Donnerstag, 2. Juni 2022

Pe-Ha-Visco erneut Bestandteil von Anlage V (Medizinprodukte-Liste)

Aufgrund einer Änderungsmitteilung der Hersteller zu den u. g. Medizinprodukten in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss durch den Unterausschuss Arzneimittel eine entsprechende Änderung der Verordnungsvoraussetzungen des Viskoelastikums Pe-Ha-Visco (2,0 %)  in Anlage V beschlossen. In der Spalte "Befristung der Verordnungsfähogkeit wurde die Angabe "26.Mai 2024" ersetzt durch die Angabe "29. November 2026".

Pe-Ha-Visco® 2,0 % unseres Partners Albomed ist eine hochwertige viskoelastische Substanz für die intraokulare Anwendung, basierend auf Hydroxypropylmethylcellulose. Pe-Ha-Visco® dient als Volumenersatz für das Kammerwasser während intraokularer Eingriffe. Als wesentliches Hilfsmittel bei ophthalmologischen Eingriffen stellt das Produkt sicher, dass die Vorderkammer stabil bleibt.


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