Donnerstag, 30. Oktober 2014

Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft warnt vor lückenhafter Neuregelung bei IVOM-EBM

Die IVOM, d.h.  die intravitreale operative Medikamentengabe, ist eine Behandlungsmethode, bei der verschiedene Medikamente meist ambulant unter operativen Bedingungen ins Augeninnere eingebracht werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, im Auge liegendes erkranktes Gewebe (Netzhaut oder Aderhaut) direkt über längere Zeit zu behandeln. Diese Behandlung wird zum heute vor allem  bei
  • altersbedingter Maculadegeneration (feuchte Form)
  • Netzhautschädigung durch pathologische Gefäßprozesse (z. B. Venenthrombosen, Gefäßmissbildungen)
  • Netzhautschädigung im Rahmen von Diabetes
  • Schwellung der Stelle des schärfsten Sehens (Macula) 
angewandt.
Der Verlauf dieser Erkrankungen war bis vor wenigen Jahren nicht bzw. sehr schlecht beeinflussbar. Durch ihre Lage im hinteren Augenabschnitt waren die o.g. Gewebe für Medikamente sehr schlecht zugänglich. Jetzt kann man mit intravitrealer Medikamentengabe oft auch eine für den Patienten bemerkbare Sehverbesserung erreichen.

Albrecht von Graefe - Pionier der Augenheilkunde (Rolf Handke  / pixelio.de)
Zum 01.Oktober 2014 wurde die IVOM in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen und ist seither reguläre Kassenleistung niedergelassener Augenärzte. Die neue Regelung sollte eigentlich die Abläufe vereinfachen, weise jedoch gravierende medizinische Mängel auf, kritisiert die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG). Zur Kontrolle der Therapie ist lediglich eine Fluoreszenzangiographie (FLA) am Beginn der Behandlung vorgesehen. Diese sei allein nicht aussagekräftig genug und für Patienten belastend, warnt die Fachgesellschaft der Deutschen Ophthalmologen. Zudem sei keine Kontrolle in den Folgejahren vorgesehen. Offenbar wurde diese Vereinbarung mit der heißen Nadel gestrickt, denn sie enthält aus fachlicher Sicht gravierende Mängel", kritisiert Prof. Dr. Karl Ulrich Bartz-Schmidt, neuer Präsident der DOG aus Tübingen. Eine sinnhafte Qualitätskontrolle im Behand­lungsvorlauf sei auf Basis einer einzigen ILA nicht möglich. Zudem gelte sie unter Fachleuten als Standarduntersuchungsmethode als nicht mehr zeitgemäß. Das ge­eignetere Verfahren sei heute die optische Kohärenztomografie (OCT). Diese werde jedoch in den aktuellen Qualitätssicherungsregelungen nicht erwähnt und stehe den Kassenpatienten damit nicht zur Verfügung. Ihnen bleibe nach derzeitigem Stand nur übrig, die Untersuchung aus eigener Tasche zu bezahlen, schreibt die DOG in  ihrer Pressemitteilung. 

Da der Krankheitsvorlauf sich mit der FLA nicht ausreichend beurteilen lasse, sei es zudem möglich, dass Patienten über Monate und Jahre unnötig Injektionen bekämen. Dies gefährde nicht nur das Patientenwohl, sondern widerspreche auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot. In einzelnen Fällen lasse sich die Notwendigkeit der Therapie bereits zu Beginn der Behandlung nicht ohne OCT-Untersuchung feststellen.


















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Innovationsfonds

"Für einen Innovationsfonds sollen ab dem Jahr 2016 Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden. Für die Mittelvergabe soll ein beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einzurichtender Innovationsausschuss die Kriterien in Förderbekanntmachungen festlegen, Interessenbekundungsverfahren durchführen und über die eingegangenen Anträge auf Förderung entscheiden." teilt der G-BA in seinem Newsletter "G-BA aktuell Nr. 05 - Oktober 2014" mit.


Mit 75 Prozent des Innovationsfonds werden neue Versorgungsformen gefördert, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und hinreichendes Potenzial aufweisen, in die Regelversorgung überführt zu werden. 25 Prozent des Fonds sollen zur Förderung von Versorgungsforschungsprojekten eingesetzt werden, die darauf ausgerichtet sind, die Versorgungseffizienz zu verbessern. Die Mittel für den Fonds sollen je hälftig aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlichen Krankenversicherung und aus dem steuerfinanzierten Gesundheitsfonds getragen und vom Bundesversicherungsamt verwaltet werden.
Dem die Mittelvergabe steuernden Innovationsausschuss beim G-BA werden angehören:
- Je 3 Mitglieder des GKV-SV,
- je 1 Mitglied der DKG, der KBV und der KZBV,
- der unparteiische Vorsitzende des G-BA und
- 3 Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit.
Zur Vorbereitung und Umsetzung der Entscheidungen des Innovationsausschusses wird eine Geschäftsstelle eingerichtet."