Donnerstag, 30. Oktober 2014

Innovationsfonds

"Für einen Innovationsfonds sollen ab dem Jahr 2016 Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden. Für die Mittelvergabe soll ein beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einzurichtender Innovationsausschuss die Kriterien in Förderbekanntmachungen festlegen, Interessenbekundungsverfahren durchführen und über die eingegangenen Anträge auf Förderung entscheiden." teilt der G-BA in seinem Newsletter "G-BA aktuell Nr. 05 - Oktober 2014" mit.


Mit 75 Prozent des Innovationsfonds werden neue Versorgungsformen gefördert, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und hinreichendes Potenzial aufweisen, in die Regelversorgung überführt zu werden. 25 Prozent des Fonds sollen zur Förderung von Versorgungsforschungsprojekten eingesetzt werden, die darauf ausgerichtet sind, die Versorgungseffizienz zu verbessern. Die Mittel für den Fonds sollen je hälftig aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlichen Krankenversicherung und aus dem steuerfinanzierten Gesundheitsfonds getragen und vom Bundesversicherungsamt verwaltet werden.
Dem die Mittelvergabe steuernden Innovationsausschuss beim G-BA werden angehören:
- Je 3 Mitglieder des GKV-SV,
- je 1 Mitglied der DKG, der KBV und der KZBV,
- der unparteiische Vorsitzende des G-BA und
- 3 Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit.
Zur Vorbereitung und Umsetzung der Entscheidungen des Innovationsausschusses wird eine Geschäftsstelle eingerichtet."

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