Sonntag, 14. September 2014

Urteil: Kassenzuschuss für Brillen ist nicht erlaubt

Rike  / pixelio.de
Gesetzliche Krankenkassen dürfen Erwachsenen keinen Zuschuss zu Brillen und Kontaktlinsen geben - auch nicht als freiwillige Satzungsleistung. Dies hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) entschieden (Az.: L 1 KR 56/13 KL). Danach dürfen die Kassen durch Satzungsleistungen keine neuen Versorgungsbereiche eröffnen. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils hat das LSG Darmstadt die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. (Quelle: KV Nordrhein)

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