Montag, 11. August 2014

Stoffverbote der RoHS-Richtlinie



Seit 22. Juli 2014 gelten die Stoffverbote der RoHS-Richtlinie (Restriction of the use of certain Hazardous Substances) grundsätzlich auch für medizinische Geräte. Dabei dürfen die Stoffe Blei, Quecksilber, Chrom oder Brom eine Höchstkonzentration von 0,1 Gewichtsprozent innerhalb eines homogenen Werkstoffs (gleichförmige Zusammensetzung oder nicht mechanisch zerlegbar) nicht überschreiten.

Für Cadmium gilt z.B. eine Höchstkonzentration von 0,01 Gewichtsprozent innerhalb eines homogenen Werkstoffs.

Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e.V., Berlin, www.bvmed.de 

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