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Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. hatte die Tatbestandsalternative der„Verletzung der Berufsausübungspflichten“ zuvor kritisch hervorgehoben. Die jetzt verabschiedete Begrenzung auf diese Pflichten im Kontext der „Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ sei entsprechend ein Schritt in die richtige Richtung, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Allerdings müsse man festhalten, dass einige Probleme je nach Auslegung und Definition der Berufsausübungspflichten durch die einzelnen Ärztekammern mit der Formulierung im Gesetzentwurf nicht gelöst sind.
Ärzteverbände sehen zudem kritisch, dass zukünftig auch Gesetzliche und Private Kranken- und
Pflegekassen Strafanzeige erstatten dürfen – unabhängig vom Willen der Betroffenen. Die Kassen würden eigene Interessen vertreten, die meist auf Kosteneinsparungen abzielten.
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