
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 29. April 2014 beschlossen, die Befristung der Verordnungsfähigkeit von PeHa-Visco 2,0 %, einem Viskoelastikum auf Methylcellulose-Basis für Augenoperationen wie die Katarakt-OP, bis zum 4. April 2019 zu verlängern. Gleiches gilt für das Viskolastikum PeHa-Luron® 1.0 %.
Den Beschlusstext sowie tragende Gründe für den Beschluss finden Sie unter diesem Link.