Freitag, 6. November 2020

Wie weiter mit der neuen und unnötigen EU-Medizinprodukte-Verordnung ?

Berlin | Die Probleme für die Hersteller von Medizinprodukten und ihre Benannten Stellen bleiben trotz der Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) auf Mai 2021 bestehen. Das verdeutlichten die Experten der BVMed-Webkonferenz „Das Medizinprodukterecht in der praktischen Umsetzung“ mit 230 Teilnehmern am 5. November 2020. Nach wie vor gibt es zu wenige Benannte Stellen: Von bislang 48 Zertifizieren sind erst 17 für die MDR notifiziert, so Martin Abel von Lohmann & Rauscher. Außerdem müssen die MDR-Audits vor Ort stattfinden, was in COVID-19-Zeiten nicht möglich ist, so Frank Matzek von Biotronik und Harald Rentschler von mdc. Dr. Nada Alkhayat von der Europäischen Kommission sieht die Verfügbarkeit der Benannten Stellen als ein „kritisches Thema“, verweist aber auf den komplexen, rund eineinhalbjährigen Benennungsprozess. Aktuell gebe es in der Kommission trotz der Engpässe keine Überlegungen, den MDR-Geltungsbeginn erneut zu verschieben, so Alkhayat. (weiterlesen)  


Anmerkung eines betroffenen Unternehmers: Wenn der Gesetzgeber die Einführung neuer, schon beschlossener  gesetzlicher Regelungen mal eben um ein Jahr verschieben kann, ohne das fürchterliche Dinge für Ärzte und Patienten eintreten, ist das Gesetz überflüssig. Sein Inkrafttreten kann daher gleich ganz gestoppt werden, da es unnötig und für alle Betroffenen (Hersteller, Händler, Ärzte, Patienten und Krankenkassen) teurer wird und sogar zu Versorgungsengpässen führen wird.  

Das "alte" MPG hat sich bewährt und bewährt sich noch immer. Auch in Zeiten der COVID19-Pandemie. Es sollte ersetzt werden, weil Kriminelle sich nicht an Recht und Gesetz gehalten hatten. Anstatt die bestehenden Gesetze umzusetzen, diese Kriminellen einzusperren und den Schlüssel vom Kerker weg zu werfen, nahm man von Seiten der EU mit dem neuen, vor allem teueren und unnötig aufwändigen MDR lieber eine ganze Branche in Geiselhaft.

Dienstag, 29. September 2020

Liefermöglichkeiten und COVID19

 Obwohl sich die Situation durch die COVID19-Pandemie im Vergleich zum Zeitraum März/April diesen Jahres etwas entspannt hat, kann leider keine Entwarnung gegeben werden. Nach wie vor sind bestimmte Artikel nicht verfügbar, die weltweiten Handelsketten - bei Rohstoffen für OP-Tücher, Kittel usw.  vor allem aus Indien - funktionieren leider nicht reibungslos. Daher brauchen die weiter verarbeitenden Hersteller in der EU auch immer noch 3 bis 4 Wochen länger für ihre Lieferungen. Allerdings wird auch alles immer teurer.

Virologe am Arbeitsplatz (©Stefan Bayer  / pixelio.de)


Für unsere Stammkunden bedeutet dieser Zustand kein Problem. Durch unsere im Frühjahr 2019 eingeweihte neue Lagerhalle können wir Lieferverzögerungen zur Zeit noch ausgleichen. Auch Preiserhöhungen sind für dieses Jahr zumindest für unsere Bestandskunden und deren Stammartikel noch auszuschließen. 

Gern beschaffen wir kritische Artikel - also solche, die Ihnen Ihr Lieferant gerade nicht liefern kann - soweit wie möglich auf dem freien Markt. Manchmal klappt das, weil wir bei manchen Lieferanten schon längere Zeit Kunde sind und obwohl Neukunden in der Regel von manchen Firmen nicht mehr angenommen werden. 

Wir müssen allerdings bei bestimmten Produktgruppen einen Preisaufschlag  berechnen, um die gestiegenen Logistik- und Beschaffungskosten zu decken. 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die außergewöhnliche Situation in diesen Pandemiezeiten. Wir und mit uns zweifellos die Mehrzahl der Firmen in der  Medizintechnikbranche arbeiten daran, die Versorgung unserer Kunden bestmöglich zu gewährleisten. 

Donnerstag, 27. August 2020

Sentinex® Lite OP-Masken mit Bändern zum Schnüren im Handelsprogramm

Das nach ergonomischen Gesichtspunkten entwickelte Sortiment der Sentinex® OP- Masken bietet die richtige Lösung für jeden Gesichtstyp und für jeden Anwendungsbereich. Die 3-Lagen-Konstruktion bildet einen wirksamen Schutz vor Infektionen für Patienten und OP-Personal gemäß Typ II bzw. Typ IIR der DIN EN 14683.

 


  • Die Sentinex® Lite ist das Basismodell mit sehr guten Trageeigenschaften
  • extra leichte Materialkombination für bessere Luftdurchlässigkeit
  • daher „kühler“ als normale OP-Masken
  • geringerer Wärmestau reduziert mögliche Hautreizungen
  • Leistungsstufe Typ II gemäß DIN EN 14683

Freitag, 24. Juli 2020

Sterile Hornhautmarker neu zertifiziert

Der Hersteller unserer sterilen Hornhausmarker Concord Medical Products hat uns informiert, dass seine sterilen Hornhautmarker neu nach EU-MPG zertifiziert wurden.

Diese neue Zertifizierung des Markers ist bis Ende Mai 2024 gültig.
© Concord Medical
Die Hornhautmarker von Concord Medical sind besonders fein und damit hornhautschonend, enthalten als Farbstoff Gentianaviolett und sind somit desinfizierend und antibakteriell gegenüber grampositiven Bakterien, z.B. Staphylokokken. In geringem Umfang wirkt Gentianaviolett entzündungshemmend.
Die einzeln verpackten, sterilen Marker werden mit einem sogenannten Ruler zur korrekten Vermessung der Markierung geliefert.

Eine Verkaufseinheit (VE) enthält einhundert Marker.

Montag, 13. Juli 2020

Neu im Sortiment: Medizinische Gesichtsmasken mit elastischen Bändern

Seit kurzem hat beval-med. medizintechnik e.K. wieder OP-Masken im Angebot. Diese sind nicht wie üblich mit Gummibändern ausgestattet, sondern mit etwas breiteren elastischen Bändern.
Das Datenblatt mit den wichtigsten Angaben zum Artikel finden Sie hier.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Freitag, 19. Juni 2020

Gesichtsschutz, Schutzbrille und Stirnthermometer

In Zeiten der weltweiten Corona-Pandemie ist beval-med. medizintechnik e.K. auch weiterhin weltweit für seine Kunden tätig.



Besonders wertvoll in diesen schwierigen Zeiten
sind auch die unkompliziert anzuwendenden Stirnthermometer.


Anfragen bitte unter 0700 -DrValentin, per Fax unter 0700-37825368-9  oder per email an info@beval-med.de.


Freitag, 15. Mai 2020

Notwendige Verbesserungen

Gegenwärtig nutzen wir die Corona-Pandemie, den Lockdown und die dadurch bewirkten Auftragsrückgänge, um einige Vorgänge im Unternehmen organisatorisch neu zu ordnen. So wird zur Zeit die Webseite www.beval-med.de überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.

Auch unsere Hotline 0700-DrValentin oder 0700-37825368 * wird neu gestaltet. Diese einheitliche Rufnummer gewährleistet, dass Ihr Telefonanruf  automatisch flexibel an beliebige Anschlüsse in unseren Büros oder im Lager weitergeleitet werden kann. Damit sind die Mitarbeiter von beval-med. medizintechnik e.K. tagsüber unter derselben Telefonnummer erreichbar, obwohl wir den Anruf an unterschiedlichen Orten entgegen nehmen.

Ab dem 2. Juni diesen Jahres ist es außerdem wieder möglich, uns unter der einheitlichen Nummer  0700-378253689 * ein Fax zu schicken.

Selbstverständlich sind wir auch unter den Ihnen bekannten e-mail-Adressen für Sie da. 


* Achtung, abweichende Gesprächskosten bei Tel.  0700-37825368 und Fax 0700-378253689: Festnetzpreis max. 14 ct./Min., Mobilfunktarife abweichend

Mittwoch, 8. April 2020

Absagen und Verschiebungen von ophthalmologischen Kongressen auf Grund der Covid-19 Pandemie bis Ende Juni 2020

Auf Grund der unklaren Situation im Bezug auf den weiteren Verlauf der Covid-19 Pandemie und der dadurch bedingten deutschlandweiten Einschränkungen in der Durchführbarkeit von Veranstaltungen folgende bis Ende Juni 2020 werden folgende Kongresse abgesagt oder verschoben:

25.04.2020
Erlangen
Erlanger Schloss-Symposium
Verschoben auf den 19.09.2020
08.05.2020 –
09.05.2020
Dessau
11. Dessauer Ophthalmologisches Wochenende inkl. "Intensivkurs Retina - Netzhaut in Bild und Fall“
Abgesagt, ggf. Nachholtermin im Herbst 2020
15.05.2020 –
16.05.2020
Würzburg
Vereinigung Bayerischer Augenärzte -BayOG-
Verschoben auf das Frühjahr 2021
06.06.2020
Kiel
2. Christian-Wacker-Kurs für Kinderaugenheilkunde
Abgesagt, ggf. Nachholtermin im Herbst 2020
12.06.2020 –
13.06.2020
Lübeck
70. Tagung der Vereinigung Norddeutscher Augenärzte -VNDA-
Abgesagt
26.06.2020 –
27.06.2020
München
33. Jahrestagung der Retinologischen Gesellschaft - RG -
Abgesagt


Weiterhin hat das geschäftsführende Präsidium der DOC nach sorgfältiger Abwägung den 33. Kongress der Deutschen Ophthalmochirurgen von 18. – 20. Juni 2020 in Nürnberg abgesagt,,da in Anbetracht der aktuellen Risikosituation bei der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der Lage in Europa die Durchführung eines Kongresses mit über 6.000 Teilnehmern im Juni 2020 nicht möglich ist..

Aktuell überlegen die Veranstalter der abgesagten Kongresse, ob es ggf. möglich ist , neue und innovative Formen der Weiterbildung zu nutzen, z.B. Online-Seminare/-Kongresse.

Bleiben Sie gesund und handlungsfähig!  

Montag, 6. April 2020

Corona: EU-Kommission verschiebt MDR-Anwendung

Timo Klostermeier  / pixelio.de
Brüssel, 06.04.2020| Am 3. April 2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Verschiebung des Anwendungsdatums der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) um ein Jahr angenommen, um den Mitgliedstaaten, Gesundheitseinrichtungen und Wirtschaftsakteuren die Möglichkeit zu geben, den Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie vorrangig zu führen. Diese Entscheidung berücksichtigt die beispiellosen Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie und die Notwendigkeit einer erhöhten Verfügbarkeit von lebenswichtigen Medizinprodukten in der gesamten EU, während gleichzeitig die Gesundheit und Sicherheit der Patienten weiterhin gewährleistet wird, bis die neue Gesetzgebung in Kraft tritt.

Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sagte: „Unsere Priorität ist es, die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Coronavirus-Krise zu unterstützen und die öffentliche Gesundheit so stark wie möglich zu schützen – mit allen erforderlichen Mitteln. Alle potenziellen Marktstörungen in Bezug auf die Verfügbarkeit von sicheren und unverzichtbaren medizinischen Geräten müssen und werden vermieden werden. Die heutige Entscheidung ist eine notwendige Maßnahme in diesen sehr außergewöhnlichen Zeiten“. Der Vorschlag verschiebt die Anwendung der Verordnung um ein Jahr – bis zum 26. Mai 2021. Er benötigt nun die volle Unterstützung des Europäischen Parlaments und des Rates durch ein beschleunigtes Mitentscheidungsverfahren.

Der Bundesverband Medizintechnologie hatte seit dem 13. März 2020 ein MDR-Moratorium gefordert. MedTech Europe hat sich dieser Forderung angeschlossen.


(Quelle: https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/bvmed-newsletter/bvmed-newsletter-14-20/corona-eu-kommission-verschiebt-mdr-anwendung)

Montag, 30. März 2020

EU will MDR-Geltungsbeginn um ein Jahr aussetzen

Berlin | Der BVMed hat die heutige Ankündigung der EU-Kommissarin Stella Kyriakides, den Geltungsbeginn der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) am 26. Mai 2020 um ein Jahr auszusetzen, als "wichtiges Signal für die Patientenversorgung und die MedTech-Unternehmen" begrüßt, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed erwartet, dass das Europäische Parlament und der Rat nach dem Vorstoß der Kommission nun rasch den Weg für die MDR-Verschiebung freigeben. "Jeder Tag zählt. Denn die oberste Priorität der Medizinprodukte-Unternehmen muss in den nächsten Wochen und Monaten sein, in der Coronavirus-Pandemie alle notwendigen Produkte für die medizinische Versorgung der Bevölkerung in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen", so Möll. Weiterlesen:  (https://www.bvmed.de/0x2140c/0x3b043)

Freitag, 13. März 2020

Corona und MDR: BVMed fordert MDR-Moratorium

Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert ein MDR-Moratorium bis zum Ende der Corona-Virus-Krise. "Die Corona-Pandemie hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vorbereitung des Geltungsbeginns der EU-Medizinprodukte-Verordnung, MDR, am 26. Mai 2020", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. "Erste Benannte Stellen schließen oder sind in ihrer Tätigkeit eingeschränkt. Behörden sind betroffen. Lieferanten brechen weg. Und das zusätzlich zu den bekannten Problemen: zu wenige Benannte Stellen, zu wenige Experten, fehlende Rechtsakte und Leitlinien. Die doppelt getroffene MedTech-Branche braucht jetzt ein MDR-Moratorium", fordert Möll.

Neben dem Moratorium bei der MDR auf europäischer Ebene bis zum Ende der Corona-Krise müsse auf nationaler Ebene ein "MDR-Notfallplan" vorbereitet werden, so der BVMed. Dazu gehören eine nationale "Sonderzulassung", die in Artikel 59 der MDR vorgesehen ist, für die gesamte altzertifizierte Produktpalette, damit keine Versorgungsengpässe für die Patienten entstehen. Eine solche Sonderzulassung könnte durch das Bundesgesundheitsministerium als Dringlichkeits-Anordnung erfolgen. Außerdem schlägt der BVMed einen Bestandsschutz für bewährte Altprodukte vor, für die ein Antrag auf Neu-Zertifizierung bei einer MDR-Benannten Stelle bis zum 26. Mai 2020 gestellt wird, der aber wegen des Engpasses oder durch Auswirkungen der Corona-Krise nicht bearbeitet wird.

"Wir müssen alles tun, was notwendig ist, damit Medizinprodukte auch nach dem 26. Mai 2020 für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen. Auslaufende Altzertifikate, das Fehlen von Benannten Stellen oder Ausfälle in der Antragsbearbeitung wegen der Corona-Krise dürfen nicht zu Engpässen in der Patientenversorgung führen", so Möll.

Alle Informationen zum neuen Rechtsrahmen gibt es im BVMed-Portal unter www.bvmed.de/mdr (https://www.bvmed.de/de/recht/eu-medizinprodukte-verordnung-mdr). 
 
Alle Informationen zur Corona-Virus-Krise gibt es in einem Themenportal unter www.bvmed.de/corona (https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/bvmed-newsletter/bvmed-newsletter-10-20/corona-informationen-des-bvmed-zu-praevention-und-umgang).

Donnerstag, 12. März 2020

EU-Medizinprodukteverordnung: EU-Parlament beschließt Ausweitung der Schonfrist

Brüssel: Wegen neuer EU-Regulierungen rechnen fast 80 Prozent der deutschen Me­dizintechnik-Unternehmen mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Markteinführung neu­er Produkte. 
Augenklappen (© beval-med.  2018)

Diese Befürchtungen gehen vor allem auf zwei Ende Mai 2017 in Kraft getrete­ne EU-Verordnungen zurück, deren Nebenwir­kungen insbesondere für die deutsche Wirt­schaft der DIHK intensiv thematisiert hat. Nun zeichnet sich eine praktikablere Übergangs­phase und damit mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen ab, wie DIHK-Experte Philipp Wien berichtet: „Die Umset­zung des ,Corrigendum' ist ein erster wichti­ger Schritt. Bislang gibt es in Europa noch zu wenige so genannte .Benannte Stellen', um Medizinprodukte nach der neuen EU-Verord­nung zuzulassen. Eine Übergangsfrist bis Mai 2024 auch für Niedrigrisikoprodukte wie wie­derverwendbare chirurgische Instrumente und viele Softwareprodukte kann einen har­ten Schnitt vermeiden. Viele Hersteller profi­tieren von dieser Neuregelung." 

Allerdings seien weitere Maßnahmen drin­gend erforderlich, um eine reibungslose Um­setzung der neuen EU-Vorgaben in die Praxis sicherzustellen. Andernfalls würden die Wett­bewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Branche gefährdet.
FORUM/Wien, DIHK

Sonntag, 8. März 2020

Intraokulare Irrigationslösung Distra-Sol zertifiziert

Die Augenspüllösung BSS DISTRA-SOL  wurde gemäß Anhang V der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte bewertet. Die Zertifizierungsstelle bescheinigt, dass das Qualitätssicherungssystem, unter dem DISTRA-SOL hergestellt wird, mit den Anforderungen der o.g. Richtlinie 93/42/EWG übereinstimmt. Das Zertifikat und damit die Verordnungsfähigkeit gemäß § 31 Absatz 1 Satz 3 und 3 SGB V sind gültig bis zum 30. Juni 2021.


BSS DISTRA-SOL wird verwendet
  • zur Spülung der vorderen Augenkammer bei Katarakt- und
    anderen intraokularen Operationen
  • zum Ausspülen von Alpha-Chymotrypsin aus der Vorder-
    kammer des Auges nach der enzymatischen Zonulolyse
  • zur intraokularen Spülung der vorderen Augenkammer
    im Falle einer Blutung
  • zur Spülung der Cornea bei Strabismusoperationen und
    anderen extraokularen Eingriffen
  • zur Spülung der Conjunctiva nach der Instillation von
    Fluorescein
  • zur Spülung der Tränenwege bei Verätzungen und
    Verbrennungen sowie zum Feuchthalten der Conjunctiva
    und der Cornea bei Laserbehandlungen 
BSS DISTRA-SOL erhalten Sie in Glas- und Plastikflaschen mit 250 ml und 500 ml.
Andere Gebindegrößen auf Anfrage.
 

Dienstag, 3. März 2020

Unsere Jahresmenge Verkaufsverpackungen 2019

In Deutschland besteht flächendeckend die Rücknahme- und Verwertungspflicht für Verkaufsverpackungen gemäß des Verpackungsgesetzes. 

Hersteller und Vertreiber sind daher verpflichtet, in Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Dazu müssen Verpackungen nach §7 Verpackungsgesetz bei einem dualen System beteiligt werden. Hersteller und Vertreiber von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen schließen mit den dualen Systemen Verträge, die für sie die Rücknahme- und Verwertungspflichten übernehmen.

beval-med.medizintechnik e.K. ist dem  dualen System 'Redual' der Firma Reclay Systems GmbH angeschlossen. Dieses System wird in allen 16 Bundesländern  wirksam und seit Anfang 2008 bundesweit für seine Kunden tätig.

Die oben abgebildete Jahresmengenbestätigung  bescheinigt unserer Firma beval-med. medizintechnik e.K. die Beteiligung der Lizenzmengen am dualen System der Reclay Systems GmbH.

Hundert Prozent klimaneutral



Mit GLS KlimaProtect versenden wir alle Pakete innerhalb Deutschlands 100 % klimaneutral. Wir tragen damit zur Senkung der CO2-Emissionen bei und verbessern so auch unsere eigene Umweltbilanz. Damit leisten wir unseren aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zu nachhaltiger, zukunftsfähiger Paketlogistik.
Wir freuen uns, dass wir dafür heute das GLS KlimaProtect-Zertifikat erhalten haben. Dieses Zertifikat weist nun  jährlich unseren  CO2-neutralen Versand nach und macht unser Engagement für den Klimaschutz auch gegenüber unseren Kunden sichtbar.

Aktuelle Informationen und Downloads zu GLS KlimaProtect finden Sie jederzeit auf der Website von Global Logistic Systems unter gls-group.eu/DE/de/klima-protect.


Freitag, 28. Februar 2020

MDR und kein Ende


Der Fachverband Medizintechnik im Deutschen Industriever­band Spectaris
begrüßt,, dass der Gesetzgeber von der im EU-Recht vorgese­henen 
Möglichkeit Gebrauch macht, in Ausnahmefällen Sonderzulassungen zu erlau­
ben. „Wichtig ist, dass es sich bei den Sonderzulassungen um eine Notfalllösung handelt. Die reguläre CE-Kennzeich­nung nach MDR muss der
Re­gelfall werden", betont Dr. Martin Leonhard, Vorsitzender des 
Fachverbands. Es bedürfe zudem schnell einer Regelung für Bestandsprodukte, die auf­grund der Engpasssituation bei den Benannten Stellen nicht mehr rechtzeitig rezertifiziert werden.

Noch ist Deutschland hinter den USA und China drittgrößter Medizintechnikproduzent der Welt Doch mit dem Ende der Übergangsfrist für die Eu­ropäische Medizinprodukteverordnung am 25. Mai dieses Jahres kommen harte Zeiten auf die Branche zu. Bis zu 10 Prozent der Firmen und 30 Prozent der Produkte könnten infolge der Europäischen Medizinprodukteverordnung (2017/745), auch be­kannt als Medical Device Regulation (MDR), vom Markt verschwinden, malt der BV-Med ein düsteres Bild. Leidtragende sind nicht nur die betroffenen Unternehmen und deren Zulieferer, sondern vor allem die Patienten. Angetreten mit dem Ziel, die Patientensicherheit zu erhöhen, würde diesen ein Bärendienst geleistet, wenn es infolge der Verord­nung zu Versorgungsengpässen kommt.

Dass die europäische Daten­bank Eudamed nicht zum Gel­tungsbeginn der MDR funkti­onsfähig sein wird, sorgt bei den Beteiligten für zusätzliche Unsicherheit. Die holprige Um­setzung der MDR auf europä­ischer Ebene dürfe sich nicht auf die nationale Ebene aus­weiten, erklärt Spectaris-Ge-schäftsführer Jörg Mayer, as www.spectaris.de


Montag, 17. Februar 2020

Medizinprodukteverordnung: MedTech-Branche veröffentlicht Handlungsempfehlungen zur MDR-Implementierung

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert die schnellstmögliche Veröffentlichung EU-weiter Guidelines, um die Arbeit der Benannten Stellen bei der Zertifizierung von Herstellern und Medizinprodukten zu harmonisieren. "Sonst drohen Marktverwerfungen durch das aktuelle Zertifizierungschaos", mahnt BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Hintergrund ist, dass die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) ab 26. Mai 2020 gilt, bei der Umsetzung aber noch mehrere Großbaustellen existieren. Der europäische Dachverband MedTech Europe hat deshalb gemeinsam mit den nationalen Verbänden und den Unternehmen einen "Call to Action" mit konkreten Handlungsempfehlungen erarbeitet. Das Dokument "Stand der Implementierung der EU-Medizinprodukteverordnung – Ein Aufruf zum Handeln" kann unter www.bvmed.de/mdr-aufruf heruntergeladen werden. (weiterlesen ...)

Grafik der Woche: Immer weniger gesetzliche Krankenkassen

Bildnachweis: BVMed.
Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist in den letzten 40 Jahren stark zurückgegangen: Von 1.319 Kassen im Jahr 1980 auf 105 Kassen Anfang 2020.

Montag, 10. Februar 2020

2020 – Das Albrecht-von-Graefe-Jahr

Albrecht von Graefe von H. Joop, Berlin 

 "Die DOG – Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft - wird in diesem Jahr ihres Gründers Albrecht von Graefe gedenken, der vor 150 Jahren verstarb. Mit einer Kranzniederlegung am Denkmal des berühmten Augenarztes an der Berliner Charité, einem Kongress-Festsymposium, dem Besuch der Albrecht von Graefe Schule in Berlin-Kreuzberg und einer neuen Biographie will die Fach-gesellschaft vor allem an die zeitlosen Werte erinnern, die von Graefe vertrat. Albrecht von Graefe (1828–1870) rief 1857 in Heidelberg die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft ins Leben und begründete damit das Fach Augenheilkunde, das zuvor zur Chirurgie gehörte. „Von Graefe war wissenschaftlich äußerst produktiv und in der klinischen Anwendung sehr innovativ“, erläutert DOG-Präsident Prof. Dr. Hans Hoerauf. So beschrieb von Graefe als Erster Augenerkrankungen wie die Aushöhlung des Sehnervenkopfs beim Glaukom oder den Verschluss der Netzhautarterie, der oft zur Erblindung führt. Er entwickelte einen Schnitt in die Regenbogenhaut, um den Augeninnendruck beim Glaukom zu senken, und eine Operationstechnik der Katarakt, die bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts Anwendung fand. Insgesamt erzielte von Graefe beachtliche operative Erfolge. (weiterlesen ...)"

Montag, 3. Februar 2020

EU-Parlament beschließt Korrigendum zur MDR - BVMed: "Wichtiger Schritt, um Patientenversorgung sicherzustellen"

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat die gestrige Verabschiedung des zweiten Korrigendums zur EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) im EU-Parlament begrüßt. "Das ist ein wichtiger Schritt, um Engpässe in der Patientenversorgung zu vermeiden", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Das Korrigendum gewährt Medizinprodukten der bisherigen Klasse I, die zukünftig höherklassifiziert werden, dieselbe Übergangsfrist von vier Jahren, die die MDR auch für andere auf dem Markt befindliche Produkte vorsieht. (weiterlesen)