Montag, 4. April 2016

Rechtspolitiker einigen sich auf Verbesserungen zum Antikorruptions-Gesetz

Berlin | Als einen "notwendigen Schritt, um sinnvolle Kooperationen im Gesundheitsmarkt nicht zu gefährden", hat der BVMed die vorgesehene Streichung der zweiten Tatbestandsalternative im Korruptions-Bekämpfungsgesetz bewertet. Die ursprüngliche Regelung war an die Verletzung der berufsrechtlichen Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit angeknüpft. Diese Regelung wurde von Experten als zu unbestimmt bewertet und hätte sozialrechtlich gewollte Modelle der Zusammenarbeit unnötig unter Korruptionsverdacht gestellt.

Weiterlesen (https://www.bvmed.de/0x1b557/0x375e8)

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