Frischer Salat (© Helene Souza / pixelio.de) |
Berlin | Die aktuelle "MedTech Kompass"-Depesche des BVMed zum Thema Healthcare Compliance informiert über angemessene Verpflegung und Bewirtung im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Ärzten. Das Healthcare Compliance-Committee des BVMed gibt dabei praktische Handlungsempfehlungen und Orientierungswerte. Eine angemessene Bewirtung im Rahmen von unternehmensorganisierten medizinischen Schulungen und Veranstaltungen ist dabei zulässig, wenn die Regeln des Kodex Medizinprodukte beachtet werden. Die neue Depesche ist abrufbar unter www.bvmed.de/kompass-depeschen (https://www.bvmed.de/de/recht/healthcare-compliance/kompass-depeschen). Beim Thema Verpflegung besteht vielfach Unsicherheit darüber, was noch angemessen ist. Ein Arbeitsessen, bei dem eine überschaubare Zahl von Personen Themen bespricht, die die Zusammenarbeit betreffen, beispielsweise ein gemeinsames Forschungsvorhaben oder einen Vortrag, ist grundsätzlich zulässig. Der genaue Anlass und die Personen sollten bei der Abrechnung dokumentiert werden (Dokumentationsprinzip). Nicht erlaubt sind so genannte Geschäftsessen anlässlich der Anbahnung oder des Abschlusses eines Geschäftes (Verstoß gegen das Trennungsprinzip). Für die Angemessenheit der jeweiligen Bewirtung kommt es auf den Einzelfall an. Als Orientierung kann ein Wert von 50 bis 60 Euro inklusive Getränke je Person herangezogen werden. Besondere Gourmet-, Event- und Luxusrestaurants sollten nicht für Arbeitsessen ausgewählt werden. Bewirtungen im Rahmen von medizinischen Schulungen und Veranstaltungen, die vom Unternehmen selbst organisiert werden, sind zulässig, soweit die Dauer der Bewirtung der übrigen Veranstaltung deutlich untergeordnet ist und nicht als Hauptanreiz für die Teilnahme wahrgenommen werden kann. Bei extern organisierten ärztlichen Veranstaltungen oder Kongressen dürfen von den Unternehmen für die Bewirtung von Teilnehmern keine Kosten übernommen werden. Die neue Depesche enthält außerdem praktische Tipps und Faustregeln, in welchen Hotels Unternehmen Fortbildungen für Ärzte veranstalten dürfen. Die BVMed-Präventionskampagne MedTech Kompass unterstützt die Unternehmen und medizinische Anwender durch Aufklärung, die notwendige Zusammenarbeit sicher und transparent zu gestalten. Die beste Prävention ist es dabei, die vier Grundprinzipien der Zusammenarbeit zu befolgen, wie sie im Kodex Medizinprodukte beschrieben sind: Trennungs-, Transparenz-, Äquivalenz- und Dokumentationsprinzip. Im Fall von Bewirtungen bedeutet das: * Transparenzprinzip: Eine Information des Vorgesetzten wird empfohlen, insbesondere bei Fortbildungsveranstaltungen auch die Einholung der Genehmigung durch den Dienstherren. * Dokumentationsprinzip: Die Bewirtung sollte dokumentiert werden. Anlass, bewirtete Personen mit Arbeitgeberzuordnung, Ort und Wert sind festzuhalten. * Äquivalenzprinzip: Die Bewirtung muss angemessen sein. Dies drückt sich sowohl durch Ort, Zeit und Wert der Bewirtung aus. * Trennungsprinzip: Der Grund der Bewirtung darf nicht mit Umsatzgeschäften in Zusammenhang stehen. Mehr zum Thema gibt es unter www.bvmed.de/compliance (https://www.bvmed.de/de/recht/healthcare-compliance).
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