Donnerstag, 29. Oktober 2015

BVMed veröffentlicht neue Übersicht zu Sicherheitsprodukten zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen

Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat seine Übersicht zu Sicherheitsprodukten zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen aktualisiert und neu strukturiert. 
Im BVMed sind die Hersteller von Sicherheitsprodukten organisiert. Der Verband trägt damit neuen Anwendungsbereichen und innovativen Produktentwicklungen Rechnung. So wurden etwa "Nadelfreie Zugangssysteme" und "Portkanülen" als eigenständige Segmente aufgenommen. Die BVMed-Übersicht zu Sicherheitsprodukten mit Stand Oktober 2015 kann auf der Website des Verbandes unter www.bvmed.de/sicherheitsprodukte (http://www.bvmed.de/download/bvmed-uebersicht-sicherheitsprodukte-gegen-nadelstichverletzungen) heruntergeladen werden.
 "Wir beobachten ein zunehmendes Bewusstsein für Infektions- und Haftungsrisiken bei Angestellten und Arbeitgebern", sagt Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des BVMed. "Diese Risiken lassen sich durch den Einsatz von speziellen Sicherheits-Medizinprodukten minimieren. Die aktualisierte Übersicht zu medizinischen Instrumenten mit Sicherheitsmechanismus erlaubt es den Betroffenen nun ein wettbewerbsneutrales Bild aller verfügbaren Lösungen zu gewinnen." 
günther gumhold  / pixelio.de
Als "Nadelstichverletzung" wird jede Stich-, Schnitt- und Kratzverletzung der Haut bezeichnet, die durch stechende oder schneidende medizinische Instrumente verursacht wurde. Sind diese Instrumente mit Patientenmaterial, beispielsweise Blut, kontaminiert, können gefährliche Infektionserreger übertragen werden. Dazu gehören Hepatitis B (HBV), Hepatitis C (HCV) oder der AIDS-Erreger (HIV). 
Das Risiko, eine Nadelstichverletzung zu erleiden, besteht deshalb grundsätzlich bei allen Medizinprodukten, die durch die Haut, also perkutan, angewendet werden. Jährlich ereignen sich in Deutschland rund 500.000 Nadelstichverletzungen. Sie gehören damit zu den häufigsten Arbeitsunfällen im Gesundheitswesen. Seit 2010 verpflichtet deshalb eine EU-Richtlinie jeden Arbeitgeber im Gesundheitswesen dazu, entsprechende Maßnahmen zum Schutz seiner Angestellten zu ergreifen (Richtlinie 2010/32/EU). So sind auch in Deutschland beim Einsatz spitzer und scharfer medizinischer Instrumente Produkte mit Sicherheitsmechanismen zu verwenden. Das schreiben die Biostoffverordnung und die Technische Regel TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" verbindlich vor. 
Inzwischen hat sich der Einsatz von Sicherheitsinstrumenten im stationären Sektor weitestgehend zum Standard durchgesetzt. Nachholbedarf besteht aber weiterhin vor allem im ambulanten Bereich und in der Langzeitpflege. Dort sind Stich- und Schnittverletzungen bei Pflegerinnen und Pflegern weiterhin an der Tagesordnung.

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