Berlin | Eine adäquate Vergütung medizinisch notwendiger Mehrleistungen der Kliniken hat der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, in seiner Stellungnahme zur Anhörung des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) am 7. September 2015 gefordert. Die derzeitige Gesetzesausgestaltung des sogenannten "Fixkostendegressionsabschlages" mit schärferen Sanktionen und reduzierten Ausnahmetatbeständen behindere die politisch gewollte qualitätsorientierte Versorgung und führe zu einer Rationierung medizinisch notwendiger Mehrleistungen.
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Zur Mehrleistungsproblematik schlägt der BVMed vor, im Gesetz einen Ausnahmetatbestand für zusätzlich vereinbarte Entgelte mit einem Sachkostenanteil von über 50 Prozent aufzunehmen. Dieser würde sich auf 28 DRG-Fallpauschalen erstrecken. Mit dieser Erweiterung könnten beispielsweise Vorhofflimmertherapien, die vor Schlaganfällen schützen, komplexe Herzschrittmacher oder Herzklappen eingriffe weiterhin in medizinisch notwendigem Umfang erbracht werden, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt in der Stellungnahme zur Gesetzesanhörung. Der BVMed kritisiert zudem, dass komplette Behandlungsverfahren unter Generalverdacht gestellt werden, unnötig erbracht zu werden. "Fallzahlsteigerungen basieren jedoch hauptsächlich auf der demografischen Entwicklung, dem medizinisch-technischen Fortschritt und einem veränderten Anspruchsverhalten der Patienten sowie Fehlentwicklungen in der ambulanten Versorgung", so der BVMed. Zur Abwendung von medizinisch nicht-indizierten Leistungen stehe mit der Fehlbelegungsprüfung durch die Krankenkassen bereits ein etabliertes Verfahren unter Einbeziehung der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDKs) zur Verfügung. Insgesamt unterstützt der BVMed die Absicht des Gesetzgebers, die Qualität in der Krankenhausversorgung zu stärken. Daher werde eine qualitätsdifferenzierte Vergütung grundsätzlich befürwortet. "Hierbei sollte insbesondere die Ergebnisqualität aus Sicht der Patienten im Mittelpunkt stehen", so der BVMed. Gerade innovative Medizinprodukte könnten hierfür einen wertvollen Beitrag leisten. Dieser Aspekt werde in der derzeitigen Ausgestaltung des G-DRG-Systems nicht gewürdigt. Bei den im Referentenentwurf vorgeschlagenen Kriterien für eine qualitätsdifferenzierte Vergütung müssten nach Ansicht des BVMed Methoden unter Nutzung qualitativ hochwertiger Medizintechnologien mit einbezogen werden. Dabei gehe es beispielsweise um eine Verringerung von Revisionsoperationen oder Folgeoperationen, um eine höhere Präzision und geringere Invasivität von Eingriffen, längere Batterielaufzeiten von aktiven Implantaten oder Infektionsvermeidungen durch bioaktiv-beschichtete Implantate. Schmitt: "Durch moderne Medizintechnologien können Komplikationsraten und Liegezeiten von Patienten reduziert und eine zeitnahe Rückkehr in das Arbeitsleben gewährleistet werden. Die Qualität sollte in erster Linie aus medizinischer und nicht ausschließlich aus wirtschaftlicher Sicht bewertet werden. Eine besondere Bedeutung muss hierbei der Ergebnisqualität zukommen." Der BVMed schlägt hierfür einen "strukturierten Dialog in einem jährlich stattfindenden Verfahren mit allen Beteiligten" vor, analog dem bewährten Prozess zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems.
Die detaillierte BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen(http:/www.bvmed.de/download/bvmed-stellungnahme-zum-khsg-2015-08-28) abgerufen werden.
Quelle: BVMed-Pressemeldung 59/15
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