Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit entsprechenden
Beschlüssen die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in einem ersten
Schritt sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren erprobt und
damit deren Regelbetriebe vorbereitet werden können. Dies teilte Dr.
Josef Siebig, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des
zuständigen Unterausschusses, am Donnerstag in Berlin mit.Demnach
geht es um die Eingriffe Kataraktoperation (Operation des „Grauen
Star“) und Konisation (Gewebeentnahme bzw. Operation am Muttermund),
deren Qualität künftig über Sektorengrenzen hinweg sowohl im Krankenhaus
als auch in der ambulanten vertragsärztlichen Behandlung erfasst und
ausgewertet werden soll. Die Probebetriebe werden mit freiwilligen
Leistungserbringern in ausgewählten Testregionen zwischen dem 1. April
und dem 30. September 2012 durchgeführt.
„Damit sind wir ein
entscheidendes Stück auf dem Weg vorwärtsgekommen, Behandlungsverläufe
in Zukunft im Ganzen beurteilen zu können“, so Siebig. „Besonders
erfreulich ist es, dass die Probebetriebe noch in diesem Jahr
beschlossen wurden. Mit den Ergebnissen können dann reibungslose Abläufe
für einen Regelbetrieb vorbereitet werden“.
Die Beschlüsse regeln
auf gesetzlicher Grundlage (§ 299 SGB V) die Erhebung und Nutzung
personenbezogener Daten von Patientinnen und Patienten, die in die
Probebetriebe der Qualitätssicherungsverfahren Kataraktoperation und
Konisation einbezogen werden. Die ausführliche Information der
Versicherten ist verpflichtender Bestandteil der Verfahren.
Der
G-BA wurde vom Gesetzgeber beauftragt, in einer entsprechenden
Richtlinie eine Qualitätssicherung zu etablieren, die sowohl die
ambulante als auch die stationäre Behandlung übergreifend erfasst (§ 92
Abs. 1 Nr. 13 i.V. mit § 137a Abs. 2 Nr. 1 SGB V). Hierzu gehören auch
Verfahren, die ein Thema betreffen, bei dem die Ergebnisqualität einer
in einem Sektor erbrachten Leistung durch die Messung in einem anderen
Sektor überprüft wird (sektorenüberschreitendes Follow-up-Verfahren)
oder bei dem die Erbringung der gleichen medizinischen Leistung in
unterschiedlichen Sektoren erfolgt (sektorgleiche Verfahren).
Es
ist vorgesehen, in einem weiteren Schritt die Institution nach § 137a
SGB V, das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im
Gesundheitswesen (AQUA-Institut), mit der Durchführung dieser Aufgabe einschließlich der Berichterstellung über die Ergebnisse zu beauftragen.
(Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses)
Oben genannter Beschluss vom 15.12.2011 wurde zwischenzetilich im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 30. Mai 2012 in Kraft.Weiterführende Infomationen, wie den Beschlusstext und seine Begründung, findet man unter diesem Link.
Grafik: Gerd Altmann / pixelio.de
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