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Im Sinne von §3 Abs. 8 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) vom 05.07.2017(BGBl. I S. 2234 ff.) in der jeweils geltenden Fassung unterliegt beval-med. medizintechnik e.K. hinsichtlich dieser Verpackungen den Pflichten des Verpackungsgesetzes.
Somit stellen wir durch die Beteiligung an einem System gemäß §7 Abs. 1 S.1 VerpackG sicher, dass Rücknahme, Erfassung und Sortierung sowie ordnungsgemäße Verwertung der erfassten Materialien gemäß den Vorgaben des Verpackungsgesetzes gewährleistet sind. Unser Partner dabei ist die Reclay Systems GmbH. Auf Anforderung stellen wir unseren Kunden die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.
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