Dienstag, 10. März 2015

" Wer nichts zu verstecken hat, muss Transparenz nicht fürchten"

Ein Referen­tenentwurf  für ein Gesetz gegen Korruption im Gesund­heitswesen vom Februar 2015  sieht u.a. vor, im Strafgesetzbuch Bestechlichkeit und Bestechung im Gesund­heitswesen zur Straftat zu machen und mit Geldbußen oder Haft bis zu drei Jahren zu bestrafen. Ärzteverbände kritisieren den Entwurf, weil beispielsweise nicht ex­akt formuliert sei, was korruptes Verhalten konkret beinhalte. Regeln aus der freien Wirtschaft ließen sich nicht ohne weiteres auf das Gesundheitssystem
übertragen. „Die reichlich unspezifischen Formulierungen im Gesetzent­wurf öffnen Tür und Tor für Denunziation und ambitionierte, aber uninformierte Staatsanwaltschaften mit Profilierungsbe-dürfnissen", sagt der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der deutschen Fachärzte Lars F. Lindemann in einer Pressemitteilung vom 5. Februar 2015. Dies sei ein Geburtsfehler des Gesetzes. „Das Gesundheitswe­sen ist eben kein Wirtschaftszweig, der durch die klassischen Faktoren von Angebot und Nachfrage und ein freies Spiel der Akteure bestimmt wird, sondern ein hoch- spezialisiertes und immer stärker kooperativ angelegtes System, welches mehr Freiheiten statt weniger braucht. Das Gesetz führt direkt in eine Schockstarre in der Zusammenarbeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen, behindert Kooperationen und führt alle anderen kooperationsfördernden Gesetzesinitiativen ad absur­dum", erwartet Lindemann.

Es gibt allerdings auch schon ohne den Staat Verhaltensregeln der Ärzte für mehr Compliance und weniger Korruption. Der Kodex der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) zu Ethik und Compliance wurde 2013 veröffentlicht.  Der Bundesverband Medizintechnologie (BVmed) - eine Vereinigung von Medizintechnikherstellern - hat mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen schon 1997 einen „Kodex Medizinprodukte" verabschiedet. Dort heißt es Vorwort : „Un­gereimtheiten, Missverständnissc und unterschiedliche Inter­pretationen fuhren immer wieder zu großen Irritationen. Alle im Gesundheitsmarkt Beteiligten brauchen Klarheit, unter welchen Bedingungen ihre Zusammenarbeit erlaubt ist".


Auch die Pharmaindustrie verfügt nach einer Reihe von Bestechungsskandalen nicht nur von Ärzten, sondern auch von Apothekern über einen  sogenannten Transpa­renz-Kodex. Die Mitglieder des Verbands der Forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) haben diesen Kodex beschlossen und kontrollieren seine Einhaltung durch  die Freiwillige Selbst­kontrolle Arzneimittelindustrie e.V. (FSA). Bei Verstößen drohen max. 400.000 Euro Strafe und sofortige Publikation.

Die umfassenden Bemühungen der verschiedenen Verbände zeigen, wie viel Verunsicherung herrscht und wie groß der Klärungsbedarf ist. Es bleibt abzuwarten, was aus dem Refe­rentenentwurf wird und ob auf die Einwände der Ärzte einge­gangen werden wird.


(Quelle: Concept Ophthalmologie, gekürzt und überarbeitet aus dem Beitrag "Transparenz - Klarheit schaffen" von Susanne Wolters)

Montag, 9. März 2015

Übung macht den Meister



Mindestens 300 Operationen sollte ein Augenarzt unter Aufsicht eines erfahrenen Kollegen durchgeführt haben, bevor er eigenständig eine Linsentrübung des Auges operiert. Diese Empfehlung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) untermauert nun eine Freiburger Studie. Danach wächst das Können mit der Zahl der Eingriffe, die ein Nachwuchsarzt durchführt. Die DOG wertete die Ergebnisse in einer Pressemitteilung als Argument lür die Einführung festgelegter Eingangskriterien für Operateure. 
 

Matthias Preisinger  / pixelio.de
In der Studie der Universitätsklinik Freiburg wurden insgesamt 5.475 Kataraktope­rationen von 13 Operateuren mit unterschiedlichem Erfahrungsgrad geprüft. Anhand der Operationsberichte recherchierten die Ophthalmologen, ob nach der Operation Schäden an der Hinterkapsel der Augenlinse aufgetreten waren - die häufigste und gefährlichste Komplikation, die in der Kataraktoperation vorkommt. Aus den Daten wurde eine Lernkurve erstellt, die das handwerkliche Können eines Augenarztes im Verhältnis zu seiner Erfahrung anzeigt. Dementsprechend ist das Risiko für Komplika­tionen mit vier Prozent am höchsten bei Nachwuchs-Operateuren, die weniger als 300 Eingriffe durchgeführt haben. Es verringert sich bis zum 1.500. Eingriff und darüber hi­naus auf ein Prozent oder weniger. 

„Die Er­gebnisse zeigen, dass die Mindestanforde­rungen der DOG ein geeignetes Maß sind, um die Qualität in der Kataraktchirurgic zu verbessern", sagt DOG- Generalsekretär Prof. Dr. Thomas Reinhard (Freiburg). Es sei sogar denkbar, die Kriterien noch weiter zu verschärfen. Junge Ärzte mit weniger als 300 Fällen Erfahrung sollte immer ein Kol­lege anleiten. Die Freiburger Untersuchung ist die erste Studie, die den Lernfortschritt angehender Kataraktchirurqen so detailliert festhält.

(Quelle: Concept Ophtahlmochirurgei 02/2015)


Strukturpauschale auch bei IVOM



KBV-Abrechnung
Konservativ tätige Augenärzte, die nur die intravitreale Me­dikamenteneingabe (IVOM) als operative Leistung durchfüh­ren, können ab April 2015 auch die augenärztliche Strukturpauschale abrechnen, teilte die KBV mit. Bisher ist das laut EBM ausgeschlossen.

Die IVOM war zum 01.10.2014 in den EBM aufgenommen worden. Dabei wurde festgelegt, dass konservativ tätige Augenärzte, die IVOM-I eistungen durchführen, nicht die augenärztliche Strukturpauschale nach der Gebührenord­nungsposition (GOP) 0622b (11,74 Euro, 111 Punkte) ab­rechnen dürfen. KBV und GKV-Spitzenverband haben nun im Bewertungsausschuss beschlossen, dass die IVOM-Leistungen dem konservativen augenärztlichen Bereich zugeordnet werden. Für die Patienten bedeute dies eine Stärkung der wohnortnahen Versorgung.

Die Strukturpauschale erhalten generell nur Augenarzte, die ausschließlich konservativ tätig sind und nicht ambulant/ belegärztlich operieren. Sie wird einmal im Behandlungsfall als Zuschlag zur Grundpauschale (GOP 06210 bis 06217) gezahlt. Formal erfolgt die jetzt beschlossene Änderung über eine Anpassung der Nr. 6 der Präambel 6.1 des EBM. Aus der dortigen Liste der Leistungen, die für konserva­tiv tätige Augenärzte nicht neben der Strukturpauschale 06225 berechnungsfähig sind, werden die GOP für IVOM-Leistungen gestrichen. Die KBV, der GKV-Spitzenverband und das Institut des Bewertungsausschusses hatten zuvor die Abrechnungsdaten ausgewertet. Demnach ist der Anteil der Augenärzte, die als operative Leistungen ausschließlich IVOM-Leistungen abrechnen, sehr klein. (nach "Concept Ophthalmologie 02/2015")

Das Foto zeigt ein von beval-med. medizintechnik vertriebenes Standardset für IVOM-Leistungen in der Zusammensetzung Patientenabdecktuch,Schale, Inzisionsschablone, Lidsperrer, Kanülen und Spritzen, Zigarettentupfer und Augenkissen (Foto: M.E.D.)  Kundenspezifische Packs sind ebenfalls im Angebot von beval-med.