Verpflegung und Bewirtung im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Ärzten. Das Healthcare Compliance-Committee des BVMed gibt dabei praktische Handlungsempfehlungen und Orientierungswerte. Eine angemessene Bewirtung im Rahmen von unternehmensorganisierten medizinischen Schulungen und Veranstaltungen ist dabei zulässig, wenn die Regeln des Kodex Medizinprodukte beachtet werden. Die neue Depesche ist abrufbar unter www.bvmed.de/kompass-depeschen (https://www.bvmed.de/de/recht/healthcare-compliance/kompass-depeschen).

Beim Thema Verpflegung besteht vielfach Unsicherheit darüber, was noch angemessen ist. Ein Arbeitsessen, bei dem eine überschaubare Zahl von Personen Themen bespricht, die die Zusammenarbeit betreffen, beispielsweise ein gemeinsames Forschungsvorhaben oder einen Vortrag, ist grundsätzlich zulässig. Der genaue Anlass und die Personen sollten bei der Abrechnung dokumentiert werden (Dokumentationsprinzip). Nicht erlaubt sind so genannte Geschäftsessen anlässlich der Anbahnung oder des Abschlusses eines Geschäftes (Verstoß gegen das Trennungsprinzip). Für die Angemessenheit der jeweiligen Bewirtung kommt es auf den Einzelfall an. Als Orientierung kann ein Wert von 50 bis 60 Euro inklusive Getränke je Person herangezogen werden. Besondere Gourmet-, Event- und Luxusrestaurants sollten nicht für Arbeitsessen ausgewählt werden. 

Bewirtungen im Rahmen von medizinischen Schulungen und Veranstaltungen, die vom Unternehmen selbst organisiert werden, sind zulässig, soweit die Dauer der Bewirtung der übrigen Veranstaltung deutlich untergeordnet ist und nicht als Hauptanreiz für die Teilnahme wahrgenommen werden kann. Bei extern organisierten ärztlichen Veranstaltungen oder Kongressen dürfen von den Unternehmen für die Bewirtung von Teilnehmern keine Kosten übernommen werden. Die neue Depesche enthält außerdem praktische Tipps und Faustregeln, in welchen Hotels Unternehmen Fortbildungen für Ärzte veranstalten dürfen.

Die BVMed-Präventionskampagne MedTech Kompass unterstützt die Unternehmen und medizinische Anwender durch Aufklärung, die notwendige Zusammenarbeit sicher und transparent zu gestalten. Die beste Prävention ist es dabei, die vier Grundprinzipien der Zusammenarbeit zu befolgen, wie sie im Kodex Medizinprodukte beschrieben sind: Trennungs-, Transparenz-, Äquivalenz- und Dokumentationsprinzip. Im Fall von Bewirtungen bedeutet das:

    * Transparenzprinzip: Eine Information des Vorgesetzten wird empfohlen, insbesondere bei Fortbildungsveranstaltungen auch die Einholung der Genehmigung durch den Dienstherren.
    * Dokumentationsprinzip: Die Bewirtung sollte dokumentiert werden. Anlass, bewirtete Personen mit Arbeitgeberzuordnung, Ort und Wert sind festzuhalten.
    * Äquivalenzprinzip: Die Bewirtung muss angemessen sein. Dies drückt sich sowohl durch Ort, Zeit und Wert der Bewirtung aus.
    * Trennungsprinzip: Der Grund der Bewirtung darf nicht mit Umsatzgeschäften in Zusammenhang stehen.

Mehr zum Thema gibt es unter www.bvmed.de/compliance (https://www.bvmed.de/de/recht/healthcare-compliance).

Dienstag, 13. November 2018

BVMed-Appell an Krankenhäuser und Lieferanten: "Logistische Herausforderungen zum Jahresende rechtzeitig angehen"

© Andreas Hermsdorf  / pixelio.de
Berlin | Der Arbeitskreis Krankenhausmarkt des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, und die Arbeitsgruppe Healthcare-Logistik appellieren an die Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen in Deutschland, die "besonderen logistischen Herausforderungen zum Jahresende" frühzeitig in den Warenwirtschaftsplanungen zu berücksichtigen.

Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass zum Jahresende mit Einschränkungen in der Versorgung von Gesundheitseinrichtungen mit notwendigen Medizinprodukten zu rechnen sei, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.

Grund für die Sorge vieler Lieferanten im Bereich der Gesundheitsversorgung mit Medizinprodukten ist die E-Commerce Entwicklung der letzten Jahre. "Die gestiegene Anzahl der Warenlieferungen konzentriert sich zum Jahresende in drastischer Form und stellt die Spediteure, speziell die Paketdienstleister, vor große Kapazitätsprobleme. Diese Dienstleister werden auch von der Healthcare-Branche genutzt", sagt Rüdiger Forster, Mitglied der Arbeitsgruppe Healthcare-Logistik und Logistik-Experte beim BVMed-Mitglied Johnson & Johnson Medical. 

Die Sorge der MedTech-Lieferanten verstärkt sich auch durch reduzierte Lagerkapazitäten in Kliniken und die Anzahl der zu überbrückenden Feiertage. Der wachsende Mangel an Kraftfahrern könnte auch auf Seiten der Dienstleister Auswirkungen haben. Es sei zu befürchten, dass durch den Nachwuchsmangel die stark gestiegene Anzahl von Lieferungen bundesweit nicht termingerecht abgearbeitet werden könnte, so die Logistikexperten. Deshalb sei eine frühzeitige Vorbereitung auf die logistischen Herausforderungen zum Jahresende erforderlich.

Montag, 5. November 2018

Grafik der Woche: Stärken des MedTech-Standorts Deutschland

BVMed-Herbstumfrage 2018: Die befragten BVMed-Mitgliedsunternehmen bewerten die gute Infrastruktur, gut ausgebildete Fachkräfte und das hohe Versorgungsniveau der Patienten als Stärken des MedTech-Standorts Deutschland. Die Höhe des Erstattungsniveaus, der Standard der klinischen Forschung und die Forschungsförderung wurden dagegen nicht so oft genannt. Mehr zur Branche: bvmed.de/medienseminar-2018.

Mittwoch, 17. Oktober 2018

Neue Messer für die Kataraktchirurgie

Unsere Webseite wurde vervollständigt ! Beval-med. medizintechnik hat seit Neuestem die Präzisionsmesser der Firma Tecfen Medical im Vertriebsprogramm. Die Messer, Lanzen und Skalpelle verfügen über Schneiden  aus hochqualitativem Edelstahl sowie ergonomische Handgriffe, alle Materialien sind ökologisch unbedenklich und wiederverwendbar.

MVR-Skalpell


Phakolanze

Entsprechende Unterlagen finden Sie auf unserer Webseite im Katalog.

Sonntag, 14. Oktober 2018

Irisretraktor aus Polypropylen

Neuer Artikel bei beval-med medizintechnik: Irisretraktoren erweitern kleine oder unvollständig erweiterte Pupillen und erlauben eine uneingeschränkte Sicht z.B. während der Katarakt- OP. Der Irisretraktor ist durch  einen 0,5 mm weiten, selbst abdichtenden Schnitt im Limbus implantierbar.1 Box enthält 5 Stück Einwegretraktoren ( = 1 Set).


Montag, 23. Juli 2018

Medizinprodukteverordnung: Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz

St. Wendel, 23.07.2018: Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut verwies bei der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) am 28. Juni 2018 im Saarland wegen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) auf die Gefahr eines Firmensterbens bei kleinen und mittelständischen Medizintechnik-Unternehmen (KMU), berichtet MTD-Instant in seiner Ausgabe 28/2018. Grund sei der erhebliche finanzielle und personelle Mehraufwand, von dem auch die Überwachungsbehörden betroffen seien.

Die WMK fasste folgende Beschlüsse: Insbesondere wegen der KMU sollte sich die Bundesregierung aktiv in den Prozess der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens durch die EU-Kommission einbringen. Dazu gehörten eine Verlängerung der geltenden Übergangsfristen für die MDR und die IVDR (Mai 2020 bzw. Mai 2022) sowie eine deutliche Reduzierung der Anforderungen bei der Neuzertifizierung bewährter Bestandsprodukte. Auf nationaler Ebene sollten keine zusätzlichen Verschärfungen bei der Implementierung der MDR vorgenommen werden und kritisch geprüft werden, inwiefern die Rechtsakte von KMU auch umgesetzt werden können. Zudem sollte der Strategieprozess Medizintechnik dabei unterstützen, Infrastruktur und personelle Ressourcen für klinische Studien zu entwickeln sowie das Methodenspektrum bei klinischen Studien zu erweitern. Beschlüsse der WMK: bit.ly/2KPCAJS.

Dienstag, 26. Dezember 2017

Alle guten Wünsche!


Ihr beval-med. medizintechnik wünscht ein Frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Neue Jahr.