Der Stiftungsrat setzt sich zusammen aus
- zwei Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):
Andreas Wagener und Dr. Bernd Metzinger - zwei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
Dipl.-med. Regina Feldmann und Dr. Franziska Diel - einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):
Dr. Jürgen Fedderwitz sowie - fünf Vertretern des GKV-Spitzenverbands:
Ulrike Elsner, Uwe Deh, Bettina am Orde, Karl Reuber und Dr. Wolfgang Schrörs
- je ein von der DKG, der KBV und der KZBV vorgeschlagenes Mitglied:
Georg Baum (DKG), Dr. Andreas Gassen (KBV) und Dr. Wolfgang Eßer (KZBV) - drei von Seiten des GKV-Spitzenverbands vorgeschlagene Mitglieder:
Dr. Doris Pfeiffer, Johann-Magnus von Stackelberg und Gernot Kiefer - ein Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG):
Staatssekretär Lutz Stroppe sowie - der Vorsitzende des G-BA:
Josef Hecken
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) hatte der Gesetzgeber den G-BA in § 137a SGB V beauftragt, ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu gründen. Es soll dem G-BA dauerhaft wissenschaftlich und methodisch fundierte Entscheidungsgrundlagen für Maßnahmen der Qualitätssicherung liefern und ab 2016 damit die Aufgaben der früheren „Institution nach § 137a SGB V“ übernehmen.
Sitz des Instituts ist Berlin. Die Anschrift lautet:
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
Katharina-Heinroth-Ufer 1
D-10787 Berlin
www.IQTIG.org
Quelle: G-BA aktuell Nr. 01 - Januar 2015
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