„Die ehrenamtlich tätigen Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter gestalten durch ihre Mitberatung in den Gremien des G-BA seit inzwischen über zehn Jahren die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit. Die fachliche Kompetenz, mit der sie dies tun, wird heute überall anerkannt und geschätzt. Der neue Internetauftritt zeigt die gestalterischen Möglichkeiten und Erfolge in all seinen Facetten auf“, sagte Dr. Martin Danner, Sprecher der Patientenvertretung beim G-BA, heute in Berlin.
Im BITV-Test wurde die Barrierefreiheit der öffentlich zugänglichen Seiten mit 98,25 Punkten und der interaktiv nutzbare Extranet-Bereich mit 97,25 Punkten jeweils als sehr gut zugänglich bewertet.
rganisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland vertreten, haben im G-BA seit seiner Errichtung am 1. Januar 2004 Mitberatungs- und Antragsrechte (§ 140f SGB V).
Folgende Patienten- und Selbsthilfeorganisationen sind nach der Patientenbeteiligungsverordnung derzeit berechtigt, Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter zur Mitwirkung im G-BA zu benennen:
- der Deutsche Behindertenrat (DBR),
- die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP),
- die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. und
- die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.