Aufgrund einer Änderungsmitteilung der Hersteller zu den u. g. Medizinprodukten in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss durch den Unterausschuss Arzneimittel eine entsprechende Änderung der Verordnungsvoraussetzungen des Viskoelastikums Pe-Ha-Visco (2,0 %) in Anlage V beschlossen. In der Spalte "Befristung der Verordnungsfähogkeit wurde die Angabe "26.Mai 2024" ersetzt durch die Angabe "29. November 2026".
Pe-Ha-Visco® 2,0 % unseres Partners Albomed ist eine hochwertige viskoelastische
Substanz für die
intraokulare Anwendung, basierend auf Hydroxypropylmethylcellulose. Pe-Ha-Visco® dient als Volumenersatz für das
Kammerwasser während intraokularer Eingriffe. Als wesentliches
Hilfsmittel bei ophthalmologischen Eingriffen stellt das Produkt sicher,
dass die Vorderkammer stabil bleibt.
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