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Gesetzliche Krankenkassen dürfen Erwachsenen keinen Zuschuss zu Brillen und Kontaktlinsen geben - auch nicht als freiwillige Satzungsleistung. Dies hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) entschieden (Az.: L 1 KR 56/13 KL). Danach dürfen die Kassen durch Satzungsleistungen keine neuen Versorgungsbereiche eröffnen. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils hat das LSG Darmstadt die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
(Quelle: KV Nordrhein)
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