Die Jahresberichte 2013 zur Umsetzung des Qualitätsmanagements in vertragsärztlichen, -psychotherapeutischen und –zahnärztlichen Praxen wurden pünktlich vorgelegt und mit Beschluss vom 22. Januar 2015 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Veröffentlichung freigegeben. Auf Basis des Berichts der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für den vertragsärztlichen Bereich konnte der G-BA feststellen, dass erhebliche Anstrengungen zur Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung unternommen wurden und im Berichtsjahr 2013 nahezu alle Praxen ein Qualitätsmanagement-System anwandten.
Der G-BA merkte jedoch an, dass es wünschenswert wäre, wenn aus dem bundesweiten Gesamtbericht künftig hervorginge, nach welchen Kriterien in den Kassenärztlichen Vereinigungen Beratungen der Qualitätsmanagement-Kommissionen ausgelöst werden.
Auf Basis des Berichts der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) für den vertragszahnärztlichen Bereich konnte der G-BA feststellen, dass auch hier im Jahr 2013 die geforderten Qualitätsmanagement-Instrumente gut umgesetzt wurden. In seinem Kommentar merkte der G-BA jedoch an, dass aus dem Bericht künftig hervorgehen sollte, wie jene Zahnärztinnen und -ärzte gefördert werden, die Qualitätsmanagement noch nicht systematisch nutzen.
Die zusammenfassenden Berichte der KBV und der KZBV sind gemeinsam mit der Bewertung des G-BA auf dessen Website zu finden.
- Der Beschluss vom 22. Januar 2015 wird in Kürze hier veröffentlicht
- Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung des G-BA mit Links zu allen publizierten Jahresberichten
- Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung des G-BA mit Links zu allen publizierten Jahresberichten
Quelle:G-BA aktuell Nr. 01 - Januar 2015
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