KBV-Abrechnung
Konservativ tätige Augenärzte, die nur die
intravitreale Medikamenteneingabe (IVOM) als operative Leistung durchführen,
können ab April 2015 auch die augenärztliche Strukturpauschale abrechnen, teilte die KBV mit.
Bisher ist das laut EBM ausgeschlossen.
Die IVOM war zum 01.10.2014 in den EBM aufgenommen worden.
Dabei wurde festgelegt, dass konservativ tätige Augenärzte, die IVOM-I
eistungen durchführen, nicht die augenärztliche Strukturpauschale nach der
Gebührenordnungsposition (GOP) 0622b (11,74 Euro, 111 Punkte) abrechnen
dürfen. KBV und GKV-Spitzenverband haben nun im Bewertungsausschuss beschlossen, dass die IVOM-Leistungen
dem konservativen augenärztlichen Bereich zugeordnet werden. Für die Patienten
bedeute dies eine Stärkung der wohnortnahen Versorgung.
Das Foto zeigt ein von beval-med. medizintechnik vertriebenes Standardset für IVOM-Leistungen in der Zusammensetzung Patientenabdecktuch,Schale, Inzisionsschablone, Lidsperrer, Kanülen und Spritzen, Zigarettentupfer und Augenkissen (Foto: M.E.D.) Kundenspezifische Packs sind ebenfalls im Angebot von beval-med.
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