- altersbedingter Maculadegeneration (feuchte Form)
- Netzhautschädigung durch pathologische Gefäßprozesse (z. B. Venenthrombosen, Gefäßmissbildungen)
- Netzhautschädigung im Rahmen von Diabetes
- Schwellung der Stelle des schärfsten Sehens (Macula)
Der Verlauf dieser Erkrankungen war bis vor wenigen Jahren nicht bzw. sehr schlecht beeinflussbar. Durch ihre Lage im hinteren Augenabschnitt waren die o.g. Gewebe für Medikamente sehr schlecht zugänglich. Jetzt kann man mit intravitrealer Medikamentengabe oft auch eine für den Patienten bemerkbare Sehverbesserung erreichen.
Albrecht von Graefe - Pionier der Augenheilkunde (Rolf Handke / pixelio.de) |
Zum 01.Oktober 2014 wurde die IVOM in den
Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen und ist seither reguläre
Kassenleistung niedergelassener Augenärzte. Die neue Regelung sollte eigentlich die Abläufe vereinfachen,
weise jedoch gravierende medizinische Mängel auf, kritisiert die Deutsche
Ophthalmologische Gesellschaft (DOG). Zur Kontrolle der Therapie
ist lediglich eine Fluoreszenzangiographie (FLA) am Beginn
der Behandlung vorgesehen. Diese sei allein nicht aussagekräftig genug und für
Patienten belastend, warnt die Fachgesellschaft der Deutschen Ophthalmologen. Zudem sei keine Kontrolle in
den Folgejahren vorgesehen.
Offenbar wurde diese Vereinbarung mit der
heißen Nadel gestrickt, denn sie enthält aus fachlicher Sicht gravierende
Mängel", kritisiert Prof. Dr. Karl Ulrich Bartz-Schmidt, neuer Präsident
der DOG aus Tübingen. Eine sinnhafte Qualitätskontrolle im Behandlungsvorlauf
sei auf Basis einer einzigen ILA nicht möglich. Zudem gelte sie unter
Fachleuten als Standarduntersuchungsmethode als nicht mehr zeitgemäß. Das geeignetere
Verfahren sei heute die optische Kohärenztomografie (OCT). Diese werde jedoch
in den aktuellen Qualitätssicherungsregelungen nicht erwähnt und stehe den
Kassenpatienten damit nicht zur Verfügung. Ihnen bleibe nach derzeitigem Stand
nur übrig, die Untersuchung aus eigener Tasche zu bezahlen, schreibt die DOG in ihrer Pressemitteilung.
Da der Krankheitsvorlauf sich mit der FLA nicht
ausreichend beurteilen lasse, sei es zudem möglich, dass Patienten über Monate
und Jahre unnötig Injektionen bekämen. Dies gefährde nicht nur das
Patientenwohl, sondern widerspreche auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot. In
einzelnen Fällen lasse sich die Notwendigkeit der Therapie bereits zu Beginn
der Behandlung nicht ohne OCT-Untersuchung feststellen.
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