Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 02.07.2013
Bonn, 2. Juli 2013: Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen die A
|
Durchsehen (Petra Bork / pixelio.de) |
ugenärztegenossenschaft Brandenburg und die AOK Nordost abgeschlossen. Die Teilnahme an zwei Selektivverträgen und die Mitgliedschaft in der Augenärztegenossenschaft Brandenburg war bislang solchen Augenärzten vorbehalten, die ihren Vertragsarztsitz in Brandenburg haben. Der Wettbewerb durch Augenärzte aus anderen Bundesländern wurde damit insoweit ausgeschlossen. Die Augenärztegenossenschaft Brandenburg und die AOK Nordost werden nun die Verträge und die Mitgliedschaft in der Genossenschaft auch Augenärzten aus anderen Bundesländern öffnen, die rechtmäßig in Brandenburg tätig sind.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen