Montag, 14. November 2011

Die (vermeintlichen) Tücken des Abrechnungssystems

Hier stand ursprünglich ein satirischer, etwas böser Beitrag zu den Abrechnungspraktiken der AOK Hessen für Sprechstundenbedarf. Eines muss man  den Mitarbeitern dieser AOK lassen: Sie lassen nicht locker, wenn sie sich zu Unrecht kritisiert fühlen.

Worum ging es? Es kommt  vor, dass es im ambulanten OP kurzfristige Engpässe bei Artikeln der Medizintechnik gibt, die über den Sprechstundenbedarf per Rezept bei den Krankenkassen abgerechnet werden. Nun ist das heute kein Problem: Die zuständige MTA oder OP-Schwester  ruft beim Hersteller an und der Vertrieb schickt die benötigten Artikel sofort los. Meistens passiert der Versand schon, bevor noch das für die Abrechnung bei den Kassen benötigte Rezept per Post bei der Firma angekommen ist. Lieferschein und Ware rein ins Paket und los geht es zum OP. So einfach. Denn meist ist es dringend, denn es geht um kranke Menschen.

Und an dieser Stelle hatte ich aufgrund eines mir vorliegenden Briefes den Leuten von der AOK Hessen Berufsbeamtentum unterstellt. Dem ist nicht so! Natürlich wird OP-Bedarf sofort bezahlt. Und natürlich sind die Leute dort in Eschwege sehr nett, kooperationsbereit und kümmern sich. Allerdings müssen sie auch ein wenig auf Ordnung achten. Nur darum ging es in dem zitierten Brief. Meine Entschuldigung geht nach Eschwege an alle Mitarbeiter der AOK Hessen, aber vor allem an Frau K..

Was lehrt uns das ? Blinder Eifer schadet nur. Reden wir öfter miteinander und räumen Missverständnisse sofort aus.

Damit wir eines Tages entsprechend der zweiten Grundregel des Berufsbeamten sagen können: Das haben wir schon immer so gemacht.

Foto: Typischer Artikel des Sprechstundenbedarfs von beval-med. - Keiltupfer ( © Tecfen Corp.)