Mittwoch, 30. November 2016

Materialtrübung faltbarer Intraokularlinsen seit 2006


Curabardhi M.,  Häberle H., Aurich H. Werner L., Pham D.T.:( Klinik für Augenheilkunde, Vivantes Klinikum Neukölln, Berlin; John A. Moran Eye Center, University of Utah, Salt Lake City/USA)*
 

Hintergrund: Nach Kataraktoperation kommt es selten zu erneutem Visusabfall durch Materialtrübung der intraokularen Linse (IOL). Se­rielles Auftreten wurde bisher in der Literatur besonders bei hydro­philen Linsenmaterialien beschrieben. Wir analysierten alle seit 2006 an der Klinik explantierten getrübten Linsen.

Methoden: Die oph­thalmologischen und internistischen Palientendaten wurden ausge­wertet. Die explantierten lOLs wurden hinsichtlich Morphologie lichtmikroskopisch untersucht.

Ergebnisse: 53 ausschließlich hydrophile Acryllinsen (35 einstückige, 18 dreistückige) wurden von Sep­tember 2006 bis September 2015 explantiert, davon 81,2% seit 2013, bei einem Patientenalter von 77,6 + 8,8 Jahren. Die Implantation lag im Median 3 Jahre zurück (1-17 Jahre). Die Trübung bestand aus Kalk (Oberflächenkalzifikalion oder diffuse Opazitikation). Linsen­hersteller waren Fa. Oculentis (39 lOLs verschiedener Serientypen), Ciba Vision (5), Acrimed, B+L, Lenstec. MDR Inc.. Matrix Acrylic (insg. 6) bzw. unbekannt (3). 26,4% der Patienten hatten Diabetes mellitus. Okuläre Komorbiditäten waren Glaukom (17%), Makulopathie (16,9%), vorangegangene Vitrektomie mit Fndotamponade (9,4%), Uveitis (5,6%). Fuchs Endotheldystrophie (3,8%). Die Sekundärlinse wurde kapselsackfixiert (n-8, 15,1%). sulkusfixiert, (n-20. 37,7%) oder retroiridal irisfixiert mit vorderer Vitrektomie (n-25, 47,2%). Der Visus stieg von 0,26 ±0,21 auf 0.63 + 0,32 an. Komplikationen waren zystoides Makulaödem (2), Linsensubluxation (1). Ablatio re­tinae (1). Schlussfolgerungen: Alle explantierten IOLs waren aus hydrophilem Material und zeigten Ratifikationen mit signifikantem Visusverlust. Kausale Ursachen sind schwierig identifizierbar. Ein Zu­sammenhang mit okularen oder systemischen Erkrankungen mit Störungen der Blut-Kammerwasser-Schranke konnte nicht herge-stellt werden. Bei Fa. Oculentis wurde seit dem 31.12.12 das Verpa­ckungsmaterial geändert. Es besteht grundsätzlich Meldepflicht beim BfArM sofern die IOL noch auf dem Markt ist.





* Vortrag anlässlich der DOC 2016

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