Ein Referentenentwurf für ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen vom Februar 2015 sieht u.a. vor, im Strafgesetzbuch Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen zur Straftat zu machen und mit Geldbußen oder Haft bis zu drei Jahren zu bestrafen. Ärzteverbände kritisieren den Entwurf, weil beispielsweise nicht exakt formuliert sei, was korruptes Verhalten konkret beinhalte. Regeln aus der freien Wirtschaft ließen sich nicht ohne weiteres auf das Gesundheitssystem
übertragen. „Die reichlich unspezifischen Formulierungen im Gesetzentwurf öffnen Tür und Tor für Denunziation und ambitionierte, aber uninformierte Staatsanwaltschaften mit Profilierungsbe-dürfnissen", sagt der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der deutschen Fachärzte Lars F. Lindemann in einer Pressemitteilung vom 5. Februar 2015. Dies sei ein Geburtsfehler des Gesetzes. „Das Gesundheitswesen ist eben kein Wirtschaftszweig, der durch die klassischen Faktoren von Angebot und Nachfrage und ein freies Spiel der Akteure bestimmt wird, sondern ein hoch- spezialisiertes und immer stärker kooperativ angelegtes System, welches mehr Freiheiten statt weniger braucht. Das Gesetz führt direkt in eine Schockstarre in der Zusammenarbeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen, behindert Kooperationen und führt alle anderen kooperationsfördernden Gesetzesinitiativen ad absurdum", erwartet Lindemann.
Es gibt allerdings auch schon ohne den Staat Verhaltensregeln der Ärzte für mehr Compliance und weniger Korruption. Der Kodex der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) zu Ethik und Compliance wurde 2013 veröffentlicht. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVmed) - eine Vereinigung von Medizintechnikherstellern - hat mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen schon 1997 einen „Kodex Medizinprodukte" verabschiedet. Dort heißt es Vorwort : „Ungereimtheiten, Missverständnissc und unterschiedliche Interpretationen fuhren immer wieder zu großen Irritationen. Alle im Gesundheitsmarkt Beteiligten brauchen Klarheit, unter welchen Bedingungen ihre Zusammenarbeit erlaubt ist".
Auch die Pharmaindustrie verfügt nach einer Reihe von Bestechungsskandalen nicht nur von Ärzten, sondern auch von Apothekern über einen sogenannten Transparenz-Kodex. Die Mitglieder des Verbands der Forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) haben diesen Kodex beschlossen und kontrollieren seine Einhaltung durch die Freiwillige Selbstkontrolle Arzneimittelindustrie e.V. (FSA). Bei Verstößen drohen max. 400.000 Euro Strafe und sofortige Publikation.
Die umfassenden Bemühungen der verschiedenen Verbände zeigen, wie viel Verunsicherung herrscht und wie groß der Klärungsbedarf ist. Es bleibt abzuwarten, was aus dem Referentenentwurf wird und ob auf die Einwände der Ärzte eingegangen werden wird.
(Quelle: Concept Ophthalmologie, gekürzt und überarbeitet aus dem Beitrag "Transparenz - Klarheit schaffen" von Susanne Wolters)
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