Mit dem geplanten Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen
(MDK-Reformgesetz) soll auch das ambulante Operieren nach § 115b SGB V gestärkt
werden.
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Wie der OcuNet Verbund in einer Stellungnahme zum neuen Gesetz
mitteilt, wolle die Bundesregierung unter anderem erreichen, dass der Katalog
ambulant durchführbarer Eingriffe erweitert wird, wobei die Vergütung - wie
bisher - für Vertragsärzte und Krankenhäuser einheitlich sein soll, es werde
jedoch nach dem Schweregrad der Fälle gewichtet. Dem Kabinettsentwurf zufolge
müssen dabei zukünftig auch Sachkosten und spezifische Investitionen bei der
Honorierung beachtet werden.
OcuNet, ein verbandlicher Zusammenschluss
augenmedizinischer vertragsärztlicher Zentren, begrüßt diese Reformansätze
ausdrücklich. Die Korrekturen seien notwendig, weil sonst auch im vertragsärztlichen
Bereich weiterhin seltener ambulant operiert werde als möglich.
Die Bundesregierung wolle mit dem MDK-Reformgesetz auch Anreize setzen, dass mehr ambulant operiert wird als bisher. Denn nach ihrer Überzeugung gehöre Deutschland zu den Ländern, in denen im internationalen Vergleich Operationen überdurchschnittlich häufig stationär durchgeführt werden.
Ein wichtiger Grund dafür, dass das Potenzial des
ambulanten Operierens in Deutschland bislang noch nicht ausgeschöpft werde,
sei die unzureichende Erstattung der Sachkosten im vertragsärztlichen Bereich.
„Hier fehlen bislang für viele grundsätzlich ambulant durchführbare
Operationen unkomplizierte und kostendeckende Erstattungsregelungen",
erläutert der OcuNet-Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Jörg Koch. „Deshalb muss es
aktuell noch zu häufig heißen: stationär vor ambulant. Es ist richtig und
wichtig, dass der Gesetzgeber diese wichtige Kostenart endlich in den Blick
nimmt." ...
(Quelle: "Augenspiegel 09/2019)