Montag, 24. Oktober 2016

Grafik der Woche - Gesundheitspolitische Forderungen der MedTech-Branche



Die befragten MedTech-Unternehmen der BVMed-Herbstumfrage 2016 nennen als wichtigste gesundheitspolitische Forderungen die bessere internationale Anerkennung von Studien, eine schnellere Einführung von Innovationen sowie eine stärkere Einbindung der Industrie in die G-BA-Prozesse.

Dienstag, 18. Oktober 2016

Schwächen des MedTech-Standorts Deutschland



Als größtes Hemmnis des Standorts Deutschland nennen die befragten MedTech-Unternehmen der BVMed-Herbstumfrage 2016 den Preisdruck durch Einkaufsgemeinschaften. Es folgen innovationsfeindlich eingestellte Krankenkassen und die Absenkung sachkostenintensiver DRG-Fallpauschalen.

Dienstag, 11. Oktober 2016

Aktualisierter "Kodex Medizinprodukte" vom BVMed-Vorstand verabschiedet

Berlin | Der Vorstand des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. hat den redaktionell leicht angepassten "Kodex Medizinprodukte" mit Stand September 2016 verabschiedet. "Der Kodex fasst die geltende Rechtslage der Zusammenarbeit im Gesundheitssystem in einfacher und verständlicher Sprache zusammen und enthält Verhaltensregeln, die bei der Zusammenarbeit beachtet werden sollten", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
Der Kodex Medizinprodukte kann unter www.bvmed.de/kodex(https://www.bvmed.de/download/kodex-medizinprodukte-stand-september-2016-final.pdf)heruntergeladen werden.

Der leicht überarbeitete Kodex Medizinprodukte berücksichtigt auch die neue Rechtslage durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Bereits der ursprüngliche Kodex Medizinprodukte, der 1997 mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen vereinbart wurde, machte keinen Unterschied zwischen angestellten und niedergelassenen Ärzten.

Der Kodex Medizinprodukte kommuniziert die vier wichtigsten Prinzipien für "Healthcare Compliance": 

 
- Trennungsprinzip: Zuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit 
  Beschaffungsentscheidungen stehen;
- Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden; 
- Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden
- Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen 
  Verhältnis stehen. 

Die Philosophie des BVMed und des Kodex Medizinprodukte sei es, Gesetze zu erklären und verständlich zu machen sowie praktische Verhaltensempfehlungen zu erstellen und regelmäßige Informationen und Schulungen anzubieten, so Schmitt. Man wolle aber nicht über die inländischen Gesetze hinausgehen und darüber hinausgehende eigene Vorschriften normieren. Unabhängig davon könnten sich Unternehmen und Beteiligte im Gesundheitsmarkt aber eigene strengere Vorschriften geben.

Freitag, 7. Oktober 2016

Grafik der Woche - Beschäftigte im deutschen Gesundheitswesen

Re-Use: Rechtslage bleibt in Europa uneinheitlich

Düsseldorf | "Wir sind auch nach dem Kompromiss zur neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung noch weit von dem Ziel entfernt, das Thema Wiederverwendung von Medizinprodukten europaweit einheitlich zu regeln". Dieses Fazit zog BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt nach der Konferenz "Wiederverwendung von Medizinprodukten – Die neuen Anforderungen aus der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR)" am 14. September 2016 in Düsseldorf mit rund 60 Teilnehmern.

Eine Reihe von Hygienevorfällen in deutschen Krankenhäusern hätte gezeigt, wie wichtig die Qualität der Aufbereitung von Medizinprodukten für die Patientensicherheit ist, so die Experten der Konferenz. Die MDR habe hier eine Chance vertan, waren sich Peter Schröer vom Hersteller Johnson & Johnson und Dr. Gerhard Sontheimer vom Aufbereiter Vanguard einig. Denn ursprünglich war geplant, Aufbereiter wie Hersteller zu behandeln.

Weiterlesen bei https://www.bvmed.de/0x1bd5a/0x37bfa

MedTech Kompass des BVMed informiert über das neue Korruptionsstrafrecht

Berlin | Die aktuelle MedTech Kompass-Depesche des BVMed zum Thema Healthcare Compliance beleuchtet die neuen Strafrechtsparagrafen 299a und 299b zur Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. 
 
In einem Gastbeitrag kommt der BVMed-Vorstandsbeauftragte für Healthcare Compliance Carsten Clausen von B. Braun zu dem Ergebnis, dass sich das neue Korruptionsstrafrecht "ganz überwiegend an Ärzte" richtet. Daher werde zu Recht von einem "Sonderstrafrecht" für Ärzte gesprochen. "Andere Berufsgruppen können demgegenüber nur in seltenen Konstellationen betroffen sein", so Clausen. Die neue Depesche ist abrufbar unter www.bvmed.de/kompass-depeschen (https://www.bvmed.de/download/depesche22-medtech). 
 
Auch wenn der taugliche Täter des neuen § 299 a StGB relativ weit gefasst ist und grundsätzlich Heilberufsangehörige mit staatlich geregelter Ausbildung einschließt, ergebe sich aus den abschließend aufgezählten drei Tatbegehungsmöglichkeiten, dass im Wesentlichen Ärzte betroffen sein werden, analysiert Clausen. Nach Nummer 1 solle die unabhängige Verordnung (Rezeptierung) geschützt werden. Dies sei eine klare ärztliche Tätigkeit. 
 
In Nummer 2 gehe es um den Bezug von Produkten zur unmittelbaren Anwendung. Auch diese Tätigkeit finde klassischerweise vor allem in der Arztpraxis oder im Rahmen der stationären Behandlung statt. In Nummer 3 gehe es um Zuführung von Patienten und Untersuchungsmaterial. Auch dies sei schwerpunktmäßig eine ärztliche Tätigkeit. "Daher kann man festhalten, dass das neue Korruptionsstrafrecht ganz überwiegend an Ärzte gerichtet ist", so der Compliance-Experte. Die neue Depesche enthält außerdem ein mögliches Prüfschema zum neuen Korruptionsstrafrecht sowie einen Bericht vom BVMed-Workshop "Compliance Governance". 
 
Die BVMed-Präventionskampagne MedTech Kompass unterstützt die Unternehmen und medizinischen Anwender durch Aufklärung, die notwendige Zusammenarbeit sicher und transparent zu gestalten. Die beste Prävention ist es dabei, die vier Grundprinzipien der Zusammenarbeit zu befolgen, wie sie im Kodex Medizinprodukte beschrieben sind: Trennungs-, Transparenz-, Äquivalenz- und Dokumentationsprinzip. Mehr zum Thema gibt es unter www.bvmed.de/compliance (https://www.bvmed.de/de/recht/healthcare-compliance).

Medtech-Unternehmen werden ausgebremst

8.000 Euro Mehrkosten für unangekündigte Audits, mehr Personalbedarf, um Qualitätsmanagement und Produktzertifizierungen aufrecht zu erhalten und keine Möglichkeit, dies auf die Produkte umzulegen – eine Umfrage von Medical Mountains zeigt: die neue EU-Medizinprodukteverordnung wirft schon jetzt ihre Schatten voraus. (weiterlesen...)