MedInform informiert am 9. April 2014 in Berlin über den EBM Berlin. Wie verdient der niedergelassene Arzt sein Geld? Welche Leistungen, inklusive der medizinischen Sachmittel, darf der Arzt in welcher Höhe abrechnen? Wie kann der Arzt sich vor möglichen Regressen schützen? Diese Fragen beantwortet ein MedInform-Seminar am 9. April 2014 in Berlin. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des BVMed. Programm und Anmeldung unter: www.bvmed.de (Veranstaltungen). Die Komplexität der ärztlichen Vergütung hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Das Seminar richtet sich an alle am ärztlichen Vergütungssystem Interessierten: Leistungserbringer sowie Hersteller von pharmazeutischen und medizinischen Sachgütern oder Technologien für den ambulanten Bereich. Dabei geht es um den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), die Arbeit des Bewertungsausschusses und die Zusammensetzung des ärztlichen Honorars und um medizinische Sachkosten und Budgetierungen. Regressgefahren für den Arzt sowie zusätzliche Leistungen und Verdienstmöglichkeiten für Ärzte im Kollektivvertragssystem werden ebenfalls erörtert. Referenten des MedInform-Seminars sind die EBM-Experten Dr. Jörg-A. Rüggeberg und Dr. Peter Kalbe vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC), Björn-Ingemar Janssen vom Verband der Ersatzkassen (vdek) und der Medizinrechtler Dr. Christian Stallberg von Clifford Chance. Pressetext Online unter: http://www.bvmed.de/presse.php?11655 Pressearchiv: http://www.bvmed.de/presse/ V.i.S.d.P.: Manfred Beeres M.A. Leiter Kommunikation/Presse BVMed - Bundesverband Medizintechnologie Reinhardtstr. 29 b D - 10117 Berlin Tel.: +49 (0)30 246 255-20 Fax: +49 (0)30 246 255-99 E-mail: beeres@bvmed.de Internet: http://www.bvmed.de BVMed - Gesundheit gestalten BVMed Services Filmservice: www.filmservice.bvmed.de Informationskampagne: www.massstab-mensch.de Patienteninformationen: www.aktion-meditech.de BVMed Interaktiv @twitter: www.twitter.com/bvmed @facebook: www.facebook.com/bvmed @youtube: www.youtube.com/medizintechnologien @google+: www.gplus.to/bvmed @flickr: www.flickr.com/bvmed @dailymotion: www.dailymotion.com/BVMed Unter www.bvmed.de/newsletter können Sie weitere Newsletter bestellen, sich aus dem Verteiler austragen oder Ihre E-Mail-Adresse ändern. Wenn Sie Ihre Mails als html-Version haben wollen, schreiben Sie an: kommunikation@bvmed.de Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband über 230 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnologiebranche. Im BVMed sind u. a. die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich organisiert. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland rund 190.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren.
Freitag, 28. Februar 2014
Seminar zur Vergütung niedergelassener Ärzte
Montag, 18. November 2013
Hohe Überschüsse
(Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e.V., Newsletter vom 18. November 2013)
Mittwoch, 25. September 2013
Strengere Kriterien für Medizinprodukte-Zulassungsstellen: BVMed unterstützt neue Maßnahmen der EU-Kommission
BVMed-Pressemeldung Nr. 70/13 vom 25. September 2013
Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die gestern (24. September 2013) von der Europäischen Kommission beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Medizinprodukten. Eine Durchführungsverordnung enthält strengere Kriterien für die Medizinprodukte-Zulassungsstellen, den "Benannten Stellen". Außerdem stellt eine Empfehlung der Kommission klar, welche Aufgaben diese Stellen bei der Durchführung von Audits und Bewertungen im Medizinproduktebereich zu erfüllen haben. "Damit setzt der neue EU-Kommissar Neven Mimica rasch die Forderungen nach einem Aktionsplan um, die der BVMed seit langem erhoben hat", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
Mit den EU-Kommissionsbeschlüssen liegen klarere Grundlagen für unangekündigte Audits, Probenahmen oder gemeinsame Bewertungen durch Benannte Stellen vor. "Dieses Regelwerk könnte schon in kurzer Zeit zeigen, wie die große Schwachstelle der mangelnden und europaweit unterschiedlichen Kontrolle bei Unternehmen und im Markt beseitigt werden kann", so der BVMed.
Der BVMed unterstützt die Vorgaben der Kommission, dass die Benennung der Medizinprodukte-Zulassungsstellen künftig strengeren Kriterien nach einer gemeinsamen Bewertung von Experten aus anderen Mitgliedsstaaten und der Kommission folgt. Benannte Stellen müssten von den Mitgliedsstaaten strenger überwacht werden. Die Medizinprodukte-Unternehmen stellen sich zudem den neuen Anforderungen für unangemeldete Prüfungen beim Hersteller, so der BVMed.
Schmitt: "Wir müssen diese sinnvollen Maßnahmen der EU-Kommission nun erst einmal wirken lassen und überprüfen, wie sie funktionieren. Der dem Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments vorgelegte Kompromissvorschlag zur Medizinprodukte-Verordnung (MDR) ist dazu völlig konträr. Deshalb sollte jetzt gemeinsam mit der EU-Kommission diskutiert werden, wie diese Maßnahmen in die Überarbeitung der MDR einfließen können."
Eine Veröffentlichung der EU-Kommission nennt unter anderem folgende Beispiele für vorgesehene verschärfte Anforderungen:
- Ein Mitgliedstaat benennt eine Benannte Stelle erst nach einer "gemeinsamen Bewertung" durch Sachverständige der Kommission und der Mitgliedstaaten. Die Bewertungsberichte werden allen übrigen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.
- Die Mitgliedstaaten müssen die Benannten Stellen in bestimmten Abständen überwachen und überprüfen, damit diese die Anforderungen lückenlos einhalten. Ist dies nicht der Fall, muss der Mitgliedstaat die Benennung der Stelle zurückziehen.
- Die Anforderungen der Mitgliedstaaten an Kenntnisse und Erfahrungen des Personals der Benannten Stellen werden erläutert.
- Es wird vorgeschrieben, dass die Benannten Stellen unangekündigte Betriebsaudits nach dem Zufallsprinzip durchführen und in diesem Zusammenhang entsprechende Proben der Produktion überprüfen. Versäumt es die Benannte Stelle, Zufallsproben zu überprüfen, so wird ihre Benennung ausgesetzt oder widerrufen.
- Kann der Ersatz oder die Verfälschung von Rohmaterial, wie im Fall der Brustimplantate (PIP), zu Risiken führen, überprüft eine Benannte Stelle auch, ob die Menge der Endprodukte mit der Menge des erworbenen Rohmaterials übereinstimmt.
Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die gestern (24. September 2013) von der Europäischen Kommission beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Medizinprodukten. Eine Durchführungsverordnung enthält strengere Kriterien für die Medizinprodukte-Zulassungsstellen, den "Benannten Stellen". Außerdem stellt eine Empfehlung der Kommission klar, welche Aufgaben diese Stellen bei der Durchführung von Audits und Bewertungen im Medizinproduktebereich zu erfüllen haben. "Damit setzt der neue EU-Kommissar Neven Mimica rasch die Forderungen nach einem Aktionsplan um, die der BVMed seit langem erhoben hat", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
Mit den EU-Kommissionsbeschlüssen liegen klarere Grundlagen für unangekündigte Audits, Probenahmen oder gemeinsame Bewertungen durch Benannte Stellen vor. "Dieses Regelwerk könnte schon in kurzer Zeit zeigen, wie die große Schwachstelle der mangelnden und europaweit unterschiedlichen Kontrolle bei Unternehmen und im Markt beseitigt werden kann", so der BVMed.
Der BVMed unterstützt die Vorgaben der Kommission, dass die Benennung der Medizinprodukte-Zulassungsstellen künftig strengeren Kriterien nach einer gemeinsamen Bewertung von Experten aus anderen Mitgliedsstaaten und der Kommission folgt. Benannte Stellen müssten von den Mitgliedsstaaten strenger überwacht werden. Die Medizinprodukte-Unternehmen stellen sich zudem den neuen Anforderungen für unangemeldete Prüfungen beim Hersteller, so der BVMed.
Schmitt: "Wir müssen diese sinnvollen Maßnahmen der EU-Kommission nun erst einmal wirken lassen und überprüfen, wie sie funktionieren. Der dem Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments vorgelegte Kompromissvorschlag zur Medizinprodukte-Verordnung (MDR) ist dazu völlig konträr. Deshalb sollte jetzt gemeinsam mit der EU-Kommission diskutiert werden, wie diese Maßnahmen in die Überarbeitung der MDR einfließen können."
Eine Veröffentlichung der EU-Kommission nennt unter anderem folgende Beispiele für vorgesehene verschärfte Anforderungen:
| Medizintechnik-Ausstellung (© fv 2009) |
- Die Mitgliedstaaten müssen die Benannten Stellen in bestimmten Abständen überwachen und überprüfen, damit diese die Anforderungen lückenlos einhalten. Ist dies nicht der Fall, muss der Mitgliedstaat die Benennung der Stelle zurückziehen.
- Die Anforderungen der Mitgliedstaaten an Kenntnisse und Erfahrungen des Personals der Benannten Stellen werden erläutert.
- Es wird vorgeschrieben, dass die Benannten Stellen unangekündigte Betriebsaudits nach dem Zufallsprinzip durchführen und in diesem Zusammenhang entsprechende Proben der Produktion überprüfen. Versäumt es die Benannte Stelle, Zufallsproben zu überprüfen, so wird ihre Benennung ausgesetzt oder widerrufen.
- Kann der Ersatz oder die Verfälschung von Rohmaterial, wie im Fall der Brustimplantate (PIP), zu Risiken führen, überprüft eine Benannte Stelle auch, ob die Menge der Endprodukte mit der Menge des erworbenen Rohmaterials übereinstimmt.
Pressetext Online unter: http://www.bvmed.de/presse.php?11608
Freitag, 2. August 2013
Berliner Fußballklub 1. FC Union sammelt für Aniridie-Forschung
![]() |
| Plakat: 1. FC Union Berlin |
Der Berliner Fußballklub 1. FC Union sammelt für die Erforschung einer seltenen Augenkrankheit - der Aniridie. Bei dieser Krankheit ist die Iris äußerlich kaum zu sehen. Aniridie-Patienten zeigen erhöhtes Risiko für die Bildung von Glaukomen und Katarakten.
"Nachdem Union-Neuzugang Martin Dausch vor einigen Tagen erstmals öffentlich über die seltene Augenkrankheit seines im Februar geborenen Sohnes Luca sprach und auf fehlende Forschung zur Behandlung und Heilung von Aniridie hinwies, entstanden im Umfeld des 1. FC Union Berlin zahlreiche Ideen, wie man helfen könnte. Viele Fans wünschten sich eine Bündelung der Aktivitäten, um möglichst effektiv helfen und mit Spenden ein Forschungsprojekt ermöglichen zu können.(weiterlesen...)"
Mittwoch, 24. Juli 2013
Kassenkampagne gegen den medizintechnischen Fortschritt: "Mythenpapier der GKV enthält viele Falschaussagen"
Berlin. Das neue "Mythenpapier" der Gesetzlichen Krankenkassenverbände (GKV) zu Medizinprodukten enthält nach Aussage des BVMed zahlreiche Falschaussagen und verunsichert die Patienten, die auf lebensnotwendige Medizintechnologien angewiesen sind. "Das neue Kassenpapier fasst alle Mythen zusammen, mit denen die Kassen seit Jahren die Angst der Patienten schüren und so ihren Sparkurs rechtfertigen. Statt Krankenhäuser, Ärzte und Hersteller fortfahrend zu verunglimpfen, sollten die Kassenverbände endlich zum Wohl der Patienten an Lösungswegen für qualitativ hochwertige medizintechnische Versorgungen mitarbeiten", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
Der BVMed wirft den Spitzenverbänden der Krankenkassen vor, unter dem Vorwand des mangelnden Nutzennachweises den Weg der Patienten zu modernen Medizintechnologien in einen Hürdenlauf zu verwandeln. "Dabei geht es allerdings nicht um die Patienten, sondern um die Sparwut der GKV, die derzeit 30 Milliarden Euro angehäuft hat. Dieses Geld muss in die Patientenversorgung fließen - und nicht in übertrieben hoch ausgestattete Residenzen in Berlin und stetig wachsende Verwaltungsapparate in den Spitzenverbänden", so der BVMed.
Das Papier "Medizinprodukte - Mythen und Wahrheit" der GKV-Spitzenverbände vom 19. Juli 2013 enthält nach Ansicht des BVMed zahlreiche überflüssige Forderungen und Falschaussagen, die die Unkenntnis über die komplexen Zulassungsprozesse von Medizinprodukten widerspiegeln:
> Falsch ist die GKV-Behauptung, ein staatliches Zulassungssystem hätte den PIP-Skandal um fehlerhafte Brustimplantate verhindert. PIP war kein Zulassungs-, sondern ein Überwachungsproblem. Kein Zulassungssystem der Welt verhindert kriminelle Machenschaften.
> Falsch ist die GKV-Behauptung, es bestehe bei Verdachtsfällen "keine amtliche Ermittlungspflicht durch die Behörden". Sowohl die Durchführung klinischer Studien als auch CE-gekennzeichnete Produkte im Markt werden behördlich überwacht.
> Falsch ist die GKV-Behauptung, Journalisten vom British Medical Journal und dem Daily Telegraph sei es problemlos möglich gewesen, "die CE-Kennzeichnung für eine Hüftprothese zu bekommen". Eine solche CE-Kennzeichnung wurde nicht vergeben. Es ging in dem dokumentierten Gespräch um eine Geschäftsanbahnung.
> Falsch ist die GKV-Behauptung, die Hersteller würden an der Haftpflichtversicherung sparen. Eine Pflichtversicherung muss von jedem Hersteller abgeschlossen werden. Alle Hersteller von Medizinprodukten verfügen über eine gesetzliche Betriebshaftpflichtversicherung.
> Falsch ist die GKV-Behauptung, die Zulassung bei Medizinprodukten sei weniger wert als bei Arzneimitteln. Die "CE-Zulassung" besteht bei Medizinprodukten in der Ausstellung der "Konformitätsbescheinigung" durch Benannte Stellen und in der jährlichen Re-Auditierung der Produktion und der Produkte. Spätestens alle fünf Jahre werden die Produktion und Produkte zusätzlich "re-zertifiziert". Daher hat die Konformitätserklärung zum jeweiligen Produkt nur ein kurzes Haltbarkeitsdatum. Damit geht das Medizinprodukterecht über die Anforderungen des AMG weit hinaus, das weder eine "Re-Auditierung" noch eine "Re-Zertifizierung" kennt. Bei Arzneimitteln findet dagegen keine regelmäßige Nachzulassung statt. Anders als das AMG schützt das Medizinprodukterecht zudem nicht nur den Patienten, sondern auch Anwender und Dritte. Der Schutzbereich ist also weiter gesteckt, was einen höheren Aufwand bei der Risikobewertung von Medizinprodukten bedeutet.
> Die GKV fordert die Einführung eines europäischen Qualitätssiegels "Proved in Europe". Diese Forderung belegt, dass die Verfasser offensichtlich weder die Bedeutung der "Neuen Konzeption" noch die Bedeutung der CE-Kennzeichnung auf Medizinprodukten kennen und verstanden haben.
> Die GKV fordert die Durchführung von RCT-Studien für Medizinprodukte und verkennt dabei die Andersartigkeit von Medizinprodukten und Arzneimitteln: weil sie im Gegensatz zu Pharmaka keine Auswaschphase haben; weil im Gegensatz zu medikamentösen Interventionen die Pharmakovigilanz kein Problem darstellt; weil ihre Implantation untrennbar mit manuellen Fertigkeiten (chirurgischer Expertise) verbunden ist; weil ihr Placebo-Effekt bestenfalls marginal ist; weil sie niemals nur gegen ein Scheinimplantat verglichen werden können.
Der BVMed spricht sich deutlich gegen eine staatliche Zulassung von Medizinprodukten aus. "Eine staatliche Zulassung bedeutet unnötige Bürokratie und Zeitverzug bei der Einführung von Innovationen, ohne dass dadurch die Patientensicherheit erhöht wird", so Schmitt. Es sei allerdings unbestritten, dass der europäische Rechtsrahmen für Medizinprodukte auch Schwächen hat. "Wir setzen uns deshalb für eine Verbesserung der Benennung und Überwachung der Benannten Stellen sowie für eine verbesserte Kontrolle bei Herstellern und im Markt ein."
Darüber hinaus spricht sich der BVMed für gemeinsame Initiativen mit Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen aus, um eine qualitätsgesicherte Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau sicherzustellen: "Wir brauchen eine gemeinsame Qualitätsoffensive von Krankenkassen, Kliniken, Ärzten und Unternehmen, um die Patientenversorgung zu verbessern und Abläufe im Gesundheitssystem zu optimieren und damit Kosten zu sparen."
Für den Bereich der Medizinprodukte sei das Thema Qualitätssicherung besonders wichtig, denn der Erfolg einer Patientenversorgung sei oft ein Zusammenspiel von gutem Produkt, gutem Arzt und verantwortungsbewusst handelndem Patienten. Die wichtige Rolle des Anwenders bzw. Implanteurs sei einer der wesentlichen Unterschiede zum Arzneimittelsektor. Deshalb sei gerade bei komplexeren Medizintechnologien das Thema Aus- und Weiterbildung der Ärzte und Operateure von besonderer Bedeutung, betont Schmitt.
Quelle: BVMed-Pressemeldung Nr. 51/13 vom 24. Juli 2013
| Herzschrittmachermodell (© Jens Goetzke / pixelio.de) |
Das Papier "Medizinprodukte - Mythen und Wahrheit" der GKV-Spitzenverbände vom 19. Juli 2013 enthält nach Ansicht des BVMed zahlreiche überflüssige Forderungen und Falschaussagen, die die Unkenntnis über die komplexen Zulassungsprozesse von Medizinprodukten widerspiegeln:
> Falsch ist die GKV-Behauptung, ein staatliches Zulassungssystem hätte den PIP-Skandal um fehlerhafte Brustimplantate verhindert. PIP war kein Zulassungs-, sondern ein Überwachungsproblem. Kein Zulassungssystem der Welt verhindert kriminelle Machenschaften.
> Falsch ist die GKV-Behauptung, es bestehe bei Verdachtsfällen "keine amtliche Ermittlungspflicht durch die Behörden". Sowohl die Durchführung klinischer Studien als auch CE-gekennzeichnete Produkte im Markt werden behördlich überwacht.
> Falsch ist die GKV-Behauptung, Journalisten vom British Medical Journal und dem Daily Telegraph sei es problemlos möglich gewesen, "die CE-Kennzeichnung für eine Hüftprothese zu bekommen". Eine solche CE-Kennzeichnung wurde nicht vergeben. Es ging in dem dokumentierten Gespräch um eine Geschäftsanbahnung.
> Falsch ist die GKV-Behauptung, die Hersteller würden an der Haftpflichtversicherung sparen. Eine Pflichtversicherung muss von jedem Hersteller abgeschlossen werden. Alle Hersteller von Medizinprodukten verfügen über eine gesetzliche Betriebshaftpflichtversicherung.
> Falsch ist die GKV-Behauptung, die Zulassung bei Medizinprodukten sei weniger wert als bei Arzneimitteln. Die "CE-Zulassung" besteht bei Medizinprodukten in der Ausstellung der "Konformitätsbescheinigung" durch Benannte Stellen und in der jährlichen Re-Auditierung der Produktion und der Produkte. Spätestens alle fünf Jahre werden die Produktion und Produkte zusätzlich "re-zertifiziert". Daher hat die Konformitätserklärung zum jeweiligen Produkt nur ein kurzes Haltbarkeitsdatum. Damit geht das Medizinprodukterecht über die Anforderungen des AMG weit hinaus, das weder eine "Re-Auditierung" noch eine "Re-Zertifizierung" kennt. Bei Arzneimitteln findet dagegen keine regelmäßige Nachzulassung statt. Anders als das AMG schützt das Medizinprodukterecht zudem nicht nur den Patienten, sondern auch Anwender und Dritte. Der Schutzbereich ist also weiter gesteckt, was einen höheren Aufwand bei der Risikobewertung von Medizinprodukten bedeutet.
> Die GKV fordert die Einführung eines europäischen Qualitätssiegels "Proved in Europe". Diese Forderung belegt, dass die Verfasser offensichtlich weder die Bedeutung der "Neuen Konzeption" noch die Bedeutung der CE-Kennzeichnung auf Medizinprodukten kennen und verstanden haben.
> Die GKV fordert die Durchführung von RCT-Studien für Medizinprodukte und verkennt dabei die Andersartigkeit von Medizinprodukten und Arzneimitteln: weil sie im Gegensatz zu Pharmaka keine Auswaschphase haben; weil im Gegensatz zu medikamentösen Interventionen die Pharmakovigilanz kein Problem darstellt; weil ihre Implantation untrennbar mit manuellen Fertigkeiten (chirurgischer Expertise) verbunden ist; weil ihr Placebo-Effekt bestenfalls marginal ist; weil sie niemals nur gegen ein Scheinimplantat verglichen werden können.
Der BVMed spricht sich deutlich gegen eine staatliche Zulassung von Medizinprodukten aus. "Eine staatliche Zulassung bedeutet unnötige Bürokratie und Zeitverzug bei der Einführung von Innovationen, ohne dass dadurch die Patientensicherheit erhöht wird", so Schmitt. Es sei allerdings unbestritten, dass der europäische Rechtsrahmen für Medizinprodukte auch Schwächen hat. "Wir setzen uns deshalb für eine Verbesserung der Benennung und Überwachung der Benannten Stellen sowie für eine verbesserte Kontrolle bei Herstellern und im Markt ein."
Darüber hinaus spricht sich der BVMed für gemeinsame Initiativen mit Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen aus, um eine qualitätsgesicherte Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau sicherzustellen: "Wir brauchen eine gemeinsame Qualitätsoffensive von Krankenkassen, Kliniken, Ärzten und Unternehmen, um die Patientenversorgung zu verbessern und Abläufe im Gesundheitssystem zu optimieren und damit Kosten zu sparen."
Für den Bereich der Medizinprodukte sei das Thema Qualitätssicherung besonders wichtig, denn der Erfolg einer Patientenversorgung sei oft ein Zusammenspiel von gutem Produkt, gutem Arzt und verantwortungsbewusst handelndem Patienten. Die wichtige Rolle des Anwenders bzw. Implanteurs sei einer der wesentlichen Unterschiede zum Arzneimittelsektor. Deshalb sei gerade bei komplexeren Medizintechnologien das Thema Aus- und Weiterbildung der Ärzte und Operateure von besonderer Bedeutung, betont Schmitt.
Quelle: BVMed-Pressemeldung Nr. 51/13 vom 24. Juli 2013
Labels:
Gesundheitspolitik,
Presseberichte,
Qualität
Montag, 15. Juli 2013
Noch ein Zitat
Zitat der Woche zur deutschen Gesundheitspolitik:
„Bestätigt hat sich der Eindruck, dass viele neue Präparate nur Scheininnovationen sind.“ meint jedenfalls der GKV-Spitzenverband in seinem Statement " Medikamentenpreise auf vertretbares Maß reduzieren“ vom 15.August 2012.
Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. sagt dazu: Wenn die Krankenkassen entscheiden dürften, welche Autos wir fahren, wäre der Trabbi immer noch ein Erfolgsmodell.
| Gute Besserung (Andrea Damm / pixelio.de) |
Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. sagt dazu: Wenn die Krankenkassen entscheiden dürften, welche Autos wir fahren, wäre der Trabbi immer noch ein Erfolgsmodell.
Montag, 8. Juli 2013
Broschüre zum zehnjährigen Bestehen von beval-med. medizintechnik erschienen
Im kommenden Jahr wird unsere kleine Firma schon 10 Jahre alt. Eine Jubiläums-Broschüre zu diesem Ereignis ist heute erschienen. Auf sechs Seiten werden die Firma vorgestellt und Erfolge unserer Arbeit in den letzten 10 Jahren aufgezeigt.Aufgrund des Firmenjubiläums bieten wir unseren Kunden bis zum 31. März 2014 einen Fünfprozent- Gutschein auf alle Bestellungen an.*
* Dieser Rabatt gilt ab einem Netto-Bestellwert von 100 Euro und ist nicht kombinierbar mit anderen Rabatten oder Aktionen. Der Gutschein ist einmalig einlösbar und gilt für das gesamte Sortiment von beval-med. Bei Rückabwicklung des Kaufvertrages oder eines Teils davon wird der gesamte Bonus vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen. Die Auszahlung des Rabattes oder eine Verrechnung mit offenen Rechnungen ist leider nicht möglich. Die Aktion gilt nicht für Fachhändler oder Kunden, die bereits Sonderkonditionen erhalten.
Labels:
Produkte,
Qualität,
Unternehmen,
Werbung
Abonnieren
Posts (Atom)
