Sonntag, 29. September 2019

MDK-REFORMGESETZ: OcuNet Verbund begrüßt geplante Verbesserungen für das ambulante Operieren


Mit dem geplanten Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) soll auch das ambulante Operieren nach § 115b SGB V gestärkt werden. 

© TECFEN Inc.
Wie der OcuNet Ver­bund in einer Stellungnahme zum neuen Gesetz mitteilt, wolle die Bundesregierung unter anderem erreichen, dass der Katalog ambulant durchführbarer Eingriffe erweitert wird, wobei die Vergütung - wie bisher - für Vertragsärzte und Krankenhäuser einheitlich sein soll, es werde jedoch nach dem Schweregrad der Fälle gewichtet. Dem Kabinettsentwurf zufolge müs­sen dabei zukünftig auch Sachkosten und spezifische Investitionen bei der Honorierung beach­tet werden. 

OcuNet, ein verbandlicher Zusammenschluss augenmedizinischer vertragsärztli­cher Zentren, begrüßt diese Reformansätze ausdrücklich. Die Korrekturen seien notwendig, weil sonst auch im vertragsärztlichen Bereich weiterhin seltener ambulant operiert werde als möglich.
 
Die Bundesregierung wolle mit dem MDK-Reformgesetz auch Anreize setzen, dass mehr ambulant operiert wird als bisher. Denn nach ihrer Überzeugung gehöre Deutschland zu den Ländern, in denen im internationalen Vergleich Operationen überdurchschnittlich häufig stationär durchgeführt werden. 


Ein wichtiger Grund dafür, dass das Potenzial des ambulan­ten Operierens in Deutschland bislang noch nicht ausgeschöpft werde, sei die unzureichende Erstattung der Sachkosten im vertragsärztlichen Bereich. „Hier fehlen bislang für viele grund­sätzlich ambulant durchführbare Operationen unkomplizierte und kostendeckende Erstattungsregelungen", erläutert der OcuNet-Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Jörg Koch. „Deshalb muss es aktuell noch zu häufig heißen: stationär vor ambulant. Es ist richtig und wichtig, dass der Gesetzgeber diese wichtige Kostenart endlich in den Blick nimmt." ... 

(Quelle: "Augenspiegel 09/2019)
 

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