Die EU-Kommission hat am 26. Mai 2021 eine Information
 an die Interessenvertreter über den Stand des Abkommens zwischen der EU
 und der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung von Medizinprodukten 
veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die gegenseitige 
Anerkennung und die damit verbundenen Handelserleichterungen für 
Medizinprodukte zwischen der EU und der Schweiz ab dem 26. Mai 2021 
nicht mehr gelten. Die Information der EU-Kommission beinhaltet:
- Neue Produkte unter der MDR (inkl. Klasse I Produkte):
 Schweizer Hersteller werden von der EU in allen Belangen wie ein 
Drittland behandelt. Insbesondere müssen Schweizer Hersteller einen 
Bevollmächtigen in der EU etablieren.
- Bestehende Zertifikate, die von einer Benannten Stelle mit Sitz in der Schweiz ausgestellt wurden: Diese Zertifikate werden von der EU nicht mehr anerkannt.
- Bestehende Zertifikate, die von Benannten Stellen mit Sitz in der EU ausgestellt wurden: Diese Zertifikate werden von der EU anerkannt, sofern der Schweizer Hersteller einen Bevollmächtigen in der EU etabliert hat.
- Zugang für ausländische, z.B. deutschen, Hersteller zum Schweizer Markt:
 Es gelten die Anforderungen der Schweizerischen 
Medizinprodukteverordnung (MepV, Stand vom 26. Mai 2021). Diese 
beinhaltet die Anerkennung aller bestehenden Zertifikate sowie nach 
Risikoklassen gestaffelte Übergangsfristen (7, 10, 14 Monate) für die 
Benennung eines Bevollmächtigten in der Schweiz.
Im MDR-Portal von Swiss MedTech finden Sie hilfreiche Brancheninformationen, Wegweiser, Musterverträge usw.
Swissmedic, die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte, trägt auf der Website alle wesentlichen Inhalte zusammen.  
Quelle: https://www.bvmed.de/de/branche/aussenwirtschaft/export/schweiz